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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.01.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-01-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186601277
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660127
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660127
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-01
- Tag1866-01-27
- Monat1866-01
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.01.1866
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Äuulvum Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 27. Sonnabend den 27. Januar. Bekanntmachung. 1866. Der hiesige Bürger und Kaufmann Herr Carl Spanier hat die ihm übertragen gewesene Agentur der deutschen Feuer-Ver sicherungs-Anstalt aus Gegenseitigkeit zu Ludwigshafen a/Rh. für den Bezirk der Stadt Leipzig aufgegeben. Leipzig, am 23. Januar 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. G. Mechler. Verhandlungen der Stadtverordneten am 17. Januar d. I. (Luf Grund de- Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.) (Schluß.) Das Antwortschreiben des Ratbs auf die Anzeige von den Borsteherwahlen, sowie eine weitere Rathszuschrift, die Verbreiterung einer Brücke am Plagwitzer Wege betreffend, wurden vorgetragen. In letzterem heißt es u. A.: „Bei der jetzt in Ausführung begriffenen Flußberichtigung ist zu Ueberführung des Plagwitzer Weges über das Pleißen-Wild fluchbett in der Nahe des Ritterwerders eine Brücke von 13 Ellen Brette mit einem Kostenanschläge zu 13500 Thlr. projectirt und sind die ersten Arbeiten dazu bereits in Angriff genommen worden Wenn gleich diese Dimensionen für den vorliegenden Zweck völlig ausreichen, so lieat es doch sehr nahe, daß bei der bedeutenderen Lebhaftigkeit des Verkehrs, welche der Plagwitzer Weg in nächster Zukunft und besonders durch veränderte Benutzung der anliegenden Wiesen erlangen wird, obige Breite sehr bald nicht mehr genügend erscheinen kann. „ Nach dem Gutachten des bauführenden Technikers, des Herrn Wasserbau-Jnspector Georgi, würde die fragliche Brücke auf 18 Ellen obere Breite, nämlich 11 Ellen Fahrbahn und je Ellen Fußwege, zu verbreitern sein und diese Veränderung nach dem auf Grund der Einheitssätze des Hauptanschlages an- gefertiaten nachträglichen Anschläge einen Mehraufwand von 1167 Thlr. erfordern. „In Erwägung der obigen Gründe haben wir beschaffen, auf die vorgeschlagene Verbreiterung einzuaehen, zugleich aber, da letztere durchaus nicht im Interesse der Wafferregulirung, sondern lediglich in dem der anliegenden Grundstücksbesitzer und des künf tigen öffentlichen Verkehrs lieat, und da folglich der Mehraufwand der Genossenschaft in keiner Weife angesonnen werden kann, uns mit Herrn vr. K. Heine dahin geeinigt, daß die gedachte Verbrei terung der Brücke gleich jetzt von dem bauführenden Techniker auSgesührt, der Mehraufwand von 4167 Thlr. aber von Herrn vr. Heine zu einem Dritttheil und von der Stadt zu zwei Dritt- theilen getragen werde. Dieses Theilungsverhältniß beruht theils auf dem größeren dabei betheiligten Grundbesitze der Stadt, theils auf der ihr obliegenden Fürsorge für den öffentlichen Verkehr." Herr Hey beantragte, die Angelegenheit dem Bau-Ausschüsse ru überweisen, ein Antrag, welcher indeß keine Unterstützung fand, vielmehr beschloß man sofortige Berathung und trat einstimmig dem RathSbeschlufse bei. Herr Lorenz vermißte übrigens in dem Rathsschreiben eine Angabe über die Deckung deS betreffenden Aufwandes. Es soll darüber vom Rathe Auskunft erbeten werden. Endlich wurde aus einer Mittheilung des Raths Vortrag er stattet, wonach — wie bereits öffentlich bekannt gemacht worden — unter Wahrung de- Rechts von Anfang d. I. ab die Erhebung der Wegeabgaben — für deren Aufhebung eine Entschädigung zu zahlen die Regierung abgelehnt hat — in Wegfall gebracht worden ist. ES hatte dabei zu bewenden. Zur Tagesordnung verschreitend, brachte Herr Vicevorsteher vr. Günther mehrere Gutachten deS Bauausschufses zum Vor trage. Sie betrafen: 1. die künftige Verwerthung der ehemaligen städtischen Ziegel scheunen. Der Rath schreibt hierüber u. A.: „Durch den Beschluß, den Fettviehmarkt seiner Zeit in das Gehöfte von Psaffendorf zu legen, ist nunmehr die Möglichkeit ge geben, über dre Räumlichkeiten der ehemaligen Ziegelei auf der Ranstädter Viehweide, welche wir, um bis zu Entscheidung obiger Frage wenigstens ewigen Ertrag daraus zu gewinnen, interimistisch an Herrn G. A. Jahn zu Unterbringung seines zoologischen Ver kaufsgartens vermiethet hatten, Verfügung zu treffen. Es erscheint ' s am zweckmäßigsten, das Grundstück meistbietend zu verpachten d wir glauben umsomehr auf einen günstigen Erfolg rechnen zu dürfen, als die Lage und Beschaffenheit des Grundstücks sich zu Betreibung einer Milchwirtschaft, verschiedener gewerblicher Unter nehmungen und dergleichen vorzüglich eignet. — Für alle derartige Unternehmungen aber würden diejenigen Gebäude, welche bis jetzt lediglich zur Ziegelfabrikation gedient und, wie wir bereits bei den Erörterungen über den Viehmarkt gefunden haben, nur durch un- verbältnißmäßig theure Bauveränderungen verwendbar gemacht weroen können, eine unbrauchbare und sogar lästige Zugaoe sein und, ohne den Werth der Pachtung zu erhöhen, der Stadt Opfer an Steuern und Reparaturkosten auferlegen. Da dieselben über dies ziemlich wcrthvolleS Material enthalten, so dürfte aus deren Abbruch ein immerhin ansehnlicher Erlös zu erwarten sein. Was den zu verpachtenden Complex anlangt, so besteht derselbe nach Abbruch der vorerwähnten Gebäude aus den zwei Wohn gebäuden mit eingebauter Stallung bei der Einfahrt, dem Wasch hause im Seitenhofe, der alten Obstdarre im Garten, aus fünf verschiedenen Obst- und Grasgartenparcellen im Gesammtbetrage von ca. 1 Acker 106 mR., aus vier kleinen Feldparcellcn, zu sammen ca. 1 Acker 286 lI!R. und dem Hofraume. Die früher bei der Ziegelei verpachtet gewesene Wiese würde jedoch, um solche Pachtlusttge, die von derselben keinen Gebrauch machen können, nicht durch diese Zugabe abzuhalten, nicht mit zur Pachtung zu schlagen, dagegen denjenigen, welche bei der Erpachtung landwirth- schaftliche Zwecke verfolgen, zur Versorgung mit Wiesen hinreichende Gelegenheit gegeben sein, wenn die diesjährige Wiesenverpachtung etwas verschoben und erst nach eingetretener Bestimmung über den Zuschlag der Ziegelei anberaumt wird. Wir haben daher beschlossen, 1) die zur Ziegelfabrikation bestimmten Gebäude der Ziegelei, nämlich 2 Doppelbrennöfen, 4 Trockenscheunen und das Sumpfhaus auf den Abbruch zu versteigern, und 2) das Ziegeleigrundstück mit den oben bemerkten Zubehörungen auf 6 Jahre vom 1. April 1866 ab meistbietend zu verpachten. Der Ausschuß hatte gegen den Beschluß des Raths an sich nichts einzuwenden, bedauerte es aber, daß durch denselben die Befürchtung nahe gerückt ist, den zoologischen Verkaufsgarten, der erst im Entstehen begriffen und weiterer Entwickelung fähig ist, auch mittelbar wenigstens ein öffentliches Interesse befriedigt, ge fährdet oder beeinträchtigt zu sehen. Der Ausschuß empfahl der Versammlung dem RathSbeschlufse beizutreten, was einstimmig erfolgte. 2. Die Umgestaltungder Privets und eines TheileS der Dach böden im neuen Waisenhause. Es haben sich dort zwei Uebelstände herausgestellt. Die Latrinen erfüllen das Gebäude mit einem nicht zu beseitigenden Übeln Gerüche und die unzureichende Verschalung des Daches, welche den Nieder schlag von Staub und Ruß von den Böden nich^abhält, macht die Benutzung der letzteren, insbesondere zum Wäschetrocknen, un möglich. Der Rath hat deshalb beschlossen, auf jedem Flügel eine feste Avtrittsgrube mit Luftefse, in welcher eine Gasflamme zur Auf saugung und leichteren Abführung der Dünste anzubringen ist, her-
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