Instruction für die Dorff-Gerichten derer zur Stadt Görlitz gehörigen Orte wie sie sich nach Vorschrift des wegen Horn-Vieh-Seuche ergangenen gnädigsten Mandats, d. d. Dreßden, am 13. May 1780. zu verhalten haben
Titel
Instruction für die Dorff-Gerichten derer zur Stadt Görlitz gehörigen Orte wie sie sich nach Vorschrift des wegen Horn-Vieh-Seuche ergangenen gnädigsten Mandats, d. d. Dreßden, am 13. May 1780. zu verhalten haben
Erscheinungsort
[Görlitz]
Erscheinungsdatum
[1781]
Umfang
28 S.
Sprache
Deutsch
Signatur
L VIII 306.94
Vorlage
Oberlausitzische Bibliothek der Wissenschaften Görlitz
M !'G clAft lUii ÄMk Äk>SjL dicU Zink stss«! Ms )cS M Alm . M llM^ i»« !älhcn>'t n Täglich wird dein kranckcn Viche zwcpmahl ein Clystier gegeben, ist cs verstopft, von Salz-Wasser, ist es durchfallig, von abgekochten Lcin-Saamen. 6. Iähling entstandene Beulen und Geschwülste werden ohne Unterschied mit glühenden Eist« gebrannt, und mit der Salbe von Terpentin, Eydotter und spanischen Fliegen zur Eytcrung gebracht. 7. Die Zunge wird mit einem Lappen mit Eßig und Salz gercinigcr. 8» Im Stalle wird ossters mit Wacholder-Reis geräuchert, der frischen Luffc der Zugang verstärket und der Unsiath offrers hinausgeschaffr. 9. Noch ist das Iftottiren des Viehes mit Tüchern, die mit Eßig benetzt sind, als nützlich, anzupreistn. 10. Zur Verwahrung des Viehes gegen die Kranckhcit wird einen: Ochsen oder Kuh, täglich i. Loth, und einem Kalbe, ein halb Loch gemeines Salz in: Wasser zergangen, zu lausten ge geben. Dieses Mittel widerstehet der Fäulniß, und befördert die Verdauung sowohl, als die zur Gesundheit erforderten Ab sonderungen und Ausführungen. 11. Die möglichste Entfernung des gesunden Viehes von dem krancken, die Reinlichkeit der Ställe, frische Lufft, gesundes Futter und reines Wasser, machen das übrige aus was zur Vorsorge gehöret. C z ) Eini-