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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.11.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-11-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186011181
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18601118
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18601118
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-11
- Tag1860-11-18
- Monat1860-11
- Jahr1860
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.11.1860
- Autor
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elpmtr Anzeiger. ^ Amtsblatt des Kömgl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. V k»« 3LZ. Sonntag den 18. November. 18««. Mittwoch den r>, November d. I. Abends ^>,7 Uhr ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locale. Tagesordnung: 1) Gutachten des Ausschusses zum Löschwesen, den Antrag deS Herrn Stadtverordneten Helfer, Verbesserung der Löschvorrichtungen betreffend. 2) Gutachten deS Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen, die erfolgte Licitation deS bisher an Herrn Zimmermeister Staritz verpachtet gewesenen EommunarealS betreffend. 3) Gutachten deS VerfaffungSauSschuffeS, die Namensnennung der Betheiligten in EhrenrechtSfällen betr. 4) Gutachten deS Finanzausschusses über s) die Aufgabe der LuruSsteuer; * d) die Hundesteuerrechnung auf das Jahr I8LV; e) die Rechnung der Stadtbibliothek und der Schubertschen Stiftung auf das Jahr I85S. L) Gutachten des Ausschusses für Industrie-, Meß- und Verkehrswesen, das Meßfirmenwesen betreffend, 6) Gutachten deS Ausschusses zum Marktwescn, s) die Gewährung von 9VV Thlr. an die Hoffmannschen Erben und b) die Ertheilung von Quittungen über bezahltes Standgeld rc. betreffend. Bekanntmachung. Zum Besten der TheaterpenstonSanstalt wird als diesjährige zweite Benefizvorftellung Montag den LS. ZEovember LSSO Minna von Barnhelm, Lustspiel in fünf Aufzügen von G. E. Lessing, aufgeführt werden. Da der großherzogl. Weimarische Hofschaujhieler Herr Genast, welcher unter der Küstner'schen Direktion ein geschätztes Mitglied deS hiesigen Theaters war und bei einem großen Theil deS PublicumS noch im besten Andenken steht, vor seinem gänzlichen Scheiden von der Bühne hier zum letzten Mal in einer seiner besten Rollen, der deS Wach- meisterS auftreten wird, so glauben wir auf recht zahlreichen Besuch dieser Vorstellung hoffen zu dürfen. Herr Philipp Kretschmarin (Firma Kretschmarin L Grctschel) hat sich der Beaufsichtigung der Caffenaeschäfte gütigft unterzogen. Leipzig, den lL. November I86V. Der Ausschuß zur Verwaltung deS TheaterpenflonSfondS. dom Landtag. Rede, gehalten am 16. Nov. in der 2. Kammer über daS Gewerbegesetz, von vr. Heyner. Erwarten Sie nicht, meine Herren, daß ich mit dem Redner von gestern (Rittergutsbesitzer Günther auf Saalhausen) dem Ministerio wegen zu weit gehendem Liberalismus Vorwürfe mache, nein, im Gegentheil begrüße ich mit besonderer Freude diese Gesetz vorlage als einen Ausfluß ftaatsmännischec Erleuchtung. Die StaatSregierung hat der freien Entwickelung der gewerblichen Tätig keit und ihrer naturgemäßen Organisation die Pforten geöffnet, sie wird sich dadurch um die materielle sowie moralische Wohl fahrt de- Volks verdient machen. Die Motive der Gesetzesvorlage gehen von echt volkswirthschaftlichen und wahrhaft freisinnigen Grundsätzen aus, was für jedes patriotische Herz wohlthuend, erbebend und stärkend ist. Möge auch bald, sowohl auf politischem als auf religiösem Gebiete, derselbe freisinnige Geist de- Fort schritte« die Herzen de- Ministeriums erwärmen; da« biedere, brave sächsische Volk hat gerechte Ansprüche darauf, wird dafür erkenntlich sein und eS mit Treue lohnen. Nach so ausführlicher Begründung dieser Gesetzesvorlage von Seiten der Regierung so wie der Deputation, wo man aus der reinsten Quelle der Volkslehre geschöpft, wo den Ideen der Neuzeit vollkommen Rechnung trägt, nach so ausführlichen Reden ist eS überflüssig, sich noch weiter ausführlich über die Vorlage au-zubreiten und ich knüpfe nur noch allgemeine Bemerkungen daran- Vor allem frage ich: was will die Gesetzesvorlage? Sie soll für unsere strebsamen Gewerbsgenoffen eine Arena freudiger Tätig keit werden, ihnen Gelegenheit geben, den alten JnnungSzopf abzustretfen und die Last de« Zunftzwangs nehmen, der stet« mit Einseitigkeit, Engherzigkeit, mit dem Geist de« Brodneides, de« Au«schtteßenS, Eoncurrenzscheu und Monopolsucht verbrüdert ist und in Folge dessen bei dem entwickelten Verkehr und fortschreitender Industrie Versumpfung, Erstarrung, Stagnation und Lethargie hervorbringt. Wir wollen mit dieser Gesetze-vorlage moralische Eroberung machen. . In Preußen suchte man (zwei Männer nenne ich in diesem Saal mit tiefster Ehrfurcht: Stein und Hardenberg) in den Zeiten des tiefsten Verfalls in der Gewerbefreiheit ein Regenerationselement; daß sich dies bewährt, lehrt die Geschichte. Eine gewaltige Reaktion gegen diese Gewerbefreiheit entstand auch damals und gewann solchen Einfluß zu Gunsten der alten Innungen, daß man einige Concefsionen machte, und das war eine Verletzung des Pcincips und hat sich schwer gerächt. Da- reactionaire Ministerium Manteuffel folgte diesen Fußtapfen zu reactionairen politischen Zwecken. Unsere Regierung hält aber ent schieden die Fahne der wahren Gewerbefreiheit empor und da- wird segensreich sein. Verhehlen wir es unS nicht, daß die neue Gewerbeordnung auf Opposition stoßen wird. Leider sind viele unserer Gewerbsgenoffen noch mit dem alten JnnungSzopf so verbunden, daß ihnen die neue Zeit schwer ankommen wird. Ohne Noth, ich hoffe eS, hat auch die strebsamen intelligenten Gewerbsgenoffen der Stadt, welche ich die Ehre habe zu vertreten, das neue Gesetz geängstigt. Ich habe aber zu dem patriotischen Sinn dieser Männer, die sich ja auch in ihrer Petition principiell für Gewerbefreiheit erklären, so viel Zutrauen, daß sie sich zum allgemeinen Besten in da- Unvermeidliche fügen. Gerechte Wünsche werden gern berücksichtigt werden. Pflicht eine- Jeden ist e«, in dieser Frage aufklärend zu wirken, namentlich heilige Pflicht der Presse hier ihre Schuldigkeit zu thun. Au bedauern ist es, und ich spreche es hier öffentlich aus, daß die officiöse Leipziger Zeitung gelinde gesagt die Tactlosiakeit beging, gegen die Gesetzvorlage der Regierung so geharnischte Artikel zu bringen, welche glauben mach ten, daß eS der Regierung nicht Ernst um die Vorlage sei. Ich bin weit entfernt, dem in jeder Hinsicht ehrenwerthen Redacteur zu nahe zu treten, der ist ganz unschuldig und nur der Form nach Redakteur, andere Elemente stehen hinter ihm und leiten die Fäden, Elemente, die von der Neuzeit nicht- wissen wollen, namentlich nicht« von der Gewerbefreiheit, die ja ein Fort schritt ist, der jenen Herren unbequem. Nach allen Seiten hin Befriedigung zu schaffen, ist ein Werk der Unmöglichkeit. Schon
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