Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 185. Freitag den 4. Juli. — 1862. Bekanntmachung. Der zeitherige HandlungSprocuri- Herr Georg Wilhelm Petzfch ist heute als Stellvertreter de- Wechselsensals Herrn Moritz Stöckel von uns verpflichtet worden. Der Rath der Stadt Leipzig. .Leipzig am 3V. Juni 1862. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Die Maurerarbeit eine- 9V Ellen langen SchleirßentraeteS in der Frankfurter Straße von der Leibnitzstraße bis zur Brücke über den Ochsengraben soll in Submission gegeben werden. Die Reflectanten können Zeichnungen und Anschläge auf dem Rathsbauamte einsehen und haben daselbst ihre Forderungen bi- zrsm G Juli d. I. versiegelt abzugeben. ^ ipzig dm 3. Juli 1862. Des Raths Bau-Deputation. Bekanntmachung. Die'HU dem Neubau de- Waisenhauses erforderlichen Glaserarbeiten sollen auf dem Weae der Submission vergeben werden. Aus dem Bauamt find die Zeichnungen und das Verzeichniß nebst Bedingungen einzusehen, und die Preisangaben bi- -um Lck. Juli ». v. versiegelt ebendaselbst abzugeben. Leipzig dm 3. Juli 1862. DeS RathS Bau-Deputation. Bekanntmachung. Vom L. April bis 30. Juni d. 3. gingen bei hiesiger Armenanstalt ein: 1) an Legaten «no Geschenken anstatt Vermächtnisses: 3000Geschenk von Frau Clara verw. Keilberg, geb. Dürbig, aus dem Nachlaß ihre« Ehegatten, des am 29. October vor. Jahres verstorbenen Herrn Friedrich Otto Keilberg, durch Herrn Adv. R. Kretschmann 500 - — - — - Legat des am 8. Februar d. I. verstorbenen Herrn Adv. vr. Eduard Gaudlitz, 3 Monate nach seinem Tode zahlbar, mit der Vorschrift, »das Capital als Gaudlitz'sche Stiftung anzulegen, die Zinsen aber zu den allgemeinen Ausgaben zu verwenden-, durch Herrn Domherrn vr. Wendler. 200 - — - — - Legat der am 6. März d. I. verstorbenen Frau Friederike verw. Professor vr. Schwägrichen durch Herrn Adv. Dövipg. 100 - — - — - Legat der am 1. August vor. I. verstorbenen Frau Johanne Charlotte verw. Professor vr. Schwär tze, geb. Hoffmann, nach den Bestimmungen des Testaments in der verflossenen Ostermefse fällig geworden, durch Herrn Domherrn vr. Wendler. 2gy - — - — - vor der Verfallreit gewährte- Legat des am 13. Februar d. I. verstorbenen hiesigen Bürgers und Kaufmanns Herrn Richard Simon Wittgenstein, ein Jahr nach seinem Ableben zahlbar, mit der Bestimmung, daß die Zinsen davon unter die Armen vertheilt werden sollen. 250 - — - - - Legat des am 3. April d. I. verstorbenen hiesigen Bürgers und Kaufmanns Herrn Ferdinand Otto durch Herrn Adv. vr. H. Mayer. 17 - Zahlung der S. Böhme'schen Wohlthätigkeitsstiftung zu einer am 24. Juni d. I. nach Stiftung der Frau Emilie Luise verw. Böhme, geb. Frenzel, an die Armenhausbewohner verabreichten Naturalspende. -) A« soNstigep arstzerop-errtlicheir Giu«ahmen: 12 - 7 - 1 - pon der Gesellschaft.Freundschaft- beim Kränzchen gesammelt. "I ' A ^ ^ H «« Klkügtich« NqMGmcht hier, i» Dache» Weiß betreffend. 1- -- - - anonym per Stadtpofl. Ivo - — - — - Bettag einer gewonnenen Wette mit Herrn A. Servant in Paris durch Herrn C. C. Franke. ly - — - - - ftk eine bei A. C. Ferrari verlorene Wette. - - 17 - 5 - vnrch das Königliche Bezirksgericht in Sachen Friedemann /. Daniel. — - 24 - — - Casienantheil eines anSgeschiedeven Mitglieds der Kegelgesellschast rrreväghgp. II I *8 I II ^ Zahlungen de- Bnchbindergehilfen M., Betrag einer von Herrn Buchbindermeister L. überwiesenen Forderung. 1 - - - — - anonym per Stadtposi erhalten. Den edlen Schenk- und BermLchtvißgebern sagen wir hierdurch im Namen der Armen und Hilfsbedürftigen öffentlich unfern «»"l. 3ul! ISS2. Das Armendirectorium. mehr die nachstehende Verordnung des Ministeriums des Innern einaegangen, von welcher der Stadttath bereits zur weiteren Ent scheidung in Kenntniß gesetzt worden ist. Da» Ministerium de- Innern hat die Anträge in Erwägung gezogen, welche wegen Reorganisation de- Instituts de- Communal- gane zu Leipzig vvu einer Anzahl Chargirtet der letzteren in einer um . . .. »!> Die Lesrgsmisation -es Eommunalgarden- Lnftttuts in Leipzig. Auf da- Gesuch der hiesigen Eommnnalgarde um Abänderung einiger gesetzlichen Bestimmungen im DiSpensation-wege ist nun-