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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.12.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-12-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186012081
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18601208
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18601208
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-12
- Tag1860-12-08
- Monat1860-12
- Jahr1860
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.12.1860
- Autor
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5864 im Illrähre^hause aHehästen wirden. Die Herren Kramer werden dazu mit der Anzeige hierdurch ergebenst eingeladen, daß in Folge Beschlusses der letzten Quartal- Versammlung, verbunden mit der Vorschrift de- Statut- vom 3. September 1831, dabei gleichzeitig die Wahl zweier Jnnungs- verordnetm an Stelle . - ? de- durch seine Wahl zum Kramermetster bereit- au-geschiedenen Herrn O. L» , Firma: nächste Quartal der Kramer«Innung soll nach Beschluß der Herren Kramermetster Donnerstag den 13. December d. I. Nachmittags 3 Uhr so wie Sachsenröder L Gottfried, de- durch Aufgabe seine- Geschäft- ausgetretenen Herrn v. L. vorgenommen werden soll. Leipzig, den 4. December 1860. . Adv. LMe»Hv. »LLLo», Kramerconsulent. Bekanntmachung. In Anlaß de- herannahenden Weihnacht-feste- erinnern wir wiederholt daran, daß den Materialwaaren- und Tabakkändlern alle- und jede- Augeben und Verabreichen von Geschenken obrigkeitSwegen bei 20 Thlr. und nebenbei auf Grund getroffener Vereinigung, welcher auch die in denselben Branchen später etablirten Herren Kramer beigetreten sind, bei einer Conven- tionalstrafe von gleicher Höhe für jeden GontraventionSfall verboten ist. L.tp.ig. dm b. D«.md.r l86«. Die Kramermeister. ^opp«, 3smor Adv. Ludw. Müller, Kramerconsulent. gegenseitige Lebens > Berficherungs Gefellfchast in London, Waterloo-Platz Nr. 14. Corporirt und registrirt durch Parlaments - Acte VH. -w Gap. CH. 7 . > CdKero «4L« ^a«K«aK4-»»»K. Dieselbe besteht seit 1844, empfiehlt sich durch ihre mäßigen Prämiensätze und vertheilt de« ganzen Ueberschusi an ihre Versicherten in Form einer Dividende, welche seither durchschnittlich gegen 30 X betragen hat. Es ist vielfach bewiesen, daß die Lebensversicherungen zu den größten Wohlthätern de- Menschengeschlechts gehören. Sie setzen den vorforgenden Familienvater in den Stand, durch kleine Ersparnisse eine bedeutende Summe zurückzulegen, welche nach seinem Tode, gleichviel ob derselbe früher oder spater erfolgt, die Seinigen vor Mangel und Noth schützt. Diese- Bewußtsein muß ohne Zweifel sein eigenes Leben verlängern, da er dadurch von einer quälenden Sorge befreit wird und ohne Bangen für Weib und Kind nunmehr getrost der Zukunft entgegensetzen kann. Der sicherste, bequemste und erfolgreichste Weg zur Ersparnist, zur Hinterlassung eines Vermögens ist unstreitig die Lebensversicherung. Unter den vielen Lebensversicherungs-Gesellschaften glaubt die Londoner «r^ot »rltoti» nicht in letzter Reihe zu stehen, ja sogar Vorzüge zu bieten, hinsichtlich welcher andere Anstalten kaum mit ihr wetteifern dürften. Dahin rechnet sie besonder-: 1) dast niemals Nachzahlungen stattsin den, 2l dast der ganze Gewinn an die Versicherten vertheilt wird, 3) dast Gläubiger getrost das Leben ihrer Schuldner versichern oder Vorschüsse aus Policen der Gt»«n4 IllvLToTm machen können, da di« Auszahlung ihrer Guthaben selbst dann erfolgt, wmn der Versicherte sein Leben im Duell, durch Selbstmord oder richterliches Vrtheil verliert, 4) daß der Versicherte in den ersten 5 Jahren nur die Hülste der Prämie zu bezahlen braucht und die Rückstände durch Nichtbezug der Dividende decken kann. Ein außergewöhnlicher Vortheil für Alle, deren Einkommen mit der Zeit größer zu werden verspricht. Die große Benutzung dieser Versicherungsart hat zur Aufstellung einer neuen Tabelle Anlaß gegeben, nach welcher während der e-sten 7 Jahre der Versicherung nur die halbe Prämie bezahlt wird und erst im 8. Jahre die ganze Prämie ohne weitere Dergiitigung von Rückständen zu bezahlen ist. Beim etwaigen Tode während der ersten 7 Jahre wird die volle Versicherungs summe ohne allen Abzug auSgezahlt. Daß da- Publicum diese Vortheile und die ehrenwerthe tüchtige Leitung der Sroat vritaiir-Lebensversicherungs-Gesellschaft zu würdigen gewußt hat, beweist die von Jahr zu Jahr auch in Deutschland außerordentlich zunehmende Betheiligung an diesem Institute, welche- jetzt auch in den Königlich Preustischen Staaten concesfionirt und zum Geschäftsbetriebe zugelassen worden ist. Alle- die- nachzuweisen, so wie Statuten und Programme desselben mitzutheilen, überhaupt jede Auskunft darüber zu geben, soll dem Unterzeichneten eine angenehme Pflicht sein und ladet er da- verehrte Publicum ergebenst ein, ihm dazu recht oft Gelegen heit zu geben. , . - Der Haupt-Agent O. NI. »tvbvr. PeterSstraste Nr. 10. bei > Weihnachts-Ausstellung hübsch illnminirter und gut ausgestatteter Kinderbücher und Jugendschriften von 1 Ngr. an Antiquar Vrom» UniversitätSstrasie Nr. 7. MIM M-» MM- m bilden unä eauren vutreoä. kbv1oxr»p1n«cche8 ^toller von V ISITVIAULriVH Ko». Lönig8°tr»8°e dir. 11. — "Z ri»! höchst elegant, lithographirt auf doppelt glacirtem Pa; IW <^tück , Tklr. liefert schnell 1.0« Hainstraße Nr. 23. aoldner Elevdant.
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