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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 31.01.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-01-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186601310
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660131
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660131
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-01
- Tag1866-01-31
- Monat1866-01
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 31.01.1866
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826 Bekanntmachung. Bur damit pünctlich zur angegebenen Stunde begonnen und dieselbe bezüglich der einzelnen zu versteigernden Gebäude jedesmal geschloffen werden, sobald weitere Gebote darauf nicht mehr erfolgen. Dre Auswahl unter den Bietern so wie jede sonstige Entschließung bleibt Vorbehalten. Die Versteigerungsbedingungen und ein Plan der abzubrechenden Baulichkeiten liegen in unserem Bauamte aus; auch werden letztere Montag den 3. Februar Vormittags von 1V 12 und -dach«Lttags von 2—4 Uhr zur inneren Besichtigung geöffnet sein. — Leipzig, den 27. Januar 1866. Bekanntmachung. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Cerutti. In Gemäßbeit der §§. 19 und 45 der akademischen Gesetze, nach welchen die Wohnungskarten der Studirenden allbier alljährlich einmal gegen andere dergleichen umgetauscht werden sollen, werden die Herren Studirenden hiermit unter der in den gedachten Para graphen enthaltenen Verwarnung aufgefordert, ihre Wohnungskarten vom 1. bis längstens den 15. des Monats Februar dieses Jahres in der Expedition des Universitäts-Gerichts zu produciren und sich des Umtausches derselben gegen neue dergleichen zu gewärtigen. Hierbei wird zugleich bekannt gemacht, daß vom fünfzehnten Februar dieses ZahreS an die bisher ausgestellten Wohnungskarlen ihre Gültigkeit gänAich verlieren und zur Legitimation irgend einer Art nicht mehr dienen. Endlich werden Diejenigen, welche ihre Wohnungskarten m der obgedachten Zeit nicht umgetauscht haben sollten, darauf aufmerksam gemacht, daß nach Ablauf des 15. Februar das in ß. 45 vorgeschriebene Verfahren wider die Säumigen ein geleitet und mit ihrer Vor ladung auf ihre Kosten verfahren werden wird. Leipzig, den 20. Januar 1866. Das Universitäts-Gericht. vr. Morgenstern, Univ.-Richter. Die Grwlmdh«ns - Lonrrrle. Obgleich eine Kritik mancher Verhältnisse des Instituts der udhauS-C Gewandhaus-Concerte, hervorgerufen durch die jüngsten Vorfälle, —i,, ^ ' - ^ ^ ... bewesen, len er- rrtei" testen und die gegenüber den vermeintlichen Privilegien des ge nannten Instituts für das Bürgerthum das Privilegium beanspruchen „die alleinige und richtige Grundlage alles Schönen und Erhabenen zu sein." Doch wir wollen mit Phrasen nicht rechten; eine Kritik, in diesem Geist geübt, muß sich von selbst verdammen und hoffentlich vielem Geyt geuor, mutz sich von selbst verdammen unv yostemucy fühlt unser Bürgerthum bei dem gesunden Sinne, von welchem eS „Gott Lob" beseelt ist, das'Gehässige heraus, .was darin liegt, wenn ein altes würdiges Institut, auf welches unsere Stadt mit wenn dieselbe als ein aristokratisches Institut hingestellt werden. Sie sind im Gegentheil in ihrer Entstehung und Entwickelung so eng mit einem gesunden und achtbaren Bürgerthum verknüpft, daß es unbegreiflich erscheinen muß, wenn man ihnen einen solchen Vorwurf macht und darin die Quellen von Uebelständen sucht, die gewiß mcht in dem Geiste des Instituts wurzeln. Die Behauptung aber, daß das Bürgerthum von diesen Concerten gänzlich auS- ° Absich geschloffen sei, kann, wenn sie überhaupt nicht in anderer zige richtige Weg, um unser schätzbares Concert-Jnstitut den Forde rungen der Neuzeit angemessen umzugestalten. Zu vergessen ist übrigens nicht, daß dieses Institut streng ge nommen em Privat-Unternehmen ist; allerdings sind ihm im Laufe der Zeit von Seiten des Stadtraths Zugeständnisse gemacht worden, die man auch wohl „Rechte" nennen kann, die es theil- weise auf den Standpunct eines öffentlichen Instituts stellen; allein gewiß liegt in diesen sogenannten Privilegien nicht das schwere Unrecht gegen unser Bürgerthum, welches man ihnen jetzt aufbürden will. Sie werden reichlich ausgewogen durch das, was unsere Stadt dem Concert-Jnstitut verdankt; daß dieselbe in der ganzen Welt als eine Metropole der Musik genannt wird, das danken wir dem wohlbegründeten Ruf unserer Ge- wandhaus-Concerte. Sre sind es auch, die zunächst die Gründung des Conservatoriums hervorgerufen haben, welches dem Musikleben unserer Stadt einen neuen Aufschwung gebracht hat und dessen Nutzen für dieselbe gewiß nicht gering anzuschlagen ist. Sehen wir uns diese Privilegien einmal etwas näher an. Da ist zuerst der Besitz des Saales. DaS Concert-Jnstitut hat den selben einschließlich des Ballsaals im Verein mit der Ballgesell schaft, irren wir nicht, für 800 Thlr. jährlich ermiethet. (Die Verbindung mit der Ballgesellschaft ist übrigens nur eine zufällige, denn beide Gesellschaften sind getrennt und haben sich nur in der Miethung des Locals geeinigt.) Möglich, daß durch eme Versteige rung eine höhere Miethe zu erzielen sein würde; wahrscheinlich würde jedoch der Mehrertrag nicht sehr bedeutend sein, weil die Nebenräumlichkeilen zu beschränkt sind, um die Benutzung der Localitäten in ausgedehnterer Weise auszubeuten. Daß der Stadt- 2,yearer nur für vresen ooer lenen (stand voryanven sei, ebenso wenig kann die Rede davon sein, irgend eine Person oder noch weniger eine Classe von Personen sei von dem Besuche der Ge wandhaus - Concerte ausgeschlossen. Es steht doch einem Jeden frei, sich ein Bittet zu lösen und die Concerte zu besuchen, soweit es der Raum gestattet; daß der Eintrittspreis kein niedriger sein aae gestatten. Die Localitäten sind überhaupt bei unserer gegenwärtigen Bevölkerung und dem Andrange, der- nach diesen Concerten sic unausgesetzt erhält, viel zu klein. Gehen wir die Liste der vielen treuen Abonnenten des Instituts durch, so wird sich schwerlich der „guter Brauch" des Directoriums, wenn es solche Ansprüche nichts unberücksichtigt läßt. Gründlich und unparteiisch ändern ließe sich »in» N»vN»i/',»v,,n/> >^»v (Nt/iir» »intv»t»n ti»k»' das nur, wenn man eine Versteigerung der Plätze eintreten ließe; ervorgehoben werden: nur den würde dann aber nicht erst Reichen stehe das Gewandhaus offen!" Bei der Beschränktheit des gegenwärtigen Locals ist ein er mäßigter Eintrittspreis nicht zu ermöglichen; erhöhte Ansprüche an die Caffe des Directoriums, wohlberechtigt namentlich von Seiten rcht miethern, die zudem mancherlei in die Localitäten hineingewendet haben, im Privatleben eine Ausnahme; warum sollte es der Stadt rath nicht thun bei einem Institut, welches sich um einen Theil unseres guten Rufes wohlverdient gemacht hat? Unsere Stadt verordneten haben auch seither bei vorkommenden Gelegenheiten das Richtige hierin erkannt und haben mit unparteiischem Bürgersinn es vermieden, die Axt an das Gedeihen der Gewandhaus-Concerte zu legen und denselben ihr Local streitig zu machen, blos um die städtischen Einnahmen vielleicht um einige Hundert Thaler höhere Miethe zu bereichern. Möge es, so lange keine anderen größeren Räumlichkeiten vorhanden sind, auch ferner so bleiben. DaS kann der Stadt nur zur Ehre gereichen! Die gleichzeitige Benutzung des Saals von zwei oder gar mehr concurrirenden Concert-Gesellschaften bietet kaum zu überwindende Schwierigkeiten, ja es fragt sich, ob dadurch die Reibung der ver schiedenen Interessen nicht noch eine viel größere und dem echten Musikleben gefahrbietende werden würde, als sie leider jetzt schon zu sein scheint. Da ist zweitens die Stellung des Orchesters dem Theater gegen über. Das Orchester spielt im Theater, im Gewandhaus und in den Kirchen; diese Verbindung der verschiedenen Wirkungskreise mag Zef' einer unserer geachtetsten Mitbürger mit einem Project hierzu hervor getreten ; möge diese Frage bald eine recht glückliche Lösung finden, denn es ist nach unserer von Vielen getheuten Meinung der ein- Kostenpunkt des Orchesters für das Theater sein mag, die einzelnen Leistungen nicht viel mehr gewähren als Institut, und immerhin bilden die Einnahmen der L das Concert- . Musiker durch die Gewandhaus-Concerte einen Zuschuß für das Orchester, welchen das Theater aufbringen müßte, wenn sie wegfielen. 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