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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 31.01.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-01-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186601310
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660131
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660131
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-01
- Tag1866-01-31
- Monat1866-01
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 31.01.1866
- Autor
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mb. dt- t d. lin. er- Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M31. Mittwoch den 31. Januar. 1866. Auf die Tagesordnung der Sitzung der Stadtverordneten am 31. Januar find noch folgende Vorlagen des Raths gebracht worden: 1) über Erhöhung des Gehalts der 2) über Erhöhung und Normirung der 3) über Erbauung eines Schlachthauses. en Unterärzte im Jacobsbospitale, ehalte der Lehrer an der Realschule, Joseph. Bekanntmachung. Wegen Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bei Gelegenheit des nächste Mittwoch den 31. dieses Monats im hiesigen Schützenhause stattfindenden Maskenballes der Gesellschaft Neunzehner wird hiermit Folgendes angeordnet: 1) Alle nach dem Schützenhause zu sahrenden Wagen haben von der Bahnhossstraße aus in die Wintergartenstraße einzusahren und sich bis vor das Schützenhaus auf der linken Seite der Straße in der Reihenfolge zu halten, in welcher sie nacheinander in der Wintergartenstraße angekommen sind; es darf kein Wagen den andern überholen oder ausstechen. 2) Die Absahrt von dem Schützenhause weg geschieht nur nach der Schützen-, bez. Tauchaer Straße zu. 3) Für Fuhrwerk, welches nicht zum Maskenballe gehört, bleibt die Passage der Wintergarten straße von Abends Uhr bis S Uhr gesperrt. 4) Das Einfahren nach der Wintergartenstraße durch die Georgenstraße und das Bahnhofs- aäßchen wird hierdurch ausdrücklich verboten. 5) Das Stehenbleiben von Zuschauern vor dem Schützenhause oder in dessen Nähe wird schlechterdings nicht geduldet werden. Den Kutschern wird Ruhe und Vorsicht beim Fahren zur besonderen Pflicht gemacht, wie denn die Polizeimannschaften angewiesen worden sind, nicht nur über die Befolgung vorstehender Anordnungen, sondern auch mit verdoppelter Aufmerksamkeit darüber zu wachen, daß den gegen das schnelle Fahren bestehenden Vorschriften nicht entgegen gehandelt werde. Uebrigens werden die Ballgaste dringend ersucht, die Zahlung an die Wagenführer gleich beim Einsteigen zu leisten, damit kein Aufenthalt beim Verlassen des Wagens stattfindet. Leipzig, den 28. Januar 1866. Das Polizei-Amt der Stadt Leipzig. Metzler. Trinckler, Secr. Bekanntmachung. Zur Aufrechterhaltuna der öffentlichen Ordnung bei Gelegenheit des Donnerstag den 1 Februar n. im äs stattfindenden Maskenballes der Gesellschaft „ImulS" wird unsere unterm 14. dieses Monats über -aS An- und Abfahren der Wagen in der Hainstraße erlassene Bekanntmachung zur Nachachtung in Erinnerung gebracht und daraus besonders hervorgehoben, daß für Fuhrwerk, welches nicht zum Maskenbälle gehört, die Passage der Hainstraße von Abends 6*/r bis 6 Uhr gesperrt bleibt. Unsere Polizeimannschaften haben übrigens Anweisung erhalten, über die Befolgung unserer Anordnungen mit Aufmerksamkeit zu wachen. — Leipzig, den 30. Januar 1866. Das Polizei-Amt der Stadt Leipzig. Metzler. TrinÄLHecr. Die neue, innerhalb der Lessinastraße erbaute Brücke ist von uns Poniatowsky-Brücke benannt worden, während die von dem Fleischerplatze nach der Lessingstraße führende Brücke den Namen Lesfing-Brücke trägt. Leipzig, am 26. Januar 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. G. Mechler. Bekanntmachung. Die immer mehr sich steigernde Frequenz des Leihhauses läßt die Abhaltung von jährlich zwei Auctionen als nicht mehr hinreichend erscheinen. Wir haben daher beschlossen, alljährlich drei Leihhaus - Auctionen abzuhalten; und es werden hierdurch alle Betheiligten darauf aufmerksam gemacht, daß die jetzt noch stehenden Pfänder Nr. 39130 17 bis 2412V, versetzt in den Monaten October 1864 bis mit März 1865, am L. März 186«, ferner Nr. 2413 V bis 64838 V, ver etzt in den Monaten April bis mit August 1865, am 2. Juli 1866, und Nr. 64839 V bis 6356 V7, versetzt in den Monaten-September bis mit December 1865, am I. November 1866 zur Versteigerung gelangen, sofern solche nicht vorher eingelöset oder prolongirt werden. In weiterer Folge aber werden dann alljährlich die verbliebenen Pfänder aus den Monaten Januar, Februar, März und April deS Vorjahres, im März, Mai, Juni, Juli und August des Vorjahre-, im Juli, September, October, November und December de- Vorjahre-, im November versteigert werden. — Leipzig, den 19. Januar 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E.Stephani. Schleißner. Bekanntmachung. DaS auf dem Fleischerplatze an der Frankfurter Drücke gelegene frühere WachhauS soll vom 1. April d. I. an anderweit als Geschaftslocal gegen einvierteljährltche Kündigung an den Meistbietenden vermiethet werden. Miethlustige haben sich Donnerstag den 1. Februar d. I., Vormittags 11 Uhr, an Rathsstelle einzusinden und ihre Gebote zu eröffnen. Die Auswahl unter den Bietern, sowie jede sonstige Entschließung bleibt dem Rathe Vorbehalten. Die LicitationS- und VermiethungSbedingungen liegen an Rathsstelle zur Einsicht aus. Leipzig, den 17. Januar 1866. Des RatheS der Stadt Leipzig Finanz-Deputation.
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