Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. ^ 3VS. Mittwoch den 31. Octvber. 18««. Bekanntmachung. Zur Ergänzung des mit dem 2. Januar 1861 auSschridendeü DrittthtileS der Hettkn Stadtverordneten und Ersatz- mänmr ist die gesetzliche Neuwahl zu veranstalten. Die deshalb angefertigte Wahlliste soll 14 Lage lang auf dem Rathhaussaale und im Durchgänge des Rath- hauseS auShängen, in der ersten Etage der ehemaligen Rathswaage am Markte zu Jedermanns Ansicht bereit liegen und sämmtlichen stimmberechtigten Bürgern zugestellt werden. Die Wahl geschieht durch Wahlmanner. Deren sind bei der gegenwärtigen Wahl, »ach Maßgabe der Allgemeinen Städteordnung und der Gefammtzahl der in die Wahlliste aufgenommenen Bürger, 238 zu wählen. ES hat jedoch jeder einzelne Abstimmende, da die gelammten Stimmberechtigten in fiebert Abtheilungen gebracht worden find, nur 34 Bürger nach Anleitung deS Stimmzettels, nämlich 17 aus der ersten, 8 aus der zweiten und 0 auS der dritten Elaffe zu erwählen. Zu Wahlmännern find die sämmtlichen dermaligen Herren Stadtverordneten und Ersatzmänner, gleich den andern Bürgern, wählbar. DaS Aufkleben oder Aufheften gedruckter, lithographirter, metallographirter oder sonst vervielfältigter Namen aus die vertheilten Stimmzettel, mögen nun dadurch die zu Erwählenden sämmtlich oder nur theilweise bezeichnet werden, so wie die Angabe bloßer Nummern ohne Namenbezeichnung auf den Stimmzetteln ist nicht zulässig. Es werden vielmehr nur die auf die Stimmzettel wirklich geschriebenen Namen als gilrig betrachtet, die übrigen aber als nicht vorhanden angesehen werden. Die Stimmzettel, bei welchen es übrigens der NamenSunterschrift des Abstimmenden nicht bedarf, sind an einem der hierzu festgesetzten drei Wahltage, den Ld., LS. und LL. November d. I., in den Vormittagsstunden von 0 bis 12 oder iu den Nachmittagsstunden von 3 bis 6 Uhr in der ersten Etage der alten Waage vor der Wahldeputation von dem Abstimmenden selbst in Person, bei Verlust des Stimmrechts für diese Wahl, abzugeben. Einsprüche gegen die Wahlliste, sie mögen nun die Aufnahme weggelaffener, oder die Ausschließung darin auf genommener nicht stimmberechtigter, oder eine veränderte Classification einzelner Bürger zum Zweck haben, sind bis zum >. November d. I. zur Aenntniß und Entscheidung des Stadtraths zu bringen. Später angebrachte Einsprüche können bei der gegenwärtigen Wahl keine Berücksichtigung finden. Rach Auszählung der Stimmzettel werden die Bürger, welche durch Stimmenmehrheit zu Wahlmännern gewählt worden sind, davon durch die Wahldeputation benachrichtigt und der Wahltag zu Erwählung der Stadtverordneten und Ersatzmänner ihnen angezeigt werden. Sämmtliche in der Wahlliste verzeichnete Bürger, mit Einschluß aller Ersatzmänner der Stadtverordneten Stadtverordnete wählbar, von den wirklichen dermaligen Stadtverordneten aber nur diej.enig§Ni, OMe^M-dem 2. Januar 1861 ausscheiden. Diese ausscheidenden Stadtverordneten, so wie die auckscheidendew «Er^atzmamHex^ der Wahlliste mit * bezeichnet. Leipzig, den II. Oktober 1860. »1.-Ii»'7)ptzm- tz'Ui'/i MN »Ili» — chyn »juivsj .. Skuth" Sä« «ripzig. '.1,11 dwiri s.o Oir'.A »löiiiü um -.riv(l7» 11,'.4 lim knifft,,,>-'^77^7^71 in.') tziilgniMichD mid K dlv l-.tinL i,»6 tzmur p.luHumK n»lii.ssirL n»n^»ichj,»(i duv u.aiiiv, M-UWWWfK-r'NWrM WV"MÄW «leiGMg b1fMdtisch«n Schoß- und Termine, nebst en^ desgleichen von di gr. auf jeden Tha ntrichten sind. Ä-iwig, chavELWNv^r .OL n»<1 »ßv,rD »»vchuvT i»<t luv »uv6u»50 m»ni» ir'l r»6 »tziull na« rsnvuQ sinun^u s,n»i1vü»v niIa»di<T»uf Mkli^nao uistiü — - <rm.i tz 11 uk-1 u DWüMchth ödev MlE 11 f, jirXc Iiifisllnvil ni duv tzß»mtzuii,1 — . ^ ^ ri,1n.<s n..i "'MkMWDWW"I M/tz-MMren. vetr. lim 'chtDnBechitMff »MitlnybiliUfä«,« chch>«»u di«T in M«nNl--i IHM, »4vnL mi^cdvn , wvyf chsi »18? mönu^ I »n>» 7'^n>tu,6I araltMvi eMvtz GLeichach»^ ^ . . .. ^ »'tmtzichykhmAich ^diuEvüüMrc^ i» > hschMMMer,^ da MMlHricht-eachtuHff^neivLk tziiu^dviZr »Uv »im af ,s»anosti<t»8 !u,ül»s9 Iirpuk^