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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.12.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-12-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186012048
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18601204
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18601204
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-12
- Tag1860-12-04
- Monat1860-12
- Jahr1860
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.12.1860
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in den letzten Jahren aufgetretenen Dramatikern und »u denMe- nigen, die eS wirklich ernst mit der Kunst meinen. Bisher war G. v. Meyern ausschließlich auf dem Gebiete des großen ernsten Drama'- thätig gewesen, jetzt begegneten wir ihm zum ersten Male auf dem de- leichten heiteren Genre-. Die Bluette „Wie man zu einem Lustspiel kommt" tritt mit der anspruchslosen Be zeichnung „dramatischer Scherz" auf. Der kleine einfache, aber dabei keineswegs uninteressante Stoff ist in sehr gedrängter Form geschickt behandelt und im leichteren eleganten Conversationston gehalten. «Starke Effecte, grell aufgetragene komische Färbung u. dergl. darf man bei einem solchen Stücke nicht erwarten. Der Dichter beab sichtigte mit dieser Kleinigkeit nicht mehr, als eine leichte Unter haltung von etwa zwanzig Minuten. Dem Wesen derartiger Miniaturstücke gemäß muß die Darstellung hier eine sehr präcise, lebendige und feine sein. Diesen Anforderungen ward von den beschäftigten Darstellern genügt, nur hätten wir, namentlich wäh rend der Exposition des Stück, gewünscht, daß unter dem allerdings nolhwendigen raschen Tempo die Deutlichkeit beim Sprechen weniger gelitten hätte. In ziemlich starkem Gegensatz zu der feingehaltenen Bluette G. von Meyerns stand das Lustspiel „Freien nach Vor schrift, oder: Wenn Sie befehlen" von Carl Töpfer. In diesem einer älteren Richtung angehörenden Stücke fehlt es nicht an derber, gesunder Komik, die allerdings zuweilen auf das Gebiet der Posse geräth, aber auch gegenwärtig noch ihre Wirkung so leicht nicht verfehlt. Auch dieses Lustspiel ward sehr gut ge geben. Der Preis des Abends gebührt Herrn Czaschke als Magister Bückling, Herrn Kühns als Jeremias Sperber und Frau Eicke als Mamsell Ranunkel; die andern vom Dichter mit besonders starken Strichen gezeichneten komischen Hauptfiguren wurden von Hrn. C. Kühn (Ludwig Born), Hrn. von Fielitz (Theodor Born) und Herrn Saal dach (Franz) höchst wirksam wiedergegeben. Die weniger dankbaren Partien des August Born und der Sophie Eyder fanden in Herrn Hanisch und Fräul. Lebner, wie das zu erwarten stand, sehr tüchtige Vertreter. Mit großer Lebendigkeit und gutem Humor löste Fräulein Haller (Pauline) ihre Aufgabe, wie auch die junge erst seit kurzer Zeit der Bühne angehörende Vertreterin des dritten Liebhaberinnenfaches, Fräulein Schäfer, in der Rolle der Louise sich einer aufmunternden An erkennung werth zeigte. Nach dem ersten Stücke ward der sehr hübsche Nationaltanz „ZieMenns" von Frl. Marie Rudolph und Hern. Her bin in bekannter trefflicher Weise vorgeführt. F. Gleich. Leipzig, den 3 Decbr. Heute fand im königl. Bezirksge richte hier die Verpflichtung und Vorstellung des von dem königl. Ministerium der Justiz vorzugsweise zur Miterledigung der Handels gerichts- und Wechsel-Sachen aus dem königl. Bezirksgerichte zu Borna hierher ve»sehten Herrn Gerichtsrathes Carl Friedrich Werner in Gegenwart von Deputationen des Stadtralhes und der Stadtverordneten, so wie im Beisein der Herren Staatsanwälte und des gesummten Gerichtspersonals statt. Bereits seit dem 1. Novbr. d. I. ist in Gemäßheit der von dem königl. Ministerium der Justiz getroffenen Anordnung der Herr Gerichtsrath vr. Wenck als Hülfsarbeiter in das königl. AppellationSgericht Hierselbst und an dessen Stelle als Vorstand der VI. Geschäfts-Abtkeilung, so wie als Richter bei hiesigem Bezirksgerichte interimistisch der Herr Actuar Beygang eingetreten. Entgegnung. Da der in Nr. 335 ds. Bl. abgedruckte Aufsatz über das Leipziger Adreßbuch leicht zu dem Glauben Veranlassung geben könnte, daß die oft und dringend erbetenen Eingaben für dasselbe nicht die gewissenhafteste Berücksichtigung fänden, so halten wir uns für berechtigt und verpflichtet, hiermit ausdrücklich das Gegentbeil zu versichern und können dabei die Bemerkung nicht unterlassen, daß uns eine Eingabe des geehrten Herrn Einsenders des erwähnten Aufsatzes nicht zugeganqen ist, daß vielmehr die Berichtigung seiner 1859 erfolgten Wohnungsveränderung und die Angabe seiner Sprechstunden in der 5. Abtheilung des Jahrganges 1860 einer öffentlichen Bekanntmachung (in Nr. 108 d. Bl. vom 18 April 1859) entnommen wurde und daß eS nur einer — bi- jetzt nicht erfolgten — Notiz Seiten des erwähnten Herrn bedurft hätte, um den die Sprechstunden be treffenden Zusatz auch in dem „Einwohncrverzeichnifi" — wo er ihn allein vermissen könnt.' — hinzugcfü't zu sehen. Hinsichtlich des ebendaselbst gerügten Mangels der Angabe der „Stockwerke" gestatten wir uns beiläufig zu erwähnen, daß die Aufnahme derselben schon für die nächste Ausgabe in unserem Plane lag und daß nur die jetzt, und erst so kurz vor Beginn des Drucke- erfolgte Abänderung der Hausnummern in vielen, und besonders einigen Z«r hewohntesten Straßen und die dadurch schon unglaublich erschwerte Bearbeitung un- veranlaßt, noch bis zum Jahrgang 1862 davon abzusehen. Was endlich die in dem Aufsatze enthaltene Bemerkung über die unpassende Zeit der Ausgabe des Buche- betrifft, so bean spruchen wir nicht hier die Grünoe, die das Erscheinen desselben mit Anfang jedes JahreS bedingen, darlegen zu dürfen, können aber nicht unterlassen, zu erwähnen, daß von den Adreßbüchern von 17 verschiedenen Städten, die uns Vorgelegen haben, nur zwei nicht mit Beginn des Jahres erscheinen und daß diese beiden noch dazu solche sind, die überhaupt nicht regelmäßig all jährlich ausgegeben werden. Die Redaction des Leipziger Adreßbuches. äur Erläuterung. Wenn am Schlüsse der in Nr. 335 d. Bl. mitgetheilten Rede des Abg. Heyner auf eine Aeußerung des Abg. Cichorius Bezug genommen, so ist dabei zu bemerken, was derselbe zu dem betreffen den Paragraphen des Gewerbegesetzes gesagt und womit er seine Anschauung (daß in den vorliegenden Fällen politische Motive nicht maßgebend sein können) begründet hat. Die Beispiele, welche Abg. Heyner der Kammer vorführte, sollten nur das Gegen- theil von Dem beweisen, was der Herr Regierungscommissar be hauptet hatte und standen selbstverständlich mit der Anschauung des Abg. Cichorius außer allem Zusammenhänge. Oeffentliche Gerichtssitzung. Die an den beiden letzten Tagen der vergangenen Woche un ter Vorsitz des Herrn Gerichtsrath Wichmann zur Verhandlung gelangte Anklage des Vertreters der k. Staatsanwaltschaft, Herrn Staatsanwalt Löwe, hatte fünf Personen auf die Anklagebank geführt, den Handarbeiter Johann Gottlob Zickert aus Audeu- hain, zuletzt in Lützschena, den Markthelfer Johann Gottfried Waldenberger aus letztgedachtem Orte, den hiesigen Einwohner Johann Christian Tetzner, so wie dessen Ehefrau Amalie Hen riette T»tzner, und endlich die Dienftmagd Ernestine Emilie Leber aus Reudnitz bei Greiz. Zickert war angeklagt, von dem Reini gungsboden des zum Rittergute Lützschena gehörigen Mühlen gebäudes eine Quantität von 13 Säcken Weizen im Werthe von 63 Thlr. 20 Ngr. gestohlen zu haben. Man war der Entwen dung von Getreide von jenem Boden zunächst auf die Spur ge kommen, als man eines Tages im Monat Februar d. I. in dem an jenes Mühlengebäude anliegenden Garten auf dem Schnee zerstreut eine Mehrzahl Getreidekörner aufgefunden hatte. Eine deshalb vorgenommene Aussuchung hatte den Erfolg gehabt, daß in der dem Mitangeklagten Waldenberger zugehörigen und in dessen Hause gelegenen Oberftube 13 Säcke mit Weizen, ganz von derselben Sorte, wie auf jenem Reinigungsboden gelagert hatte, darunter namentlich einen Scheffel gemischten Sommer- und Winterweizen, wie er nur zu besonderem Zwecke gemischt zu wer den pflegt, vorgefunden hatte. Anfänglich suchte Waldenberger den redlichen Erwerb jenes in seiner Oberstube Vorgefundenen Weizens zu behaupten, er wollte ihn erkauft haben, brachte zum Nachweis hierfür auch falsche Zeugen bei und producirte eine unter dem Namen Schröder aus gestellte Quittung über den Erkauf des Weizens. Als er aber merkte, daß ihm dieses Manöver nicht gelingen werde und als er sich von der Vergeblichkeit seiner diesfalls gemachten Anstrengungen überzeugte, ließ er sich zu dem Bekenntnisse herbei, daß der in seiner Oberftube Vorgefundene Weizen allerdings gestohlen sei und zwar von seinem eigenen, in demselben Hause wohnenden Schwager, dem Mitangeklagten Zickert. Nach anfänglichem Läugnen hatte dieser denn auch eingestanden, zu wiederholten Malen, vielleicht in 5 — 6 Malen und jedesmal des Nachts jenen Weizen von dem Reinigungsboden gestohlen zu haben. Er hatte diese- Geständniß wiederholt abgelegt, namentlich auch bei Gelegenheit einer gericht lichen Besichtigung und in Gegenwart verschiedener Zeugen, er hatte hierbei ganz genau die Art und Weise der Ausführung er zählt und diese Erzählung harmonirte mit Len sonstigen Erhebungen über den Tatbestand. Seiner Erzählung nach war Zickert mit telst einer Leiter in das offen gefundene Fenster des RemigungS- bodenS eingestiegen, hatte den Weizen in mitgebrachte Säcke ein- gesackt, letztere durch die Fallthür herunter geworfen, dann durch eine von Innen aufgemactue Thür fortgeschafft und in jenen Ober doden seines Schwagers Waldenberger getragen. Bei dem Heraufschaffen in diesen Oberboden sollte Walden berger ihm behülflich gewesen sein, ein Umstand, der von letzterem anfänglich zwar eingeräumt, später aber in Abrede gestellt worden war. Ganz abweichend von den früher« Angaben waren nun die von den beiden Angeklagten bei der Hauptverhandlung gemachten. Ueder Zickert, von dem früher in diesem Blatte gemeldet worden »st, daß er während der Untersuchung und nach abgelegtem Ge ständnisse zweimal SelbstentleibungSversuche gemacht hat, war
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