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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.06.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-06-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186206256
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620625
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620625
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-06
- Tag1862-06-25
- Monat1862-06
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.06.1862
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344K Da beide Parcellen in der Straßenfluchtlinie liegen, so hielt der AaSschuß die gebotenen Preise für zu gering »nd empfahl, die Zustimmung zum Verkaufe abrrlehnen. Die Versammlung ttat diese» Vmrschloge einstimmig hei. Den noch unöerathenen A^chuitt »ub HI. der Rachsznschrist, die Waldstraße rc. betr. Die Kosten der Herstellung der Waldstraße weisen die nicht unbeträchtliche Überschreitung der dazu ursprünglich bestimmten Summe von 14,608 Thlr. 9 Ngr. um 3488 Thlr. 24 Nar. 2 Pf. nach. Die Stadtverordneten gaben nämlich zuerst unterm ll April 18§» ihre Zustimmung zu dem Kostenbettage von 14,2W Uhlr. 9 VLßr. Hierzu kamen noch 370 - — - Sa. 14,608 Thlr. 9 Ngr. für Auffüllung heg Lvraip- Mcken Waldstraßs auf Grund dev Zustimmung der MtMed« de» nomie - Deputation vom 4. Juni 1855. Die auszuführenden Arbeiten wurden Herrn vr. Heine, und zwar waS die Erdarbeiten anlangt, nach der Maste des bewegten Erd- und Füllmaterials, in Accord gegeben. Nach einer von dem selben eingereichten, vom Bauamte geprüften und als richtig bc fundenen Schlußabrechnung desselben hat Herr vr. Heine Über die ursprünglich accortzirtr» Arbeite» verschiedene Mehrarbeiten i» Be trage von 3082 Thlr. 24 Ngr. 5 Pf. geleistet. „Da diese Mehrarbeiten — sagt der Rath in seiner Zuschrift als durchaus notwendige anerkannt werden mußten, so konnte deren Bezahlung dem Herrn vr. Heine nicht vorenthalten werden. „Ferner hat derselbe zur Unterhaltung der Straße noch für 262 Thlr. 14 Ngr. Reservekies angefahren, so daß mithin dessen zu gewährende Mehrforderung beträgt . 3345 Thlr. 8 Ngr. 5 Pf. hierzu kommen noch 374 für erforderliche, der Veranschlagung vorausgehende Vorarbeiten rc., für eiserne Schleußendeckel .... und endlich für die Erdhügelschüttung und Anpflanzung der Baumreihen . höheren Gehalte die angeregte Frage nicht in gleicher Weise zu beanttv«ten sei. Der Ausschuß'behgrrtt daher hinsichtlich der letztere» hei der früher ausgesprochene» Anstcht, daß die hercsts bewilligten Gehalts aufbesserungen *nicht als ewtmlßige Er^hu^en. stzndtUh »ls Per sönliche Zulagen auzusehe« seien und sich von einem Ab- 20 - 120 - - - — - 292 - 25 - 7 - Summa 4132 Thlr. 24 Ngr. 2 Pf. Hierzu die Herrn vr. Heine verwilligte Accordsumme von 13964 - 9 - — - Summa der Ausgabe 180-7 Thlr. 3 Ngr. 2 Pf. Dagegen obiger verwilligter Gesammt- betrag von 14608 - 9 - — - ergiebt den Mehraufwand von . . . 3488 Thlr. 24 Ngr. 2 Pf. „Obgleich nun mehrere dieser Ausgaben dem laufenden Betriebe zur Last zu fallen haben würden, wie z. B. die Koste» kür An fuhre von Reservekies, die Schleußendeckel, die der Veranschlagung vorausgehenden Vorarbeiten, so haben wir dieselben doch hier mit aufnehmen zu sollen geglaubt, um einen Gesammtüberblick über die für die Waldftraße blsher aufgewendeten Kosten zu gewähren." Der Ausschuß fand die Differenz in so fern auffällig, als der Straßcnkörper, über dessen Herstellung der Vertrag abzuschließen war, sich genau voraus ausmeffen ließ und beim Vertragsab schluß vermessen werden mußte; er hob ferner hervor, daß der Rath die Versammlung nicht um ihre Zustimmung zu der Ver ausgabung des Mehraufwandes an Herrn vr. Heine gefragt, eben so wenig einen Grund angegeben, warum er die Zustimmung des Collegiums nicht eingeholt, und daß eS daher wohl geratben sei, hier, wo es sich um eine beträchtliche noch zu verwilugende Summe handelt, das Zustimmungsrecht entschieden zu wahren. Dem stellte man andererseits den Einwand entgegen, daß die Herstellungen, welche den Mehraufwand bedingt haben, nothwen- dig, nachgewiesen, dem Plane entsprechend. und vor der Vollen dung nicht zu übersehen gewesen. Die Me "heit des Ausschusses empfahl, die Genehmigung des Mehraufwandes an 3488 Thlr. 24 Ngr. 2 Vf. bis dahin auszusetzen, wo sich der Ratb in genügender W se da ' ber erklärt, warum er vor der Auszahlung die Zustimmung der Stadtverordneten nicht ein geholt habe. Dieser Antrag der Ausschußmehrheit wurde gegen 1 Stimme angenommen. Herr vr. Günther brachte darauf ein Gutachten des Ver- fastungsausschusteS zum Vortrage über 6. die beim diesjährigen Budget vom Rach wiederholt angeregte Frage wegen der einer Anzahl städtischer Beamten vom Col legium in Form persönlicher Zulagen gewährten GehaltS- verbesterungen. Der Rath verlangt die Berwilligung dieser Zulagen als etat mäßige BesoldungSerhöhungen. Mr BerfastungsauSschuß sagt hierüber: Der Ausschuß ist m der Ansicht gelangt, daß die geringeren Gehalte der städtischen Beamten, so weit sie gegenwärtig etatmäßig festgesetzt sind, an sich als nicht hinreichend zu erachten seien, des halb aber eine etatmäßige Erhöhung dieser Gehalte als zweckmäßig und gerechtfertigt sich darstelle, — daß dagegen hinsichtlich der Aehen von dieser Ansicht auch nicht durch das vom Rathe hervor gehobene Bedenken bestimmt fühlen, daß in dem Schriftenwechsel, welcher zwischen den beiden städtischen Collegien werde Statt zu finden habe«, eine bedeutende Vermehrung der Arbeitslast liegen werdz da ei» Wechsel überhaupt nicht gar zu häufig vorkommt. H» Ausschuß schlägt daher gegen 1 Stimme dem Collegium vor, 1) dem Beschlüsse des StadttathS auf etatmäßige Erhöhung, so weit sich derselbe auf die nach gegenwärtiger etatmäßiger Festsetzung 600 Thlr. und darunter betragenden Gehalte d» « tzrage «kmmMlen si-dtiichl» Btt-e* bezieht, Zu stimmung zu ercheklen; 2) WaS dagegen tue mehr als 600 Thlr. nach gegenwärtiger etatmäßiger Festsetzung betragenden Gehalte anlangt, bei dem früheren Beschlüsse, daß die verwilligten Gehaltsaufbesserun gen nur als persönliche Zulagen zu erachten seien, zu beharren. Die abweichende Stimme im Ausschüsse wellte einen Gehalt vo« 500 Thlr. maaßgebenh sein lasten. Was den fernerweiten Beschluß veS GtadtratheS anlangt, auch die Gehalte des zweiten RqihSuuytiuS und des Buchhalters am Arbeitshause für Freiwillige, welche je 400 Thlr. betragen, um 10 o/o und zwar etatmäßig zu erhöhen, so hat der Ausschuß in Gemäßheit der in Vorstehendem entwickelten Ansicht, daß Gehalte unter 600 Thlr. überhaupt einer etatmäßigen Erhöhung bedürfen, einstimmig dahin sich geeinigt, dem Collegium cmzurachen dem Rathsbeschluffe beizutreten und die Einwilligung dazu auSzusprecben, daß die etatmäßige Erhöhung der erwähnten beiden Gehalte vom 1. Jan. d. I. ab bewilligt werde. Alle diese Anträge wurde« einstimmig angenommen. 7. Hiermit in Verbindung stand der Bericht deS Verfastungsausschustes über die geforderten Zu lagen von je 40 Thlr. und 30 Thlr. für die Polizeiregistra toren Hiersemann und Putsch, nach 10 o/o des GehaltS der selben an 400 Thlr. und 300 Thlr. Die etatmäßige Erhöhung der betreffenden Stellen auf 440 Thlr. und 330 Thlr. wurde einstimmig genehmigt. Nach gleicher Modalität, une sie vorstehend aub 6 als maß gebend angenommen worden, erfolgt darauf 8. Di, Erklärung über die für eine Anzahl Beamte des Leih hauses und der Sparcaste schon beim Budget 1860 postulirten Gehaltszulagen, welche die Versammlung inSgesammt nur als per sönliche Zulagen verwilligt hatte. Rücksichtlich aller der Beamten, deren Stellen über 600 Thlr. dotirt sind, hielt das Collegium seinen früher« Beschluß -nft-cht, alle übrige« Gehaltsaufbesserungen wurden nunmehr als etatmäßige verwilligt. Nachdem sodann die Versammlung das bisher auSgesetzte Budget des Bau- und Holzhofs genehmigt hatte, machte Vorsteher vr. Joseph Mittheilung über einen Be schluß des Raths wegen der Ausgleichung der zweifelhaften Grenz- und Besitzverhältnisse, welche zwischen Stadtcaste und Johannis hospital bezüglich des Bau- und Holzhofareals obwalten. Dieser Beschluß geht dahin: dw durch den Bau- und Holzhof zu führende Straße, und zwar von der Holzgaffe bis zur fortgesetzten Thalstraße einerseits und der Brüdergaste andererseits, auf gemeinschaft liche Kosten der Stadtcaste und deS Johannishospitals her zustellen, dagegen aber auch den aus dem Verkaufe der in den Bereich des jetzigen Bau- und Holzhofs fallenden Parzellen (einschließlich des zugezogenev Areals vom ehe maligen Glockenplatze) zu erwartenden Gewinn gleichmäßig zwischen Stadtcaste vnd JohanmShoSpital zu theilen. Dieser Beschluß soll sich indeß auf das von der Stadt allein zu gewährende, beziehentlich dem Johannishospitale zu vergütende Areal der neuen Armenschule nicht erstrecken. Man ttat diesem Beschlüsse nach Vorschlag des BauauSschufses allenthalben einstimmig bei. Auf Vorschlag des Ausschuss zu den Kirchen, Schulen und milden Stiftungen verwilliate sodann das Collegium Herrn Con- rector vr. Koch an der Thomasschule eine Remuneration von 500 Thlr. und dem Lehrer der französischen Sprache au derselben Schule, Herrn Vr. Ehrt, eine persönliche Zulage von 100 Thlr. jährlich. Ebenso wurde auf Antrag desselben Ausschusses die vorläufige Beibehaltung des HülfSarbeiterS und frühem Expedienten Meyer bei der Schulgelder-Einnahme, unter Fortgewährung deS jährlichen Wartegeldes von 300 Thlr., genehmigt.
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