Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 300. Freitag den 26. October. 1860. Bekanntmachung. Zur Ergänzung des mit dem 2. Januar 1861 ausscheidenden DritttheileS der Herren Stadtverordneten und Ersatz männer ist dre gesetzliche Neuwahl zu veranstalten. Die deshalb angefertigte Wahlliste soll 14 Tage lang auf dem RathhauSsaale und im Durchgänge deS Rath- hauseS auShängen, in der ersten Etage der ehemaligen Rathswaage am Markte zu Jedermanns Ansicht berett liegen und sämmtlichen stimmberechtigten Bürgern zugestellt werden. Die Wahl geschieht durch Wahlmanner. Deren sind bei der gegenwärtigen Wahl, nach Maßgabe der Allgemeinen Städteordnung und der Gesammtzahl der in die Wahlliste aufgenommenrn Bürger, 238 zu wählen. ES hat jedoch jeder einzelne Abstimmende, da die gelammten Stimmberechtigten in sieben Abtheilungen gebracht worden sind, nur 34 Bürger nach Anleitung des Stimmzettels, nämlich 17 aus der ersten, 8 auS der zweiten und 9 aus der dritten Elafse zu erwählen. Zu Wahlmännern sind die sämmtlichen dermaligen Herren Stadtverordneten und Ersatzmänner, gleich den andern Bürgern, wählbar. Das Aufkleben oder Aufheften gedruckter, lithographirter, metallographirter oder sonst vervielfältigter Namen auf die vertheilten Stimmzettel, mögen nun dadurch die zu Erwählenden sämmtlich oder nur theilweise bezeichnet werden, so wie . die Angabe bloßer Nummern ohne Namenbezeichnung auf den Stimmzetteln ist nicht zulässig. Es werden vielmehr nur die auf die Stimmzettel wirklich geschriebenen Namen als giltig betrachtet, die übrigen aber als nicht vorhanden angesehen werden. Die Stimmzettel, bei welchen es übrigens der Namensunterschrift des Abstimmenden nicht bedarf, sind an einem der hierzu festgesetzten drei Wahltage, den Ld., LS. und LL. November d. I., in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 oder in den Nachmittagsstunden von 3 bis 6 Uhr in der ersten Etage der alten Waage vor der Watzldeputation von dem Abstimmenden selbst in Person, bei Verlust des Stimmrechts für diese Wahl, abzugebe«. Einsprüche gegen die Wahlliste, sie mögen nun die Aufnahme weggelaffener, oder die Ausschließung darin auf- genommener nicht stimmberechtigter, oder eine veränderte Elassification einzelner Bürger zum Zweck haben, sind bis zum 1. November d. I. zur Kenntniß und Entscheidung des Stadtraths zu bringen. Später angebrachte Einsprüche können bei der gegenwärtigen Wahl keine Berücksichtigung finden. Nach Auszählung der Stimmzettel werden die Bürger, welche durch Stimmenmehrheit zu Wahlmännern gewählt worden sind, davon durch die Wahldeputation benachrichtigt und der Wahltag zu Erwählung der Stadtverordneten und Ersatzmänner ihnen angezeigt werden. Sämmtliche in der Wahlliste verzeichnet Bürger, mit Einschluß oller Ersatzmänner der Stadtverordneten, sind als Stadtverordnete wählbar, von den wirklichen dermaligen Stadtverordneten aber nur diejenigen, welche mit dem 2. Januar 1861 auSscheiden. Diese ausscheidenden Stadtverordneten, so wie die ausscheidenden Ersatzmänner sind in der Wahlliste mit * bezeichnet. Leipzig, den 11. October 1860. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Bekanntmachung. Das in der ersten Abtheilung des Johannisthales, hinter der Thalstraße befindliche, früher zu einem Pumpwerke, zuletzr als Heuniederlage benutzte Gebäude soll an den Meistbietenden, gegen sofortige Zahlung auf den Abbruch ver steigert werden. Wir haben dazu den I« October L8SO anberaumt und fordern Kauflustige hiermit auf, am gedachten Tage Vormittags II Uhr in der Rathsstube zu erscheinen und nach erfolgter Eröffnung der Bedingungen der Versteigerung gewärtig zu sein. Die Auswahl unter den Bietern, so wie jede sonstige Verfügung bleibt Vorbehalten. DaS Innere des Gebäudes selbst kann am 24. und 24. October dies. Jahr, von Kauflustigen in Augenschein ge nommen werden. Leipzig am 16. October 1860. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. ' Schleißner. Bekanntmachung. Die GiSbahn auf dem Schwanenteiche soll für bevorstehenden Winter verpachtet werden, und wir fordern Pachtluftige hierdurch auf, sich Sonnabend den BV. dieses Monats Nachmittag- L Uhr auf dem Rathhause einzufinden und ihre Gebote zu thun. Auswahl unter den Licitanten und jede sonstige Entschließung bleibt Vorbehalten. Leipzig am 17. October 1860. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Schleißner.