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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.12.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-12-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186012048
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18601204
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18601204
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-12
- Tag1860-12-04
- Monat1860-12
- Jahr1860
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.12.1860
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. 339« Dienstag den 4. December. 1869» Offene Petition an die Hohe zweite Kammer der gegenwärtig tagenden Stände- Versammlung für das Königreich Sachsen, die Wiedereinfüh rung des Johannistags als ganzen Feiertag betreffend. Ein durch eine lange Reihe von Jahren zum Volksfest erho bener Feiertag läßt sich, wie die Erfahrung zeigt, nicht leicht zu einem halben oder ganzen Werkeltag umgestalten und so ist auch schon mehrseitig in unserem Vaterlande der Wunsch laut geworden, den Johannistag als ganzen Feiertag wieder in seine alten Rechte eingesetzt zu sehen. Dieser Wunsch, der u. A. auch in den Nrn. 161 und 175 diese- Blatte- vom Jahr 1853 laut geworden, ist wohl um so billiger und die Erfüllung desselben um so thunlicher, als der Johannis tag bisher immer noch mehr als ein mindestens halber Feiertag betrachtet und gehandhabt wurde. Gehen wir näher hierauf ein, so finden wir, daß außer auf einen hie und da leicht zu verlegenden Wochenmarkt durch Wieder einführung dieses Feiertages auf Nichts eine störende Einwirkung sich fühlbar machen würde, denn erstens wird in allen Kirchen de- Landes Gottesdienst, ja an vielen Orten selbst Kirchenmusik abgehalten, auch sind, so viel unS bekannt, die meisten, wo nicht alle Schulen geschlossen und zweiten- feiern de- Nachmittag- (manche sogar den ganzen Tag) fast alle Gewerke und die meisten kaufmännischen Geschäfte sind mindestens in der zweiten Hälfte deS Tage- geschlossen, um diesen alten, so lieb gewordenen freund lichen Johannistag in Gottes freier Natur zu feiern oder in der Erinnerung an die Vergangenheit und Mahnung an die Un sterblichkeit der Seele die Gräber der lieben Vorangegangenen mit Blumen zu schmücken. Ist es wohl im Allgemeinen nicht ersprieß lich, einem Volke seine altherkömmlichen Feste zu nehmen, so will eS unS im vorliegenden Fall geradezu bedünken, daß es fast einem Fehlgriff gleich zu kommen scheint, dem Johannistage den Charakter eines Feiertags genommen zu haben und dadurch eine so löbliche Volkssitte, wie die zuletzt erwähnte, nicht nur zu er schweren, sondern die Ausübung derselben so Vielen gar unmöglich zu machen. Fragen wir ferner, welcher Nutzen der Abschaffung dieses Feier tags gefolgt ist, so müssen wir bekennen, daß derselbe nur gering fügig dem Vortheile und Verdienste gegenüber steht, den gerade dieser Festtag einem Theil der unbemittelteren Volksclassen in mancherlei Hinsicht früher geboten. Der Geschäftsverkehr ist, wie weiter oben erwähnt, gestört geblieben, eben so ist der Geistlichkeit durch Aufhebung diese- Feiertages keine Erleichterung geworden und so bliebe also nur noch zu untersuchen, ob der Landmann viel leicht dadurch einen wesentlichen Vortheil errungen? Aber auch hier will sich ein solcher unS nicht vor Augen stellen, da die Heu ernte zu Johanni zumeist vorüber ist und die Getreideernte noch nirgend- ihren Anfang genommen hat. Die Wiedererhebung de- Johanni-tagS zu einem wirk Nchen, aber nur Halden Feiertag dürfte nach dem vorstehend Ge sagten unserer Meinung nach, wie alle halben Maßregeln, keine wesentliche Aenderung in dem bisherigen Gebühren herbeiführen und die Wahl schwierig werden, welche Hälfte de-Tage- dazu zu nehmen sei, da man de- Morgen- sich eben so gern im GotteS- hauje erbauen will, al- man sich den volkSthümlichen Theil des selben, den Nachmittag, nicht gern nehmen lassen wird; und ist nicht gerade Sachsen vor Allem berechtiat diesen schönen Tag doppelt zu feiern,daer auch derNamens- tag feine- weisen und geliebten Lande-vater-, Kö- «tgS Johan» ist? Hiernach erlauben sich endlich die Unterzeichneten an Eine Hohe zweite Ständekammer die ganz ergebene Bitte zu richten: Hochdiesel-e wolle die Wiedereinsetzung de- Jo hannistags al- ganzen Feiertag für da- König reich Sachsen zum Beschlug erheben, die Hohe erste Kammer zum Beitritt zu demselben veran lasse« und diesen dann von den Vertretern un sere- Vaterlandes gesagten Beschlug der König lichen Hohen dAegierurrazur Annahme unterbrei ten, damit derselbe im Wege der Verordnung je eher je lieber zu seiner früheren Bedeutung ge lange. L. Möchte doch einer der Herrm Deputirten des gegenwärtigen Landtags vorstehende offene Petition in die Hohe zweite Kammer einbringen und in beredter Weise zu der seinigen machen, damit der liebe Johannistag auf demselben Wege wieder gegeben werde, auf welchem unS derselbe entzogen wurde. D. O. Wir bekommen einen harten Winter, also einen solchen, bei dem die harten Frosttage vorherrschend sind über weiches, sog. Matsch-Wetter. Man richte sich daher darauf ein mit Versorgung an Feuerungsmaterial, Kleidung, mit Bauten, Erd- und Feldarbeiten u. s. w. Wie dann immer, wird ein zei tige- und schöne- Frühjahr dctrauf folgen. Diese Prophezethung ist zwar aus der Luft gegriffen. Man stoße sich aber nicht daran, denn hierbei ist ja eben die Luft nebst den Gesetzen, die in ihren Strömungen und Veränderungen wal ten, maßgebend. DaS Ganze beruht allerdings erst auf einer 13jährigen Beobachtung. In dieser Zeit hat sich aber die Sache stets bewährt, und zwar für den Winter wie für den Sommer. Danach ist man im Stande, den allgemeinen Charakter der Win terbeschaffenheit um Mitte November, den der Sommerbeschaffen heit mit Ende April voraus zu erkennen. Wenn sich diesmal der Beobachtung-Maaßstab wieder bewähren sollte, so ist der Beobachter gern bereit, seiner Zeit (aber nicht früher) den dafür sich Jnteressirenden da- Nähere mitzutheilen, um dann die Sache von vielen Seiten und in verschiedenen Gegenden gemeinschaftlich weiter prüfen und berichtigen zu können. Vorläufig nur so viel: Der Hauptmaaßftab ist die in jenen beiden Perioden — zu Anfang de- Sommerhalbjahrs die Zeit von Mitte April bis zum 4. oder 5. Mai, zu Anfang des Winterhalbjahr- die Zeit vom 27. oder 28. Oüober bis Mitte November — vorherrschende Windrichtung. Ist diese vorherrschende(alsg wenigsten- 2/, jener 19—20 maßgebenden Tage umfassende) Windrichtung eine nörd liche, so giebl'S einen kühlen Sommer, einen kalten Winter, ist sie eine südliche: einen heißen Sommer, einen milden Winter, und wenn auch da- Wetter in den nächstfolgenden Wochen nach der abgelaufenen maßgebenden Periode sich dem Maaßstabe ganz entgegengesetzt gestalten sollte. War die Windrichtung in jenen Perioden nordöstlich, so wird der Sommer ein trocken-kühler, der Winter ein trocken-scharfkalter (wie diesmal); war die Wind richtung nordwestlich (wie im vergangenen Sommer), so wird der Sommer feucht-kühl, der Winter rauh- und feucht-kalt; war sie südöstlich: der Sommer trocken-heiß, der Winter trocken- mäßig-kalt und schön, wie wir ihn selten haben; war sie südwest lich: der Sommer feucht-warm, sehr fruchtbar, der Winter ein milder Matsch-Winter mit vielen Stürmen. Es scheint also an den Wendepunkten, den Anfang--, den Eintrittsperioden der bei den Jahreszeiten der herrschen wollende Witterung--Charakter sich gleichsam zu formtreu und im Voraus anzukündigen. Stadttheater. Die Vorstellung am 2. Decbr. ward mit einer Novität kleiner Form eröffnet. Der Verfasser derselben, Gustav vonMevern, hat sich bereit- einen sehr geachteten Namen al- dramatischer Dichter errungen; er gehört ohne Zweifel zu den talentvollsten unter den
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