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Dresdner Nachrichten : 25.05.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-05-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-185805252
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18580525
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18580525
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1858
- Monat1858-05
- Tag1858-05-25
- Monat1858-05
- Jahr1858
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 25.05.1858
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Unterhaltung und Geschäftsverkehr. H45. Dienstag dm 25. Mai 1858. Erscheint tags. Morg. 7 Udr. Jn>«rate die Spaltzeile zu 5 Pf. werden vi« -übend« 7 Uhr (Sonn,an« von N—2 Ub») angenommen. 1. Abon. nemrnt , Vierteljahr 1 Thlr., (6,> Zeilen umntgeldl. Inserate); 2. «dvnnemem ä Vierteljahr ,5 Nqr. bei uneniacldl, Lieferung in'« Hau«. Jur auSwärt« durch die Post ä Vierteljahr 1l> Ngr. —Einzelne Numinern 1 Ngr. Expedition: IobanneS-Allee u. Waisenbau-strafie S pt. Locot- und Provimial-AachnHreu. Dretdea, den 25 Mai. — Aus Wien schreibt man unterm 2t. d. M.: Se. K. H. der Herzog von Brabant ist am 19. früh 10 Uhr von Dresden in Begleitung dreier belgischer Offiziere zur Besichtigung der Festungswerke in Posen eingetroffen Man will wissen, der Herzog von Brabant habe von dem Kö nig die vertrauliche Mission, für seinen Bruder, den Gra fen von Flandern, um die Hand einer deutschen Prinzes sin anzuhalten, wobei man eine der Töchter des Königs von Sachsen nennt. — Nachdem mehrere der auf vorigen Freitag an- beraumten Einsprüche von den Betheiligten zurückgezogen worden waren, wurde nur über drei derselben erkannt. Zuerst war der hiesige Hausbesitzer und vormalige Ge- mcindcschreiber Hr. C. F. Zimmermann wegen Abfassung zweier an Behörden cingegebener Schriften, zu deren zweck mäßiger Abfassung Rechtskenntniffe gehören, der Winkel- schriststcllerei angeklagt und zu einer Geldbuße von 9 Thlr. (5 Thlr. Strafe, 2 Thlr. wegen Concurrenz und 2 Thlr. wegen Rückfalls) verurtheilt worden. Gegen dieses Er- kenntniß hatte er nicht nur eine ausführliche Erculpations- schrift eingereicht, sondern entwickelte auch bei der Ver handlung selbst des Weitern die angeblich für ihn sprechen den Gründe, welche indeß Hr. Staatsanw. Metzler mit ewohntem Scharfsinn zurückwies. Der Gerichtshof be- ätigte das Urtel der ersten Instanz. — Der zweite Ein spruch betraf eine Klagsache wegen gegenseitiger Injurien zwischen den Eberhard'schen Eheleuten und dem Tapezier Hagenberger allhier, in welcher die erstem von dem Ge- nchtsamt freigesprochen, der letztere zu einer Geldstrafe von 5 Thlrn. und in die Kosten condemnirt worden war. Auch dieser Bescheid fand Bestätigung. — Der dritte Ein spruch betraf die Bergarbeiter Haselbach und Künzelmann, von denen der erster« den letzteren eines Gelddiebstahls ohne Grund beschuldigt hatte und mit einer Strafe von 3 Thlrn. beleg: worden war. Auch dieses Erkenntniß wurde bestätigt. — Wir finden in deutschen Blättern die Notiz, daß die berühmten Bildhauer Rutschet und Hänel einen Ruf an die Wiener Akademie der bildenden Künste abgelehnt haben — aus Gesundheitsrücksicht. »Da sieht man, sagt die „Wiener Presse- hierzu, welchen Schaden der schlechte Ruf Wiens, was dessen Gesundheitszustand an belangt, selbst der Entwickelung der Kunst zugefugt, zum ersten Male geschieht es, daß bedeutende Meister von eu ropäischem Rufe an die W. A. berufen werden und diese lehnen ab aus Gesundheilsrücksicht! Wie nothwendig er scheint auch in dieser Beziehung tue baldige Neugestal- lung Wiens und seiner Anstalten, damit der schlechte Ruf in sein Gegentheil umgewandelt werde.- Wir glauben zur Ehre dieser weit und breit geachteten Künstler behaupten zu können, daß nicht blos „Gesundheitsrücksichten-, sondern zunächst die Anhänglichkeit und Liebe zu ihrem Vaterland Sachsen einen nickt geringen Antheil an der Ablehnung dieses ehrenvollen Rufs haben mag. — Nachdem die zu Begründung des Aclienunterneh- mens für Erweiterung und Betreibung der bairischen Bier brauerei zu Medingen erforderliche Anzahl Actien vollstän dig gezeichnet worden ist, so macht der Begründungscomitv Solches mit dem Bemerken bekannt, daß die Zeichner die auf sie fallenden Jnterimsactien gegen Rückgabe der em pfangenen Zeichnungsquitlung bei den betr. Zeichnungs stellen vom 25. d. M. an in Empfang nehmen können. — Sicherem Vernehmen nach steht die Ausführung der projectirten Zittau-Reichenberger Elbbahn (bis Schan dau) in naher Aussicht. Ausführlicheres werden wir dem nächst darüber berichten. — Die »N. Z - enthält folgende mit F. v. Bülow unterz eichn'ete Veröffentlichung: „Die deutsche Uebersetzung des Lorpus juris vrmonioi von dem k. s Cons.-Aff. v. Bruno Schilling enthält im 2. Bande S. 721 eine von dem Papste Clemens IH. im I. 1190 erlassene Verord nung, in welcher bei Androhung des Kirchenbannes unter sagt wird, die Begräbnißplätze der Juden durch irgend ei nen Frevel zu verunstalten. Mit dieser im wahrhaft christlichen Sinn und Geiste erlassenen päpstlichen Verord nung steht der Geist der zeitigen jesuitischen Missionen im Widerspruch, wie sich aus folgendem Artikel der ,N. Z." vom 16. Oct. 1856 ergeben wird: ,A. d. Obeilausitz, 14. Oct. Die Jesuitenmission, welche kürzlich in unserm Kreise abgehalten wurde, wählte zur Stätte ihrer Wirk samkeit das zwar kleine, bescheidene, aber dicht an der sächs. Grenze, (wo bekanntlich den Jesuiten jedes Auftre ten verboten ist), gelegene Dörfchen Jauernick. Sodann
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