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Dresdner Nachrichten : 01.09.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-09-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-185809011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18580901
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18580901
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1858
- Monat1858-09
- Tag1858-09-01
- Monat1858-09
- Jahr1858
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 01.09.1858
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Local- und Provimial-Uachrichtou. Dresde«, den 1 September. Das soeben ausgezebene 13. Stück des Gesetz- und Verordnungsblatt,es vom Jahre 1858 für das König reich Sachsen enthält u> A. eine allerhöchste Verordnung vom 3. August d. I., die Publikation der Kriegsverfassung des deutschen Bundes betr. — Mit dem 1. Sept. d. I. hat mit Genehmigung des K. Ministeriums des Innern ein neues, von der K. Polizeidirection und dem Stadtrathe veröffentlichtes Regu, lativ für die Haupt- und Residenzstadt Dresden in Kraft zu treten. Vaöin heißt eS u. Zu Ordnung des im sicherheits- und wohffahrtspalizeiljchen Interesse bestehenden Aufsichts- und Concessiönsrechts in Hinsicht^ dramatischer, musikalischer und anderer Darstellungen, »«gleichen der Tanzbelustigungen in hiesiger Residenz haben folgende Be stimmungen zu gelten. Für dir nachstehendes» Categorien von Veranstaltungen der gedachten Art bedarf es unter den folgenden Bestimmungen der polizeilichen Erlaubniß: Wissenschaftliche und dramatische Vorlesungen, Declamato- rirn, Darstellungen resp. Ausstellungen, die in der Haupt sache einen wissenschaftlichen Zweck verfolgen, Darstellun gen der bildenden Kunst, z B. Gemäldeausstellungen, Ausstellungen von Antiken, dramatische Vorstellungen, ein schließlich der Ballets, lebende Bilder, Pantom men, mu sikalische Darstellungen, Ausstellungen solcher Gegenstände, welche ein hervorragendes gewerbliches Interesse Haber», dasern mit denselben ein Verkauf der letztem nicht beab sichtigt und verbunden wird, z. B. Gewcrbeausstellungrn, Blümenausstellungen, Ausstellungen lanbwirthschaftlicher Geräthe, Darstellungen anderer Art, in welchen hauptsäch lich Kunstfertigkeiten der Menschen gezeigt werden (z. B. Kunstreiter, Equilibristen, Seiltänzer, Taschenspieler, Bauch- redner, Waffelkünstler), oder Darstellungen fremder Sitten uhd Gebräuche (Chinesen, Araber), oder anderer Sehens- wÄrdigkeiten an Menschen (z. B. Zwerge, Riesen), Schau stellungen bon Thirren, Merkwürdigkeiten und Sehens würdigkeiten anvereic Art, z. B: Menagerien, abgerichtete Thiere, WäHsflguren und anatomische Cabinete, Mißge burten, Panoramen, tdsstruin munäi, Puppencomödien, Automaten, Lichtbilder, Nebelbildek, Guckkasten, Carrous- ' sels, Schaukeln, Bolzenbüchsenschießen, Erdspiegel, Wasser- »nännchen, Eltktrisirmaschinen, Steigen, von Luftballons mit Personen, Veranstäjtüng einzelner Fest- und Feierlich keiten, z. M, MaSömbällr, Fouenyrcke, größer« . Schlitten fahrten, Steigen von Luftballons ohne Personen, Fackel-»' züge, Tanzvergnügungen, italienische Rächte, Sommerfeste, Vogelschießen und sonstige derartige Vergnügungen. Di», einzelnen vorstehend genannten Produktionen und Veran staltungen sind nur beispielsweise benannt. DaS Reguba«! tiv erstreckt sich daher auch auf andere als die genannten Veranstaltungen ähnlicher Art. Ausgenommen von der Ver pflichtung, polizeiliche Conccssion zu erlangen, sind die Darstellungen des K. Hosiheaters und der nrusikali- ! scheu Kapelle, der vom hiesigen Stadtratbe concesfivmrle»' -Musiker und Musikchöre, ferner dev K. S. Mil-tärmusik« .chöre, sowie alle voN öffentlich«, Behörde» in ihAMMjigedet schaft als solche oder mit deren Gtnedwigmig »evanftaltk-! ten Ausstellungen, Produktionen rc. WaS dien gedachte» Ausstellungen, beziehendlich Darstellungen bttustt, so ÜSv- fen solch« niemals vbscöne oder sonst anßößigfl Die- >si«ii»> chen oder religiösen Gefühle verletzende Gegenständen auch» wenn solche nur gegen besondere Bezahlung und lediglich! erwachsenen Personen gezeigt werden sollen,- enthalt,rd Von allen der polizeilichen Erlaubniß drdürfmden Pr»-« ductionen sind eine Anzahl Frribilless an dir K Polizri- direction und den fitadtrach, nbzugeben. Von öfftntlichtn' Maskenbällen siqd mindestens 15-BilletS an die K. Po- lizeidireclion abzugeben. Von der Verpflichtung zur Ab gabe von FreibilleiS sind Etablissements, rvie z. B. Ca« rouffels, Schaukeln rc. ausgenommen, Die Schauspieler haben sich genau an den Text ihrer Rollen zu halten und sich daher des Extemporirens ohne vorher erhalte« -r- laubniß zu enthalten. Gesellschaften» hrrzn Aksettich Ten denz mit auf theatralische Vorstellungen gerichtet ist (Lieb- habertheater), dürfen in der Regel Fremden den Zutritt' zu diesen Vorstellungen nur unter der Bedingung gestat«' ten, daß dieselben von Mitgliedern der Geselltzhaft alt De--' ren Gäste eingesührt werden^ Der. Polizeibeh-rd« bleibt < Vorbehalten, Musik- und Grsangstücke, gegen der« Aufi>. führung sie Bedenken hat. für immer,oder für g«viffv Orte' und Zeiten zu untersagen. Der Bvrtyrg von Gesängen!' oder Deklamationen, der« Inhalt in politisch«, morali scher oder sonstiger Beziehung anstößig erscheent. ist schlech terdings verboten. Der Polizeibehörde Acht. dtSRecht zu-' vor Eröffnung der Schaustellungen für daS Publikum eine, genaue Durchsicht sämMtlicher auSzust^llende» ^GeMssMe vorzunehmen und dabei, sowie zu jeder andern Zeit die, ihr in sittenpolizeilicher Beziehung und sonst no1-»«Ma erscheinenden Anordnungen zu lva, »o nchitM > bei SchäuMHkN von anawMschen>Pchtlkattti/ W. Unterhaltung und Geschäftsverkehr. ' „U 244. Mittwoch den 1. September 1838. Eesch. tagt. Mora. 7. —Inserate die Spallzeüe »Pf. werden dt« Ab. 7 (Eonnt.v. 1t—r) angenommen. — Sdonn. LieNeljahr iSAgr.M un- entgeldl.Lieferungin'< Hau«. Durch dir PostBiertell.lv Ngr. Ein,. Stimmern» Rgr. Expedition- Jobannes-Aikee« u.WaiftnhaU<flr. - pt.
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