Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.11.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-11-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186011240
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18601124
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18601124
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-11
- Tag1860-11-24
- Monat1860-11
- Jahr1860
-
-
-
5634
-
5635
-
5636
-
5637
-
5638
-
5639
-
5640
-
5641
-
5642
-
5643
-
5644
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.11.1860
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Ruths der Stadt Leipzig. Ho A29. Sonnabend den 24. November. 1860« Bekanntmachung. DaS an der südlichen Seite der HoSpitalstraße gelegene Areal, und zwar von dem Felsche'schen Garten ab bis an das HoSpitalthor, soll in neun Parzellen zu Bauplätzen an den Meistbietenden versteigert werden. Es ist hierzu von uns der O December RSOO anberaumt worden. Kauflustige haben sich an diesem Tage Vormittags KO Uhr in der Rathsstube einzufinden, ihre Gebote zu eröffnen und sich weiterer Weisung zu gewärtigen. Die Verkaufsbedingungen nebst dem angefertigten Plane liegen vom 15. November d. I. an auf dem Bauamte zur Ansicht bereit. Auch können von da an lithographirte Exemplare des Planes ebendaselbst in Empfang genommen werden. Leipzig den 7. November 1860. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. . Schleißner. Bekanntmachung. Donnerstag den 20. November von 0 Ubr ab sollen aus dem Gehau deS Burgauer Reviers in der Nähe der Försterwobnung mehrere Hundert Langhaufen unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen und gegen An zahlung von 10 Gr. für jeden Haufen an die Meistbietenden verkauft werden. Leipzig, am 22. November 1860. Des Raths Forstdeputation. Rus Dresden. Wenn in Nr. 595 des Leipziger Journals von der Redaction bemerkt worden ist, daß diejenigen 39 Abgeordneten, welche gegen den bei tz 6 des Entwurfs von der Mehrheit der Deputation empfohlenen Zusatz gestimmt, die Gewerbefreiheit vor einer großen Gefahr behütet hätten, und daß sich unter den Gegnern leider! auch vr. Heyner befunden habe, so verdient dies eine Berichtigung, vr. Heyner, wie Alle diejenigen, die mit ihm für den fraglichen Antrag der Majorität gestimmt, haben vollkommen ihre Pflicht erfüllt, die darin bestand, die neue, gegen Geist und Buchstaben der allgemeinen Slädteordnung, gegen die zeitherige Praxis und das Interesse der städtischen Commun gerichtete und vom platten Land namentlich unterstützte Interpretation der Städteordnung, der zu Folge Jedermann, gleichviel ob er als Bürger ayf- yntz angenommen sei oder nicht, in den Städten jede- Gewerbe betreiben könne, abzuwehren. So hoch die Gewerbefreiheit steht, so unangetastet muß und kann trotz derselben die allgemeine Städteordnung bleiben, am allerwenigsten kann und darf zugegeben werden, daß so im Vorbei gehen eine belangreiche Vorschrift der Gtädteordnung außer Wirk samkeit gesetzt werde. Aeither hat man auf Grund des h. 63 der letzteren daran festgehalten, daß, wenn auch der Betrieb bürger licher Nahrung in den Städten nicht allein, doch immer mit von Gewinnung des Bürgerrecht- abhänge. Diese Bestimmung kann man aufheben, wenn man es für nöthig befindet, aber weg escamotiren darf man sie nicht! Die Majorität der Deputation hat zur Verhütung dessen ihren Antrag gestellt, und ist dieser Antrag von der Kammer abgelehnt worden, so wird es sich fragen, waS dadurch erreicht wordm fei? Nichts und gar nichts. Denn die betreffende Vorschrift der Städteordnung, welche der Entwurf nur schüchterner Weise angreift, wird von den Obrigkeiten in den Städten muthmaßlich nach wie vor als maßgebend angesehen werden, das heißt die Obrigkeiten werden hinkünftig die nach dem Gewerbegesetze nöthigen Anmeldungsscheine der sich anmeldenden Gewerbetreibenden nach Umständen nicht versagen, sie können und wechen aber zu- . gleich sich in .ihrem Rechte befinden, zu verlangen, daß die Anmel denden, ehe sie bürgerliche Nahrung in den Städten betreiben, das gesetzlich voraeschriebene Bürgerrecht erwerben. Auf diesen Erfolg läuft die Abstimmung über tz. 6 der Ge werbeordnung, worüber man dem vr. Heyner Vorwürfe machen will, hinaus. Hierbei sei bemerkt, daß ein viel wichtiaereS, ja ein Füvda- .«mtalprinckp im zweiten Satze de- tz. 16 de- Gewerbegesehentwurfs, nämlich da- mit der Gewerdefteihett im engsten Zusammenhänge stehende Princip der Freizügigkeit enthalten ist, worüber ein Theil freisinniger Abgeordneter sich entweder im Unklaren befand oder sich au- Rücksicht auf die »allerlei Aengstlichkeiten und Be denklichkeiten des Berichts bestimmen ließ, illiberaler zu sein, als selbst die Regierung in ihrem Entwürfe. Wie hat da vr. Heyner gestimmt? Wie es sich von einem freisinnigen Vertreter der Stadt Leipzig nicht anders erwarten ließ. Verschiedenes. Ein Urtheil über dieAukunftsmusik. Wenn man in einer Mozart'schen Oper war, sagte ein alter Theaterbesucher, so hört man in dem Augenblick, in welchem der Vorhang zum letzten Mal gefallen ist und das Publicum sich von seinen Sitzen erheb», die himmlischen Melodien, die eben im Orchester und auf der Bühne verklungen sind, von den Lippen wiedertönen; man summt, man pfeift sie leise vor sich hin, durch die Gänge, im Foyer, auf dem Heimwege; man schläft mit ihnen ein, wenn's gut geht, träumt man noch von ihnen. Eben so geht es einem mit den Opern von Weber und mit den aztten italienischen. Aber auch bei den schlechten italienischen Opern, bei den Verdi'schen, bleibt etwas Musikalisches im Kypfe sitzen; wenn man eine neue gehört hat, so reproducirt man ihre Blousen- und Ealabreser-Melodien, alle Welt pfeift und singt beim Nachhausegehen Verdi. — Bei den Wagner'schen Zukunfts-Opern aber ist eS anders. Wenn sie zu Ende sind, dann pfeift man Alles: Mozart, Weber, Bellini, Donizetti, Verdi, nur istcht Wagner! Nach Sibirien werden im Durchschnitt jährlich 9500 Per sonen geschickt, ohne die dazu gehörenden Weiber und Kinder zu rechnen. Sie haben bis zu der Empfangsstation Tobolsk einen Weg von 927 bis 4500 Werst zurückzulegen, je nachdem sie aus größerer oder geringerer Entfernung kommen, und von Tobolsk aus sind bi- Tumen 85, di- Krasnojersk 116, bis Irkutsk noch 177 Tagereisen. Die meisten Exilirten gehen aber über Irkutsk hinaus nach Nertschin-k. Diese Transporte kosten der Regierung, von den ständigen Anstalten, wie Gefängnisse, Lazarethe u. s. w., abgesehen, jährlich eine halbe Million Rubel, und dieses lange Beteinandersetn der Verbrecher, der Frauen und Kinder auf diesen Reisen hat dm traurigsten Einfluß auf die Moralität, wie die Beschwerden der Reise zu allen Jahreszeiten auf den Gesundheits- Zustand der Exilirten. In einer sibirischen Gouvernement--Zei tung wird deshalb der Transport zu Wagen als kostenersparend in Vorschlag gebracht.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht