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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.12.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-12-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186012155
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18601215
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18601215
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-12
- Tag1860-12-15
- Monat1860-12
- Jahr1860
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.12.1860
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Anzeiger. Amtsblatt des KSaial. Bezirlsierichls mii dlS Raths dn Stadt LchW. «I- SS«. Sonnabend den 15. December. 18K«. Bekanntmachung. Die unbesetzten Fleisch-alle« Nr. 44, 52, 53, 58—65, 6S, 73-7V in der Georgenhalle sollen als DerkaufS- Locale, auf Verlangen mit den dazu gehörigen Kellerabtheilungen im Wege öffentlicher Licitation vermiethet werden und ist hierzu Montag der LI. Deeember d. I. al- Termin von uns anberaumt worden. Miethlustige haben sich an diesem Tage Bormittag- LV Uhr auf dem Rathhause einzufinden und ihre Gebote zu thun, worauf dann weitere Beschlußfassung erfolgen wird. Die -icitationS- und sonstigen Bedingungen, unter denen die Vermiethung erfolgen soll, liegen bei der Rathsstube zur Einsicht bereit. Leipzig den l. December 1868. Der Skath der Stadt Leipzig. Berger. Eerutti. Die Lede -es Herrn Bürgermeister vr. Loch*). Meine hochgeehrten Herren! Je mehr ich mit den Wortm einverstanden bin, welche wir soeben vom Ministertische au< ver nommen haben, dahin gehend, daß im Lande ein wirkliche- Be- dürfntß nach einer Reform der Kirchenverfassung vorhanden sei, um so mehr bedaure ich, daß ich eine Lösung dieser Wünsche in de» vorliegenden Entwürfe nicht finden kann. Gestatten Sie mir, meine hochgeehrten Herren, daß ich meine Stellung, die ich n»m Entwürfe einnehme, sofort im Eingänge meiner Rede fixtre. Ich bezeichne den Entwurf als einen danken-werthen Versuch, den vielfachen Wünschen und Anträgen, welche an die Regierung ge langt sind, zu entsprechen. In diesem offenen GlaubenSbekennt- niffe, meine Herren, was ich hier vor Ihnen adlege, ist jedoch nichts enthalten, was den Dank gegen die hohe Staat-regierung abmindern könnte dafür, daß sie uns diese Vorlage gemacht hat; denn ich erblicke in ihr den ersten Schritt zu dieser Reform. Ich hoffe, daß eine längere Zeit des Prüfens das Rechte zu finden wissen wird. Ich hoffe, daß, wenn wir später wieder über diese Angelegenheit zu berathen haben werden, wir auf den Punct ge diehen sind, daß wir sagen können: Es ist wirklich da-, wa- da- Bedürfniß der Kirche erheischt, genossen. Ich versichere Ihnen, meine Herren, daß ich mit dem ernsten Wunsche an da- Studium und die Prüfung de- un- Dargebotenen gegangen bin, mit der hohen Staat-regierung oder wenigsten- der geehrten Deputation mich im vollen Einklänge zu befinden; aber je tiefer ich in diese hochwichtige Angelegenheit mich versenkt habe, um so weniger habe ich mich von der Ueberzeugung trennen können, daß dieser Versuch nicht nach allen Richtungen hin befriedige, und diese- Unheil theilen sehr Viele mit mir und namentlich solche, welche da- Wohl und Wehe unserer Kirche wahren und treu im Herzen tragen. Aber, meine Herren, diese- Unheil würde nur dann eine beklagen-werthe Bestätigung finden, wenn e- wirklich dahtn käme, daß der Entwurf, so wie er un- vorliegt, zum Gesetze erhoben und zur Ausführung gebracht würde. Die Bedenken gegen diesen Entwurf sind für mich doppelter, formeller und materieller Natur, und bezüglich der formellen komme ich zunächst auf die schon vorhin angeregte Competenzfrage. Ich bin noch nicht zu dem frohen Bewußtsein gekommen , daß die Stände da- geeignete Organ sind, mit welchem allein die Kirchen Verfassung zu reformittn sei. Die Eompetenz der Stände bezüg lich der kirchlichen Fragen ist früher schon in der Ständever- sammlung selbst bekämpft worden, irre ich nicht, von einem sehr beredten und scharfdenkenden Mitgliede der Oberlausitz. Dessen ungeachtet, meine Herren, muß ich anerkennen, daß nach § 86 und 87 der Derfassung-urkunde formell die Eompetenz der Stände *) Wir tragen die Rede, welche V,-. Koch in der Ersten Kammer über die Kirchenordnung hielt und von der wir bilher nur einen Au- zug geben konnten, im Vorstehenden wortgetreu nach. Die Red. außer allem Zweifel ist; allein eben so bin ich überzeugt, daß, al- man bei Verabschiedung der Verfassung die tztz. 86 und 87 in dieselbe aufgmommen, man nicht an Emanlrung einer Kirchen verfassung gedacht hat; denn wäre die- der Fall gewesen, dann hätte mindesten- die Bestimmung in der Verfassung Platz greifen müssen, daß bei Beratbung einer Verfassung fistr dir evangel.sch» lutherlsche Kirche nur Mitglieder dieser Confession stimmberechtigt sein sollen. Da- ist nicht der Fall, »leine Herren! Ich bitte, bettachten Sie diese Erwägung nicht al- einen Ausfluß von In toleranz meinerseits, Niemand ist davon weiter entkernt al- ich. Aber die Frage ist von so weittragender principkller Bedeutung, daß ich sie aufwerfen muß. Man kann mir auch nicht en gegen halten, daß dieselbe bei der gegenwärtigen Zusammensetzung der Stände von minder praktischer Wichtigkeit sei; denn, meine Her ren, e- ist nicht da- erste Mal, daß Gesetzentwürfe von einer ein zigen Stimme abhänqen. Ich finde auch in der VerfaffungS- urkunde selbst eine Bestätigung dieser Ansicht und zwar in § 57. In demselben heißt e- ausdrücklich, daß Anordnungen wegen der inneren Angelegenheiten der Kirchen jeder Confession besonder- Vorbehalten oder überlassen bleiben sollen. Daraus folgire ich, daß jede Confession für sich ihre Kirchenverfassung zu vereinbaren und zu verabschieden hat. Indessen ganz abgesehen von dieser so eben angeregten Frage will auch die tiefgewurzelte Ueberzeugung nicht von mir ablassen, daß, wenn durch die Kirchenordnung, wie e- doch die selbst tn den Motiven Seite 50 ausgesprochene Ab sicht ist, da- Leben unserer Kirche gefördert werden soll, dann die Kirche sich auch selbst constituiren, au- sich selbst lebendig werden muß, ihr aber nicht von Außen ohne ihr Authun eine Verfassung gegeben werden darf. Diese Ueberzeugung hat mich zur Erwägung der Frage geführt, ob e- nicht richtiger gewesen wäre, wenn man bet der Feststellung einer Kirchenverfassung die Kirche selbst betheiligt, mit andern Worten, wenn man eine Vorsynode zur Vorberathung der Kirchen verfassung einberufen hätte. Consequenterweift müßte ich so weit gehen, zu sagen, daß mit einer solchen Vorsynode nicht nur die Verfassung vorberathen, sondern definitiv festgestellt werden müßte. Bon dieser Forderung sehe ich indessen ab, denn zunächst stehen mir in dieser Beziehung die h. §. 86 und 87. der VerfassunaS- uekunde entgegen. Aber eine berathende Dorsynode würde für mich wenigsten- eine Beruhigung gewesen sein. ES ist bereit- von dem Herrn Obekhofprediger vr. Liebner gesagt worden, die un- vorliegende Angelegenheit sei unendlich schwer zu lösen, die Verantwortlichkeit unendlich groß, die an die Berathung und Losung derselben geknüpft sei. Diese Worte sind mir au- der Seele gesprochen; je mehr ich diese Verantwortlichkeit fühle und je mehr ich sie anerkenne, umsomehr muß ich sagen, ich würde eine Beruhigung darin gefunden habm, wenn un- eine Vorarbeit, wie ich sie so ebm angedeutet habe, vorläge, dmn in einer solchen würde« wir un- nicht entbrechen können, dm Ausdruck Dessen zu finden, wa- die Kirche selbst will, wa- sie selbst al- ihr
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