Instruction für die Dorff-Gerichten derer zur Stadt Görlitz gehörigen Orte wie sie sich nach Vorschrift des wegen Horn-Vieh-Seuche ergangenen gnädigsten Mandats, d. d. Dreßden, am 13. May 1780. zu verhalten haben
Titel
Instruction für die Dorff-Gerichten derer zur Stadt Görlitz gehörigen Orte wie sie sich nach Vorschrift des wegen Horn-Vieh-Seuche ergangenen gnädigsten Mandats, d. d. Dreßden, am 13. May 1780. zu verhalten haben
Erscheinungsort
[Görlitz]
Erscheinungsdatum
[1781]
Umfang
28 S.
Sprache
Deutsch
Signatur
L VIII 306.94
Vorlage
Oberlausitzische Bibliothek der Wissenschaften Görlitz
rz Krausemünze, Feld - Künunel, Bitter-Klee, Roßmarin rc. 4.) Von Früchten und Gestirne: l^aeve. Cramer-Kümmel, Fenchel, ^.n^eliL-Saamen, Wilder Paftinack-Saainen, Die Nüsse von wilden Casianien-Bäumen nebst ihren Blättern, Die äußerer; grünen Schaalen von welschen Nüssen, welche aber, damit sic nicht faulen, auf einem Oferr getrocknet werden müssen. Desgl. die Wacholder- und Lorbeer-Beere. Von diesen Stücken erwählet man eins und das andere, was am leichtesten und woblfeilesten zu haben, weil cs nicht nö- thig ist, diese 8pecies alle zusammen zu mischen, stösset diese Sa chen so viel von einem, als von dem andern zu gröblichen Pul ver, thut endlich, wenn man will, eine Portion geflossenen Schwefel dazu, und giebtdavon täglich 2. bis z. mahl einen Löf fel voll in warmen Gesöffe ein. Auch können nur welsche Nußbaum-Blätter getrocknet, zu Pulver gerieben, und, wie vorgedacht, gebrauchet werden. Besonders sind die Blätter und Nüsse von wilden- oder Pferde-Castanien-Bäumen, grün oder zu Pulver geflossen, ein kräftiges Verwahrungs-Mittel wider das Anstecken der Vieh-Seuche. Vorste-