E. Löbl. Bürgerschafft allhier ... bekannt gemacht: daß Ihro Churfürstl. Durchl. zu Sachsen von der am Landtage Bartholomäi vorigen Jahres unterthänigst auf ein Jahr bewilligten Kriegs-Steuer vier Monathe gnädigst erlassen haben ...
Titel
E. Löbl. Bürgerschafft allhier ... bekannt gemacht: daß Ihro Churfürstl. Durchl. zu Sachsen von der am Landtage Bartholomäi vorigen Jahres unterthänigst auf ein Jahr bewilligten Kriegs-Steuer vier Monathe gnädigst erlassen haben ...
Untertitel
Görlitz, am 7. August 1779
Erscheinungsort
[Görlitz]
Erscheinungsdatum
[1779]
Umfang
[1] Bl.
Signatur
L VIII 306.93
Sprache
Deutsch
Vorlage
Oberlausitzische Bibliothek der Wissenschaften Görlitz
/ Lökl. Bürgerschafft allhier, den Wlrthen und 5^)aus Leuten in der Stadt sowohl/ als in dm verschlos senen und unverschlossenen Vorstädten/ wird hierdurch bekannt gemacht: daß Ihre Lhurfürstl. Durchs. zu wachsen von der am Landtage Bartholomäi vo- rigen Jahres untcrthämgst auf ein Jahr bewilligten Kriegs-Steuer vier Monarhe gnädigst erlassen haben. Nachdem nun bis anhero nur die Halste des nach einem von der hiezu niedergesetzten Oepurnrion entworfenen und von E. E. Rarhe ge nehmigten Plane bey hiesiger Stadt rerEirren jährlichen Beytragcs D' zu sorhancr Kriegs Steuer und übrigen Kriegslasten/ erhoben worden, und die.Nothwendigkelt erfordert, den solcheraestallt zuderachtmonath- lichen Kriegs Steuer und sonstigen außerordentlichen Aufwande, an- noch rückständigen zwey monathlichen Beytrag bey hiesiger Stadt zu sammen zu bringen; als ergehet hierdurch an Löbl Bürgerschaft die ernstliche Verfügung: daß jeder Wirth und Haußmann bey hiesiger Stadt, obermcldten Beytrag auf zwey Monathe, mithin den dl'lttM ÄM desjenigen, so er bereits abzuführen gehabt, unweigerlich und bey Vermeidung scharffcr Zwangs-Mittel, an den geordneten Einnehmer, i Hrn. David Heinrich Giehler, welcher diese Gelder vmn ^ dieses Zaires Dienstags, Freytags und > Sonnabends, Vor- und Nachmittags, auf hiesiger Billet-Skube, einzunehmen, angewlesen ist, entrichte. Damit nun solches zu jeder manns Wiffenschafft gelangen möge, so hat E. E. Rath diese Anord nung von Hauß zu Haust zur Nachachtung des Wirthes sowohl als der Haußleute, welchen solches von denen Wirthen bekannt zu machen, mlmunen zu lassen beschlossen zu Görlitz am 7. Au gust 1779. - l