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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.03.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-03-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186203027
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620302
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620302
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-03
- Tag1862-03-02
- Monat1862-03
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.03.1862
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978 Bekanntmachung, die IN. Bi'irgerschnle betreffend. DicOnd«, welche »u vstern di.se» J-Hre» in di. IU. Bmgce^ule nufPn°«m-n we,den ,°l>kn. sind «ch> ,hr«. «eilen, und »eziehern ,o« je»« an di« spätesten» de« ». Mär, diese» Jahres auf »cm K>«hl>ausei» »er EchulDive«»innahmk anzumelden und eS sind von letzteren dabei die ihnen vorzulegenden Fragen vollständig und der Wahrheit gemäß zu beantworten, auch die Zeugnisse über das Älter deS anzumeldenden KindeS, so wie darüber, daß demselben die Schuhpocken emgeunpft worden find, gleichzeitig mitzubringen. ^ ^ c, Nach erfolgter Prüfung der Anmeldungen wird weitere Bescheidung der Bethelllgteirerfosgen. ^ . . Leipzig den 17. Februar I8S2. Der Rath der Stadt Leipzig. a r a r Bekanntmachung, die IV. Bürgerschule betreffend. Die in der Alerandersiraße neu erbaute IV. Bürgerschule wird zu Ostern dieses Jahres eröffnet werden und eS sind die Kinder, welche in diese Schule ausgenommen werden sollen, von ihren Aeltern und Erziehern von jetzt an bis spätestens -en 8. März dLeseS Jahres auf dem Rathhause in der Schulgelder-Einnahme anzumelden. Letztere haben aber dabei die ihnen vorzulegenden Fragen vollständig und der Wahrheit gemäß zu beantworten, auch die Zeugnisse über das Alter deS anzumeldenden Kindes so wie darüber, daß demselben die Schutzpocken eingeimpft worden sind, gleichzeitig mitzubringen. Nach erfolgter Prüfung der Anmeldungen wird weitere Bescheidung der Betheiligten erfolgen. Die Kinder, welche jetzt die IV. Elementarschule in der Elsterstraße besuchen, gehen jedoch auS dieser in die IV. Bürger schule über, ohne daß eS deshalb einer besonderen Anmeldung bedarf. ^ Leipzig den 17. Februar 1862. Der Nath der Stadt Leipzig. Berger. Schleißner. Verhandlungen der Stadtverordneten am 26. Februar d. I. (Auf Grund de- Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Fortsetzung.) 2) Die Districtsschulen werden in Schulplan, Schulziel und Schulgeld einander ganz gleich gestellt (Ausarbeitung eines allgemeinen Lehrplans, Verwendung des Herrn vr. Vogel als Beirath in Schulsachen). Der Ausschuß sagt hierüber: Die dem Herrn Director vr. Vogel anzuweisende Stellung, insbesondere dem von den Directoren auszuarbeitenden Reformplan gegenüber, gab zu mehrfachen Bedenken Anlaß. Denn wenn man auch die einheitliche Leitung unseres Schulwesens als ein Bedürfniß zu bezeichnen hatte, so wollte man diese Leitung doch nicht so ver standen wissen, daß dieselbe durch eine einzige Person repräsen- tirt werden solle. Darin fand man vielmehr Anlaß zu den größten Bedenken, und um dieser Bedenken willen erachtete man die Zeit für gekommen, um an die schon mehrfach angeregte Bestellung einer gemischten Localschuldeputation zu gehen, in wel cher außer Mitgliedern des Raths und der Stadtverordneten, auch dem Lehrerstande — und zwar nicht unbedingt nur den Schul- directoren — ein gleichberechtigter Platz einzuraumen wäre. Ob gleich man nun dagegen einhielt, daß die Art, wie der Rath jetzt Vorgehen will, früher mehrfach ausgesprochenen Wünschen der Ver sammlung entsprechen dürfte, so überwogen doch die schon ange deuteten Bedenken und der Wunsch, etwaigen einseitigen Anschauun gen in wichtigen Erziehungs- und Glaubensfragen nicht einen un bedingten Einfluß einzuräumen, und man beschloß daher einstimmig, dem Collegium anzurathen, 1) dem Rathsbeschlusse sub 2 beizutreten und 2) zu beantragen, daß der Rath in der oben angeführten Weise und Form eine Localschuldeputation für alle Schulangelegen heiten niedersetze, derselben auch die Prüfung des von den Directoren ausgearbeiteten Plans übertrage. Hierzu stellte Herr vr. Heyner folgenden Antrag: In Erwägung, daß die gründliche Umgestaltung unseres städtischen Schulwesens eine eben so wichtige, wie notwen dige Angelegenheit ist, damit Leipzig hinsichtlich des Schul wesens keiner anderen deutschen Stadt nachstehe, beantrage ich, daß das Collegium der Stadtverordneten den Schulaus schuß beauftrage, über die bevorstehende Reorganisation un serer Schulen Gutachten von berühmten Fachmän nern einzuziehen und so bald als möglich gründlichen Bericht darüber zu erstatten. Herr Fecht begrüßte, nachdem der Heynersche Antrag Unter stützung gefunden, den Antrag des Ausschusses wegen der Errichtung einer Localschuldeputation mit Freuden. Er constatirte, daß das Bedürfniß nach einer Reform unseres Schulwesens jetzt allseitig anerkannt sei. Mit Bewilligung der Mittel habe man in dieser Beziehung noch nicht seine Pflicht erfüllt, man müsse auch die Ver wendung der Mittel ins Auge fassen. Dazu helfe der vorgeschlageue gemischte Ausschuß. Ihm fielen wichtige Sachen zu, r. B. die Geltendmachung des fast allerwärtS befolgten Princrps öffentlicher Concurrenz für Schulstellen, das Ausscheiden, da nöthig die liberale Pensioniruna von Lehrern, welche ihren Pflichten nicht mehr ge nügen, das Ueberwachen der Schülerzahl in den Classen, die Frage wegen Anstellung geprüfter Lehrerinnen für die Elementarclassen u. s. w. Dadurch werde der Grundstein zum wahren Fortschritt und zum geistigen Gedeihen künftiger Geschlechter gelegt werden. Herr vr. Stephani fand ebenfalls den Antrag sachlich und gesetzlich gerechtfertigt. Nur wünschte er den Schlußantrag wegen Prüfung des Lehrplans beseitigt zu sehen, da dazu eine gemischte Deputation nicht berechtigt und auch nicht geeignet sein dürfte, der Antrag selbst aber durch den Zusatz nur abgeschwächt würde. Er beantragte deshalb Trennung des Ausschußantrags bei der Ab stimmung. Herr vr. Kollmann nahm dagegen den Vorschlag des Aus schusses in Schutz, da es gelte, zunächst zu zeigen, in welcher Richtung man Vorgehen wolle. Herr vr. Kori fand kein Bedenken, den Schlußantrag nach Wunsch des Herrn vr. Stephani fallen zu lassen. Es handle sich um Einsetzung eines Schulvorstandes, den das kleinste Dorf längst habe, während Leipzig schon seit Jahren den Mangel eines solchen Schulvorstandes empfinde. Man müsse aber außerdem auf eine Garantie für schnelle Errichtung des Schulvorstandes Bedacht neh men, und es sei daher wohl zweckmäßig, dem Rath zu erklären, daß ihm die Stadtverordneten in kürzester Frist Vorschläge über die Zusammensetzung des Schulvorstandes machen würden. Der darauf gerichtete Antrag wurde ausreichend unterstützt. Herr vr. Stephani empfahl, den Ausdruck „Schulvorstand" durch die vom Ausschüsse vorgeschlagene und durch die Städte- Ordnung garantirte „gemischte Schuldeputation" zu ersetzen. Herr vr. Kori erklärte sich auch mit dieser Aenderung des Ausdrucks in seinem Anträge unter Genehmigung der Versamm lung einverstanden — blieb aber im Uevrigen bei diesem An träge stehen. Nachdem Herr Adv. Winter und Herr Vr. Stephani den Unterschied zwischen Localschuldeputation und Schulvorstand hervor gehoben , Letzterer aber namentlich darauf aufmerksam gemacht hatte, daß der Bestellung der Deputation die Errichtung einer Localschul ordnung voranaehen müsse, schlug Herr Fecht vor: dem Ausfchußantrage zuzufügen, „deren Zusammensetzung späterer Vereinbarung Vorbehalten bleibt." Auch dieser Antrag fand Unterstützung. Herr vr. Kori entgegnete Herrn vr. Stephani, daß die Schul deputation auch ohne Localschulordnung bestehen und entsprechende Maßnahmen treffen könne. Herr vr. Brockhaus erklärte sich gegen den Fechtschen An trag als selbstverständlich; ebenso gegen den Kori'schen als im Gesetz beruhend. Herr Fecht hielt indeß seinen Antrag, als für alle Eventualitäten sicher stellend, aufrecht. Der Vorsteher vr. Joseph ruachte demnächst darauf aufmerk sam, daß der Antrag des Herrn vr. Heyner einen bereits vor liegenden Plan voraussetze, was aber, da dies nicht der Fall sei, eine Verpflichtung des Ausschusses in'volvire, Vorarbeiten für einen solchen Plan zu machen. Im Schlußworte erklärte sich der Herr Referent ebenfalls für Wegfall der letzten Worte des AusschußantragS. Nachdem hierauf Herr vr. Heyner seinen Antrag mit Ge nehmigung der Versammlung zurückgezogen hatte, trat man zu 2 dem Rathsbeschlusse so wie dem Ausfchußantrage bezüglich der Niedersetzuna der Localschuldeputation einstimmig bei; der Schluß satz: „derselben auch biS: „übertrage" wurde gegen 14 Stimmen an genommen. Der Zusatzantrag des Herrn St.-V. Fecht fand gegen zwei stimmen Annahme ; Herr vr. Kori zog seinen Zusatzantrag mit Zustimmung der Versammlung zurück. (Fortsetzung folgt.)
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