47KL iV. BonBuden nach BerhäUniß der Größe, von jeder Elle Länge oder Breite: 1) auf dem Markte: au-wendige und Eckduden nach Außen inwendige Buden . . . Eckbuden am Mittelgange 2) auf der Grimma'schen Straße und dem Naschmarkte 3) auf der ReichSftraße und Katharinenstraße 4) auf dem Brühl, dem Thomas- und Nicolai-Kirchhofe, der Universitätsstraße, dem Neumarkte, dem AugustuS-Platze und sonst L) Tischler- und Tapezierer-Buden auf dem Neukirchhof Anmerkung: As ist dabei vorausgesetzt, daß die Buden die Normal-Tiefe von 4 Allen nicht überschreiten. Boa tieferen Buden ist, wo dergleichen überhaupt noch zugelaffen werden können, auf jede Alle mehrer Liefe der tarifmäßige Betrag de- Standgeldes nochmals zur Hälfte zu bezahle«. V. von freien Ständen, nach Berhältniß der Gr-ße, von jeder Elle Länge: bei ganz freien Ständen bei bedeckten Latten- und Budenständen VI. von Feilschaften auf bloßen Kisten, Tischchen oder freiem Erdboden überhaupt . VH. Besondere Sätze finden statt: 1) bei den fremden Buchhändlern zu 2) bei den Tuchmachern: von verschlossenen Niederlagen zu von unverschlossenen Behältnissen zu von bloßen Ständen ru 3) bei den auf dem Gewandhause feilhaltenden Kürschnern zu 4) bei den fremden Lohgerbern: wenn fie bloS Schaafleder führen wenn fie Schaaf- und Fahlleder führen wenn fie Sohlenleder führen: bis zu 10 Bürden über 10 bis zu 2V Bürden über 20 bis zu 40 Bürden über 40 Bürden -u 5) bei den B-ttchern 6) bei den Töpfern: von einem einspännigen Kuder Waare zu von einem zwerspänmgen Fuder Waare zu 7) bei den fremden Schuhmachern für Stangenstände für die laufende Elle der Lattenbuden mit hölzernen Dächern für die laufende Elle der verschließbaren Duden 8) bei den Schankbuden 0) bei Schaubuden nach dem jedesmaligen Ermessen des Raths. Hst«. >a» Mchoelnuff«. IL 7 tO IL 22 7 4 2 2 2 10 20 7 20 10 IL 20 2L 10 20 L 10 2 2 7 IL L L a«i«re. —ff». 10 L 7 10 IL L 2 1 2 2 10 20 7 20 10 IL 20 2L 10 20 L 10 2 2 7 L ö L L L L L Bon den in diesem Tarif enthaltenen Bestimmungen finden blos folgende Ausnahmen und Befreiungen statt: 1) Hiesige Bürger genießen die Befreiung von dem unter 5lr. V. deö Tarifs für freie Stände u. s. w. geord neten Standgelde; 2) hiesige Schutzvrrw andte haben in gleichem Falle bloS die Hälfte des tarifmäßigen Standgeldes zu bezahlen; 3) hiesige Handwerker genießen, wenn fie auf ihrm JnnungSplätzen feil halten, auch in Buden völlige Befreiung vom Standgelde; 4) andere hiesige Bürger, ingleichen Schutzverwandte, haben, wenn sie in Buden feil halten, auf welche die Bestimmungen unter Ar. iV. des Tarifs Anwendung leiden, nur die Hälfte des Standgeldes zu bezahlen. Werden jedoch hiesigen Bürgem oder Schutzverwandten, auf Verlangen, auswendige oder Eckplätze auf dem Markte, oder hiesigen Handwerkern überhaupt andere Plätze, als ihre Jnnungsplätze angewiesen, so haben fie das volle Standgeld zu bezahlen Hemr. Uviäsivek kleine Fleischergasse Ne. 21, empfiehlt sein Lager gebleichter Leinen, Taschentücher, Herren« und Damenwäsche, Ehemtsette« und Kragen eigener Fabrik- Den geehrten Damen »SV USkLlllU«»» Orimw. 8trassv Xr. 24, 2. sind eine Partie schwere seidene Kleiderstoffe in schwarz und farbig die Rode von 20 Leipziger Ellen zu 8, S, 10 bis 14 auch sind das. schöne Atlasse und Sammete zu verkaufen bet Seiden«Fabrikant ans Lreseld. Aeoe katkiil - iMteii - keuerrenKt;, Vig»rr«u-Llui>, Port« - mouu»i«> oto. vmpLeblt S. Mrockovv ln» Hnevl«1»»nn» tliknilleu-t«ill«rkn in den neuesten DessinS, MnLLIvR»»», feine Mion»«» zu Hüten und Hauben und seidene OßewnlLI«» in jeder Farbe und verschiedener Stärke empfiehlt in großer Au-wahl Sil. Ltat»ra»-» »»» VlewnwnLT»» 11 Budenreihe, vom Barfu-gasschen herein links. 8rovLv-6»I»nterie-^V»»rva-I-axer eigener Fabrik. LirLarE L SOLMS Lv8 8edv.-6wüoä Nenmarkt Nr. S, 1. Gtage, gegenüber der großen Feuerkugel. Fliegenpapter, Fliegenleim, Fliegenwasser, Alizarintinte, Stahlsedertinte, Stempelfarbe« und Stempelapparate empfiehlt Dresdner Stt. im Einhorn I.Et.