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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.12.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-12-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186012304
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18601230
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18601230
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-12
- Tag1860-12-30
- Monat1860-12
- Jahr1860
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.12.1860
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WpMr Anzeiger. — Amtsblatt des Sbaigl. BczilISam-t< md des RattjS der Stadl Lch>M. Z85. Sonntag den 30. December. 18««. Mittwoch de» L Januar 1861 Abends 6 Uhr ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Lokale. Tagesordnung: 1) Einführung der neugewählten Mitglieder des ColkegiümS durch den Gtabttath. 2) Wahl der Vorsteher. 3) Wahl des Ausschußes für die inneren' Äahlangtlrgenheiten. . > > — > . , t .. ^ t.W. « A »„ Geffentliche Sertchtssttzung. Von den beiden am 29. d. M. unter Vorsitz de- Herrn Ge« richtSraths vr. Herrmann stattgefundenen Einspruchsverhandlungen beschäftigte sich die eine mit einer bekannten Persönlichkeit, dem auch in diesem Blatte bereits mehrfach genannten Hordurger Wunderdoktor, dem Gutsbesitzer Friedrich Wilhelm Kriemich aus Horburg bei Schkeuditz. Mag der Zulauf derer, welche durch die angebliche Wunderkraft jenes Doctors Heilung ihrer Lewen und Gebrechen gesucht und sich persönlich zu ihm nach Horburg ver fügt haben, nach und nach gemindert und dadurch eine ergiebige Erwerbsquelle für diesen geschmälert worden sein, oder mag sich derselbe gedrängt gefühlt haben, auch denen, welche am persön lichen Erscheinen bei ihm sich behindert sahen, die Wohlthaten seiner Wunderkraft mitzutheilen, kurz er hatte sich gemüßigt ge funden, die Grenzen seiner Heimath zu überschreiten und war am 1l. Februar d. I. in Zweenfurth, einem unter die Gerichtsbarkeit de- königl. GerichtSamteS Brandis gehörigen Dorfe, als er eben in Ausübung seiner Kunst begriffen gewkftn- aufgeariffen, an däs gedachte Gerichtsamt zur Untersuchung und Bestrafung abgeliefert und wegen Medlcasterei mit 8 Wochen, sowke wegen unbefugter Anwendung des Magnetismus mit einer polizeilichen Strafe von 2 Wochen Gefängniß belegt worden Im Ganzen warm bei der Untersuchung zehn einzelne Euren zur Sprache gekommen^ Kriemich hatte gegen das Erkenntniß deS GerichtSamtS Bran dis Einspruch erhoben, weil er sein Gebahren überhaupt nicht als Medicasterei angesehen wissen wollte und eventuell weil ihm die Strafe zu hoch erschienen war, wogegen von dem Vertreter der königl. Staatsanwaltschaft, Herrn Staatsanwalt Löwe, das gleiche Rechtsmittel einaewendet worden war wegen zu niedriaer Strafe und weil seiner Ansicht nach auch die Anwendung des Magnetis mus ohne Zuziehung eine- Arztes nach dm bestehenden gesetzlichen Vorschriften als Medicasterei zu bestrafen gewesen wäre. Ueber die ihm beiwohnende Heilkraft hatte Kriemich im Laufe der Unter suchung nähere Aufschlüsse gegeben. Seiner Behauptung nach war er vor 12 Jahren von einer schweren Krankheit heimgesucht gewesen. Ein Halle'scher MagrE- seur hatte ihm eröffnet, dieselbe sei durch nicht- andere- als durch eine in ihm vorhandene überschüssige magnttische Kraft herbeiae- führt worden, die ihren Ausfluß nach Außen suche. Dadurch sei er veranlaßt worden, Andere zu streichen unh habe dadurch nicht nur seine eigene Heilung gefunden, sondern solche auch denen gebracht, welche von ihm gestrichen worden seien. Nachdem die- bekannt geworden,, habe sich Niis der Zeit mehr und mehr Zulauf Heilung Suchender bei ihm eingefunden. Bon seiner OrtSbehörde seien ihm ebensowenig als von der zuständigen Medisjnalbehörde die Euren untersagt worden, und durch amtliche Mittheilungen der k. Preuß. GerichtScommission M Schkeuditz und de- Land rathS zu Merseburg wurde diese Bchauptung bewahrheitet. Bezüglich der ihm beiwohnenden Heilkraft war von Kriemichen noch angeführt worden, daß er jede Krankheit und derm Be schaffenheit aus dm Händm de- Kranken ersehe, aus dex rechten, wenn sie auf der rechten Seite de- Körper- liege, aus der linken, wenn sie sich auf, der linken Seite befinde, ohne daß eS erst einer nähern Erzählung und Beschreibung de- Kranken, so wie einer Untersuchung von seiner Seite bedürfe. Rur bet Magenkrank heiten fände eine Ausnahme Statt. Da- Untersuchungsgericht hatte, um da- Vorhandensein magnetischer Kraft in Kriemich zu constatiren, denselben während der Haft durch dm GerichtSarzt untersuchen lassen. Allein wiederholte genaue Untersuchungen, namentlich etne erst 8 Tage nach der Verhaftung vorgenommme, innerhalb welcher Frist sich nach Ansicht deS GerichtSarzteS hin längliche- Fluidum magnetischer Kraft hätte aNsammeln müssen, hatten auch nicht die geringsten Spuren von dem Vorhandensein magnetischer Kraft erkennen lassen. ES war von Kriemich bei dttfen Untersuchungen die krasseste UnkenNtniß von der Lage der einzelnen Theile im menschlichen Körper an dm Tag^ gelegt wörden. Als' er ättf Veranlassung einm jungen gssundlm Menschen gestrichen, hätte er sofort erklärt, derselbe leide an der Lunge ünd als er dann aufgefordert worden war, anzugeben, wo sich die Lunge befände, war von ihm auf die beidm Seiten de- Unterleib- als den Ort gezeigt worden, wo die, selbe ihren Platz hübe. Kurz der Gerichtsarzt bezeichnete Kriemichen nach dm stattgefundenen Untersuchungen als einen Lügner und großen Betrüger. Wie groß aber dennoch der Zulauf von Hülfe- suchenden bei ihm gewesen fein muß, davon lieferten mehrfache Zeugenaussagen Beweis, ja man erfuhr, daß Kriemich sein Wesen sogar in der nächsten Umgebung von Leipzig, namentlich im benachbarten Dorfe Anger getrieben hatte und nach einer Gendarmerieanzeige hatte er der Euren halber auf der sogenannten grünen Schenke daselbst wiederholt seinen Aufenthalt genommen. Der Andrang zu ihm war so' groß gewesen, daß schon von früh 2 Uhr an Menschetimassen vöt jener Schenke gestanden und Aulaß zu ihm begehrt hatten, so daß der Nachtwächter gar nicht gewußt hatte, wLS er von dem Menschenauflauf hatte halten sollen. In einer anonymen Eingabe beklagten sich zehn Leipziger, von dem durch Bettug reich gewordenen Wunderdoktor ebenfalls betrogen zu sein. Kriemich hatte aber auch verstanden, gehörigen Vortheil au- seinen Euren nr ziehen; in einzelnen Fällen hatte er sich mit 10 Ngr. oder 20 Ngr. für das Streichen begnügt, aber mch grössere Gabew waren von ihm nicht verschmäht worden, und 'ür sechsmaliges Stteichen einer an der Gicht leidenden Frau in Zweenfurth hatte er nicht weniger als 46 Lhaler in Empfang genommen. ES erschien auch n-cht zweifellos, ob Kriemich nicht bloS wegen Medicasterei, sondern sogar wegen Betrugs zu bestrafen sei und jedenfalls liegt sein ganze- Gedahrm von letzter« picht fern und wenn da- erwähnte gericht-ärztliche Gutachten, so wie die Aeug- siksse andrer Personm, welche Gelegenheit hatten Kriemich- Be kanntschaft zu machen, denselben als einen ganz unwissenden und ungebildeten Menschen erscheinen lassen, so hat derselbe eS we nigsten- zu jener Kenntniß und Weisheit gebracht, die auf die Dummheit der Menschen zu speculiren und daraus den größt möglichsten Dorther! zu ziehen versteht. Der Wuttsth'Bieter, den bekannten Wunderdoktor von Antlitz kennen zu l^rneri, blieb indeß unerfüllt; Kriemich hatte eS für gut befunden, bei der Verhand lung persönlich nicht zu erscheinen, vielmehr seine Vertheidigung dem Herrn Adv. Winter übertrage«. Der GerichtShvf bestätigt« das erstinstanzliche Erkenntniß. Mt. Eingesandt. Die Wiedereröffnung der Vorstellungen der gewiß bei Allen noch im besten Andenken stehenden Transparent - Pracht«Gallerte als etwa- Außerordentliche- wird eS an einem zahlreichen Besuch nicht fehlen lassen. Es sind dieselben Darstellungen, welche in voriger Ostermeffe so allgemein beifällig ausgenommen und sich namentlich der öffentlichen Empfehlung unserer ersten Autorität, de- Hrn. Direktor der Kunst-Akademie Prof. Jäger, zu erfreuen hatten.
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