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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.11.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-11-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186011303
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18601130
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18601130
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-11
- Tag1860-11-30
- Monat1860-11
- Jahr1860
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.11.1860
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ir«. lsdorf te »ur inehr- l und 1860. rt. eligen letzten k dem henen >g be er. edler. . Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. Erinnerung an Abführung der katholischen Kirchen-Anlage auf das Jahr 1860. Unter Beziehung aus unsere Bekanntmachung vom 10. Oktober d. Z. (Tageblatt Nr. L87) werden die hiesigen katholischen offe Glaubensgenossen nochmals an sofortige, bei der hiesigen Stadt-Steuer-Einnahme zu leistende Zahlung der auf Jahr 1860 zu entrichtenden Kirchen-Anlage hiermit erinnert. Leipzig, den 2V. November 1860.. r Der Rath der Stadt Leipzig. C. Herold. das -M— ll. öomie. ldaum. >a. nn. n. )logne. >m. ode n. )t, und laviert, euz. mburg . Riesa, erlin. »irre, inz. )N —r Anstalt 20.25, ris 70,25; Ztaaiö- Oestr. erschles. 73 bi« r 49»/,, t Geld, ff: loco Gerste: kov. 27, festtags imapü. M I Vom Landtag. Beim zweiten Abschnitt der Gewerbegesehvorlage tz. 35, den Verlust des Recht- zum Gewerbebetriebe betreffend, sprach vr. Heyner Folgende-: Ich werde für dm ers^n Zusatz stimmen, und zwar aus dem Grunde, weil er dem Princip der Gewerbefreiheit allent halben gerecht wird, stimme aber gegen dm zweiten Zusatz, weil da wieder da- Princip der Freiheit durchlöchert wird und man dem administrativen Ermessen zuviel Spielraum läßt. Gern gebe ich zu, daß e- Fälle giebt, wo e- die gebieterische Pflicht erheischt solchen Subjecten die Concession zu entziehen, wie z. B. einen Apotheker, der geflissentlich zum Schaden Anderer Gift verab reicht u. s. w. Was aber die von der Deputation angegebenen Beispiele anlangt , daß man einen wegm gefertigten Nachschlüsseln wiederholt bestraften Schlosser vom Schlosserhandwerk, einen wegen Falschmünzerei bestraften Ainngießer ^oom Ainngießergewerbe auS- schließen will, und zwar de-halb, weil mau dadurch glaubt die Wiederholung der Verbrechen zu verhindern, so sind die- für mich keine schlagende Gründe. Im Gegentheil muß man schon vom moralischen und religiösen Gesichtspunkte aus solchen Verbrechern, wenn sie ihre Strafe verbüßt, Gelegenheit geben sich wieder redlich und ehrlich zu nähren, wie es ihnen am leichtesten wird. Wir müssen überhaupt bessere Menschen au- ihnen machen. Bauen wir nicht gerade solchen Leuten goldene Brücken, so treiben wir sie wieder dem Auchthause zu und schaffen für dasselbe nme Candidaten. Für mich ist aber hauptsächlich da- Bedenken in anderer Hin sicht maßgebend, daß doch von Seiten der Regierung die Mög lichkeit nicht fern liegt, aus politischen Gründm, z. B. Buch händler oder Buchdrucker wegen Preßvergehen, das Gewerbe zu untersagen. Ueber diesen Gewerbsgenossen würde stet- das Damokles-Schwert schweben. Wenn mein College Cichorius aus Leipzig in dieser Hinsicht Verträum zur Regierung hat, so habe ich dieses nicht. Wenn ferner der Herr RegierungScommissar Körner gesagt hat, daß die Erfahrung lehre, daß im Allgemeinen aus politischen Gründen die Regierung keine solchen Maßregeln ergriffen habe, so muß ich dem bestimmt widersprechen und glaube daß leider die Zeit noch nicht gekommen, wo bei der Regierung politische Gründe nicht maßgebend wären. Ich erinnere nur daran, daß von den vielen Advocaten, die wegm der Maiereignisse hart bestraft, theils ihre Strafe gebüßt, theils ihnm dieselbe auf Gnadenwege erlassen, sehr viele noch im mer nicht in intexram restituirt worden sind. Es schweben mir noch viele Beispiele vor, ich werde aber nur noch einige vor führen. Ein früherer Bürgermeister, der wegen der Maiereigniffe hart bestraft, wurde vor einiam Iahrm auf dem Gnadenwege all dem Auchthause entlassen. Derselbe fand nach langen trüben Lei den bei einer Aktiengesellschaft in der 'Nähe von Zwickau ein Unterkommen, mithin Gelegenheit, sich und Familie redlich und ehrlich zu nähten. Glücklich über seine nme Stellung, die er schon zur größten Zufriedenheit seiner Vorsteher vier Wochen lang verwaltete, wurde der Mann plötzlich aus der Stelle herausae- trieben. Denn während die Großmuth einer hohm Hand dessen Familie, die während der Grfanaenschaft in Dresden wohnte, unterstützte, dm Unterricht für die Kinder bezahlte, da war es dort in jener GegMd eine mgherzige bureaukratische Beamtmseele, die sich durch ihren Einfluß Muhe gab, diesen Unglücklichen aus sei- mr Stellung heranSzutreibm, und zwar deshalb, weil dieser Neu angestellte ein politisch Gravirter sei. Als Beweis für die poli tische Strömung unserer Regierung noch ein Beispiel. In Leipzig lebt ein allgemein sehr geachteter Buchhändler, der Herausgeber de- in Deutschland verbreitetsten Blattes. Dieser Ehrenmann war wegen Preßvergehen in Haft, von der ihm durch Verwendung aerade seiner politischen Gegner, der loyalsten und konservativsten Buchhändler, ein Theil erlassen wurde. Mit Freude begrüßten es die dortigen Stadtverordneten, daß der Stadtrath sich so warm für die Wiederherstellung der Ehrenbürgerrechte aussprach, und gaben einstimmig frmdige Zustimmung. Die Regierung verweigerte die Zustimmung und der Ehrenmann hat noch nicht seine Ehren bürgerrechte erlangt. Im Angesicht der Zeit der Gefahren, die vielleicht von Außen kommen, muß sehr bald ein sehr baldiges Versöhnungsprincip eintreten. Es sollte gerade jetzt auf dem Boden nationaler Interessen keine Parteien geben. Ich habe diese Beispiele vorgebracht zum Beweis, daß ich in dieser Hinsicht nicht das Verträum zu unserer Regierung habe, wie es der Abg. Cichorius ausgesprochen hat. Der Herr Staatsminister v. Beust entgegnete darauf: Die vom Abg. vr. Heyner angeführten Fälle, besonders den erster«,, möge er bei Gelegenheit genauer bezeichnen. Es scheine bei einer Privatgesellschaft auf persönlicher Einwirkung, nicht auf einer Verfügung der Behörde zu beruhen, für die allein man die Re gierung verantwortlich machen könne. Die Wiederverleihung der bürgerlichen Ehrenrechte sei verfassungsmäßig ein Act allerhöch ster Gnade. Die Leipziger Ostermesse. Bei den Verhandlungen der II. Kammer über da- Gewerbe- gesetz am 27. Novbr. d. I. kam auch die Leipz. Ostermesse zur Sprache. Da- Dr. Journal berichtet: Bei h. 51 (Jahrmärkte und Messen) erinnert Abg. Ploß an die Leipziger Messen, deren mehr als örtliche Bedeutung dm Ständen ein Wort mit hineinzureden gestatte. Gewisse Verbesse rungen erwarte er von den Leipziger Behörden selbst. Dagegen beantrage er in der ständischen Schrift: Die hohe Staat-- regierung zu ersuchen, mit allen zu Gebote stehen den Mitteln bei den betr. Zollvereinsregierungen auf zweckmäßigere Einrichtung de- Beginne- der Leipziger Jubilatemesse hinzuwirkrn. Abg. Cicho rius, dankend beipflichtend, erinnert an schwebende Verhand lungen, wobei die Regierung den Leipziger Meßinteressen immer förderlich mtgegen gekommm, und bemerkt, daß die Regulirung der Meßangelegenheiten keineswegs blos Leipziger Localdefugniß sei. Abg. Grüner, ebenfalls beipflichtend, erinnert an die Schwierigkeit der Aenderung wegm Einfällen- der Osterfeiertage in die Messe und der Collision mit anderm Messen, Abg. vr. Heyner, in demselben Sinne, an die deswegen niedergesetzte Stadtverordnetencommission. Der königliche Commissar Geh. Rath Vr. Weinlig: Die Regierung, von der selbst Anregung in diesem Sinne ausgegangm, könne dem Anträge natürlich nicht mtgegen sein; er rarhe indeß die Bezugnahme auf andere Aollvereinsregierungen ausfatten zu lassen, um nicht dmch indirekte Anerkennung ihrer zweifelhaften Eompetenz die Ausführung noch mehr zu erschweren. Die Haupt- fchwierigkeiten seien schon angegeben. Wegen der Collis,on mit anderm Messen werde es besonder- auf die Ansicht des Handels-
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