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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.02.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-02-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186602095
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660209
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660209
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-02
- Tag1866-02-09
- Monat1866-02
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.02.1866
- Autor
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 4V. Freitag dm 9. Februar. 1866. Bekanntmachung. Der am 1. Februar d. I. fällige erste Termin der Grundsteuer ist nach der zum Gesetze vom 23. August 1864 erlassenen Ausführungs-Verordnung vom 24. August desselben Jahres mit drei Pfennigen von der Steuer-Einheit zu entrichten und werden die hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträge nebst den städtischen Ge fallen an L,i Pf. von der Steuer-Einheit von diesem Tage ab und spätestens binnen 14 Tagen nach demselben an die Stadt - Steuer - Einnahme allhier zu bezahlen, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Restanten eintreten müssen. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Taube. Leipzig, den 3. Februar 1866. Bekanntmachung. Vom Rathe der Stadt Leipzig ist dem hiesigen Bürger und Kaufmann Herrn Hermann Blobel unter dem 24. dieses Mo nats zu Abschließung von Schiffscontracten und Beförderung von Auswanderern nach überseeischen Hafenplätzen im Aufträge des Hand lungshauses Louis Scharlach L Comp. Concefsion ertheilt worden. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig am 29. Januar 1866. vr. E. Stephani, vr. Günther. Bekanntmachung. Die im Dachgeschoß des Alten Hauptsteueramtsgebä'udes, Gerberstraße Nr. 2. nach dem Waageplatz heraus gelegene Familienwohnung, aus 5 Stuben, 3 Kammern, Küche, Boden- und Kellerabtheilung bestehend, soll vom 1. April dieses Jahres ab gegen einvierteljä'hrliche Kündigung an den Meistbietenden vernnethet werden. Miethlustige wollen sich Donnerstag de» IS. d. MtS. Bormittags 11 Uhr an Rathsftelle einfinden und ihre Gebote thun. Die Auswahl unter den Bietern und jede sonstige Entschließung wird dem Rathe Vorbehalten. Die LicitationS- und VermiethungSbedingungen sowie das Inventar der zu vermiethenden Wohnung können an Rathsftelle angesehen werden. — Leipzig, den 3. Februar 1866. Des Rathes der Stadt Leipzig Finanz-Deputation. Das fünfuu-zwaiyigjahnge Jubiläum -er sächsischere Renten - Verjrcheruugs - Anstalt. Es ist ein merkwürdiges, aber gewiß höchst erfreuliches Zusammen treffen, daß gerade in dem Jahre 1866, in welchem obengenannte Anstalt ihr 25jähriges Bestehen feiert, für die Teilnehmer die höchste der Hoffnungen in Erfüllung geht, welche von den Grün dern derselben, von denen wir nur Emen, den zu Ruhe gegangenen, aber in Sachsen unvergessenen Staatsminister von Lind<nau nennen wollen, von denen aber auch noch heute einige an deren Spitze stehen, im Jahre 1841 proclamirt wurden. Die sächsische Renten-Versicherungs-Anstalt wurde in diesem Jahre nach dem Vorgänge in Preußen aus menschenfreundlichen Motiven ins Leben gerufen und die seitherigen Erfahrungen sich zu Nutze machend und die Einrichtungen nach verbesserten Grund sätzen treffend, glaubte man den Theunehmern für eine Einlage, ie nach deren Alter von 10 bis 100 Thlr., für spätere Jahre als Maximum ein Jahreseinkommen von 150 Thlr. in Aussicht stellen zu dürfen. Wie Wenige mögen an diese Maximal-Jahresrente geglaubt haben — und schon kommt sie nach fünfundzwanzigjährigem Be stehen der Anstalt zur Auszahlung, und zwar nicht als ein ge machtes, willkürliches Product, sondern als der Ausfluß, das Er- ßebniß im voraus festbestimmter Grundsätze; und so still die Anstalt kaesi. täuscht und, erwerbslos und öbne andere Stütze, durch sie die gefunden haben, nicht auf Andere angewiesen zu sein, sondern umhin, die gemeinnützige Anstalt Jedermann in seinem eigensten Interesse auf das Wärmste zu empfehlen und zu wünschen, daß sie bei Allen, die nur immer die Beiheiligung ermöglichen können, Eingang finden möge, wie sie eS in der That verdient. Denn wer in züngeren Jahren für sich cafse auzulegen strebt, über die kann dazu nirgends eine beffr. „ ^ . , bei den gegebenen Alter-Verhältnissen von 10 Thlr. an einlegen, auf diese thalerweis nachzahlen kann' und die kleinen Summen jedes Jahr nach den jeweilig geltenden, immer steigenden Renten sätzen mit Zins auf Zins — durch Zuschreibung der Zinsen zu den Capitalstämmen — verzinst erhält. Sind diese Ansammlungen aber auf 100 Thlr. gediehen, so werden von da ab die Renten baar ausgezahlt und was mit Wenigem in der Jugend gegründet, wird im Alter leicht zu einer ausreichenden Versorgung, welche unveräußerlich und deshalb unwandelbar ist. Aber auch in den mittleren und vorgerückten Jahren ist Dasselbe, nur mit höheren Einlagen, doch natürlich früher zu erreichen, und in keinem Falle ;eht, wenn der Tod die Mitgliedschaft beendet, mehr verloren als )ie zugeschriebenen oder baar erhaltenen Zinsen und zwar letztere nur brs zur Höhe des eingelegten Capitals. Die Statuten geben selbstverständlich über die Organisation und Wirksamkeit der Anstalt gehörigen Aufschluß, doch ist dieser in der leichtesten Weise durch die in praktischen Beispielen zu jenen geschriebenen Erläuterungen, genannt „Zwiegespräche", welche bei und zwar auf Erbverbrüderung gegründet ist und unbedingte Gegen seitigkeit gewährt, so daß diejenigen, welchem der Jahresgesellschaft eine und dieselbe Altersklasse einnehmen, nur unter sich gegenseitig geben und nehmen, mithin Erblasser und Erbnehmer immer nur zu derselben Altersklasse gehören, sowie haß die Anstalt dem sich gesteckten Erbclässen) nächst der Fortgewährung dieser Zinsrente lene Erb anfälle theils durch Auszahlung wirklichen Capitals, theils, um auch die Antheile an den Verwaltungs- iberschüfsen, die in der Anstalt ganz bedeutend sind, an die Bezugs- «ii
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