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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.11.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-11-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186011172
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18601117
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18601117
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-11
- Tag1860-11-17
- Monat1860-11
- Jahr1860
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.11.1860
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npMr Kl Md Anzeiger. AMME des König!. Bezirksgerichts und des Rnl-S der Siidt Leipzig. Z2L. Sonnabend den 17. November. M«. Bekanntmachung. Zum Besten Arr TheaterpensionSanstalt wird als dit-jähriqe zweite Benefizvarstellung Montag de« 1». November LS«4» Minna von Barnhelm, Lustspiel in fünf Aufzügen von G. E. Lessiirg, aufgesührt werden. Da der großherzogl. Weimarische Hofschauspieler Herr Genast, welcher unter der Küstuer'sche« Direktion ein geschätztes Mitglied deS hiesigen Theaters war und bei einem großen Theil de- Publicum- noch im besten Andenken steht, vor seinem gänzlichen Scheiden von der Bühne hier zum letzten Mal in einer seiner besten Rollen, der deS Wach- meister- austreten wird, so glauben wir auf §echt zahlreichen Besuch dieser Vorstellung hoffen zu dürfen. Herr Philipp Krrtschmann (Firma Kretschmann L Gretschel) hat sich der Beaufsichtigung der Kassengeschäfte gütigst unterzogen. Leipzig, den 15. November 1^60. Der Ausschuß zur Verwaltung deS TheaterpenfionSfonds. Holz-Auction. Montag den LV November sollen um 2 Uhr Nachmittag- am Streitteiche bei Connewitz 7V -i- HO Lnng- tznufen gegen eine Anzahlung von 10 Gr. für den Haufen und unter den übrigen- im Termine bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. Leipzig, am 8. November 1^60. Des Vknths Forstdepntation. Aus dem Sericht der Deputation der II. Lämmer 18^--, zu biidm und sich ihm» an,uschii.Km , beitma-n w-cd,. üvtr tztn i8^kU)e^1ltl)^bNUNA. I zweifelhaft; auch lauten die Nachrichten über die Erfahrungen, Der sech-te Abschnitt de- Gesetze- über die Vereinigungen unl Genossenschaften der Gewerbtreibmden hat in der Deputation zr den sorgsamsten Erwägungen Veranlassung gegeben; er ist in der Richtung noch engern Anschlusses an das gegenwärtig bestehend«;Isst l . . _ Corporation-weseu und in der eines noch entschiedener« Bruches > soll, und in dieser Beziehung wirkt erfahrung-mäßig der Zwang mit dem letzter«, wiederholt erwogen worden und alle dies« Erwä-1 entgegengesetzt Dem, was man beabsichtigt. — Am sichersten hal- gungen haben die Deputation zu dem Entschlüsse geführt, die An- I tea freilich Rechte die korporativen Verbände zusammen, allein nähme auch dieses Theiles de- Entwürfe- in allzn seinen Grund-«nach Dem, was weiter oben gesagt ist, kann die Deputation Vor zügen zu empfehlen. Diese Grundzüga sind: / I rechte auf dem gewerblichen Gebiete frelllch nicht empfehlen; Erhaltung der gegenwärtigen und Forderung rhever gewerblicher I es ist unmöglich sie zu gewähren, wenn man nicht den Grund- Corporationen, insoweit e- mit der Freiheit der Gewerbe I sätzen untreu werden will, von denen man bei der Reform unse- verträgllch ist, deshalb »rer Gewerbegesetzgebung au-zuaehen hat. Vielleicht ist eS der Beseitigung aller Corporation-vorrechte und Privilegien, ins-1 Gesetzgebung auf politischem Geriete Vorbehalten, für die Ge- besondere aller CorporationSverbietungs - und Ausschließung--»werbsgenosseüschaften etwas zu thun; e- findet sich darüber be- rechte. I reit- eine Andeutung in den Motiven, und wenn zweifellos die - - —" - . ^ ^ Unabhängigkeit de- Gewerbebetriebe- von einem solchen An-! I wogen bleiben können. Einstweilen gewährt der vörllegende Ent schlüsse. I ^urf den Innungen die Rechte moralischer Personen und dm Von diesen Grundzügen finden nur ein paar ganz unwesent-1 Vorständen von Innungen, ohne Rücksicht auf HensuS, das liche, durch ihren Zweck gerechtfertigte Ausnahmen statt. I Wahlrecht zu den zu errichtenden Hf-^" ^ ' Bildung korporativer Verbände von Ge-1 ein Recht, wa- d^e Deputation auf lgei , . Innungen, ohne Rücksicht auf Henft . ,, -i » ^ zu errichtenden Handels-"und GelpLrVekän»m<^o, Die Erhaltung und Bildung korporativer Verbände von Ge-»ein Recht, waS dft Deputation auf aste Mitglieder elner Innung werb-genossen für Zwecke der Bildung, der Unterstützung, der I au-gedehnt zu sehen beantragt ^ - kann» Von dem Wunsche ausgehend/daß der Gmmbestaud sich nicht per-1 sofort in Atome auflösen, daß korporative Verbände für Zwecke wis l uüd mit Mitteln, welche mit diesem Gesetze nicht in Widerspruch in Amerika, nie bestanden haben. Es können die korporativen I sind, auch ferner bestehen mögen, legt die Deputation Werth gewerblichen Verbände, fall- sie ihre gegenwärtige Aufgabe richtig I darauf, daß nicht, wie von manchm Seiten verlangt wird, eine erfassen, mit unhaltbaren Einrichtungen lentfchieden brechen. Vor-1 sofortige Auflösung der gegenwärtigen Innungen erfolge. Es rechte und Privilegien, die mit der technischen und wlrtyschaft-1 kann nicht in Abrede gestellt werdm, daß mehr oder weniger in lichen Entwickelung der Neuzeit Unvereinbar sind und nur zum I diesen Innungen ein Geist lebt, der den neuen Einrichtungen und Verfalle de« eigenen Gewerbe- und Gewerbestande- führen, ver-1 dem neuen Gesetze widerstrebt, aber dieser Geist steckt in den In schmerzen, dagegen klaren Blickes in- Auge fassen, welche Auf-»dividuen, die man ja doch für Neubildung nicht entbehren könnte, gaben ihrer vereinten Kraft losen bleiben und welche Kraft in»und wird erst mit der Zeit sich versöhnen lassen. — Einstweilen der Vereinigung liegt, sich selbst, ihrem Gewerbe und dem Staate »aber sind die gegenwärtigen Innungen, wmn nur alles Schäd- noch die ersprießlichsten ihre Aufgabe begreifen? in der Hauptsache nur durch Pflichten, zusammengehalten werben I voi . , können? ES sind die- Fragen an die Zukunft und ihre Lösung»in ihnen lebende Corporationsgeist sind gar nicht zu verachtende wird adzuwarten, eine günstige Lösung aber möglichst zu fördern» Bindemittel, und eS ist gewiß sehr gerathen, den Versuch zu ein. Daß zu einer solchen ein gesetzlicher Zwang, Genossen-» machen, ob sich nicht, wie in England, diese Corporationen
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