Wir Bürgermeister und Rathmanne haben seit einiger Zeit mißfällig ersehen müssen, daß in hiesiger Stadt und verschlossenen Vorstädten auf öffentlichen Gassen verschiedene Unordnungen und Ungebührnisse sich herfürthun wollen ...
Titel
Wir Bürgermeister und Rathmanne haben seit einiger Zeit mißfällig ersehen müssen, daß in hiesiger Stadt und verschlossenen Vorstädten auf öffentlichen Gassen verschiedene Unordnungen und Ungebührnisse sich herfürthun wollen ...
ir Bürgermeister und Uachmanne allhier haben seit einiger Zeit mißfällig ersehen müssen, daß in hiesiger Stadt und verschlossenen Vorstädten auf öffentlichen Gassen verschiedene Unordnungen und Ungcbührmffe stch herfürthun wollen, welche sich mit den Regeln einer guten Pottcey schlechterdings nicht verbinden las sen, und sind dahero bewogen worden. Er. Löbl. Bürgerschaft und sämmtlichen Jnnwohnern Hierselbst, Krafft dieses einzuschärffcn, daß sie so wohl die Gassen reinlich zu halten, und keinen Schutt, Steine noch Mist, auf den Straffen und vor den Häusern länger als Eine Nacht liegen zu lassen, als auch aller Verunreinigung der öffentlichen Röhrbütten sich zu enthalten, so wie vom Schwersten der Wäsche bcy denselben zur Winterszeit, oder wenn sonst ein Wasser-Mangel sich ereignet, abzustehcn, nicht weniger die Ein legung andrer Drnge und Gcräthschafften in sothane Röhrbüt ten — immaaßen blos denen Böttaern noch zur Zeit und bis auf Wiederluff, meiste gebleichte Reisten und Stäbe in solche zur Erweichung einzulcgen verstauet wird, — zu vermeiden; Hier- nächst das Feder - Vieh innen zu behalten und solches vor den Häusern nicht herum lausten zu lassen haben; Endlich bey ein- tretenden Froste das unanständige Fahren mit den sogenannten Schleiffen auf öffentlichen Plätzen unö Gaffen gänzlich unterblei ben soll. Gleichwie sich nun Jedermann hiernach genau zu ach ten, und stch für Uebertretungen dieser Obrigkeitlichen Anord nungen um so mehr zu hüten hat, iemehr wiedrigcnfalls gegen die Contravenienten mit gemessenen Fürkehrungen, und nach Be finden mit willkürlicher Ahndung, obgleich ungern, verfahren werden dürfte; Also rst zu desto mehrerer Festhaltung dieser ge genwärtige Anschlag zum Druck gebracht, und, damit Niemand mit der Unwissenheit sich entschuldigen möge, so wohl an den ge wöhnlichen öffentlichen Oettern ausgehangen, als auch einem ie- den Haußwirthe, welcher solchen fernen bey ihm wohnenden oder künftig eingehenden Mteth-Leuten bekannt zu machen hat, ein Exemplar zur Nachricht und Befolgung zugestellet worden. ve- crecum in Lenaru zu Görlttz den 16. ^xril. 1782. !mgcrmeiskcr und daftlbst. lchmaime