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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.07.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-07-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186207113
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620711
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620711
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-07
- Tag1862-07-11
- Monat1862-07
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.07.1862
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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts Md des Raths der Stadt Leipzig. W 192. Freitag den 11. Juli. 1862. . » - 1 » , ' . » Se^ Majestät dev König hat während Seiner letzten Anwesenheit in hiesiger Stadt so wie bei Gelegenheit der von Ihm von hier aus unternommenen Reisen in dem hiesigen Regierungsbezirke zahlreiche höchst erfreuliche Beweise von Liebe und Anhänglichkeit, von Verehrung, Treue und Vertrauen erhalten. Sowohl hierüber als auch über die von Ihm bemerkte geordnete und gedeihliche Wirksamkeit der Behörden und über den zufriedenstellenden Zustand der öffentlichen Verhältnisse überhaupt hat Sich Allevhöchstdevselbe wiederholt sehr erfreut und anerkennend geäußert und mich zugleich beauftragt, nicht allein der Stadt und Universität Leipzig, sondern auch sämmtlichen von Ihm -besuchten städtischen wie ländlichen Gemeinden und Corporationen, so wie den Friedensrichtern der durchreisten Bezirke, nicht minder auch den Besitzern und Arbeitern der von Ihm besichtigten industriellen Etablissements aller Art Seinen aufrichtigsten und herzlichsten Dank, so wie Seine vollste Befriedigung auszusprechen. Leipzig am 10. Juli 1862. Kreisdirector von Burgsdorff. Bekanntmachung. Im Monat Juni 1. I. sind von uns wegen folgender Contraventionen Strafen und Bedeutungen auszusprechen gewesen. Leipzig, am 9. Juli 1862. Der Rath der Stadt Leipzig. 1) Straßenveruureinigungen beim Abfahren des Düngers, beim Räumen der Gruben rc. 2) Versperrung oder Hemmung der Passage auf Trottoirs rc. ... 3) Ordnungswidriges Passiven der TrottvrrS mit umfangreichen Gegenständen 4) Stehenlassen von Handwagen, Karren rc 5) Unbefugtes StandAlten 6) Beschädigung der Promenadenanlagen 7) Feuerdefecte und feuerpolizeiwidrige Anlagen . 8) Mangel und ordnungswidrige Beschaffenheit der Aschengruben 9) Herumlaufenlassen von Hunden ohne Beißkörbe auf der Straße 10) Contraventionen der Fiacres und concessionirten Einspänner 11) Gesetzwidrige Verzögerung der Taufe neugeborner Kinder 12) Sabbathsstörung 13) Ueberfchrertungen der Tanzmusikerlaubniß 14) Führung von gesetzwidrigen Maßen und Gewichten . 15) Verkauf von zu leichten Backwaaren 16) Feilhalten von zu leichter Butter 17) Hinterziehung der städtischen Thorabgaben . 18) Verschiedene andere wohlfahrtspolizeiliche Contraventionen . 19) Baucontraventionen 20) Arbeits-Einstellung von Gewerbs-Gehülfen ohne Kündigung 21) Medicinalpolizeiliche Contraventionen .... Or. Koch. 22. 5. 5. 17. 4. 4. 9. 2. 31. 21. 1. 4. 4. 5. 2. 7. 2. 13. 3. 2. 5. Summa 168. Ritscher. Sonst und Letzt. . , ''ist: ' ' - - Im verflossenen Rechnungsjahre, das mit dem 30. Juni 1862 schloß, sind, abgesehen von dem durch die Wagen des Fiacre- BereinS besorgten Verkehre, nur allein durch die Wagen der Leipziger OmmbuS - Gesellschaft nabe an eine Million Men schen befördert worden. Ein solches Ergebnis; trotz des verhält nismäßig so kurzen Bestehens der ganzen Omnibus-Einrichtung ist geradezu enorm und macht den Unterschied zwischen Sonst und Jetzt recht handgreiflich klar. Gehen wir um etwa 200 Jahre zurück, so finden wir, daß auf dem sächsischen Landtage von 1657 und wiederholt auf dem von 1673 laute Klagen über den mehr überhandnehmenden Luxus geführt wurden. „Wir sehen", heißt es in der deshalb übergebenen Vorstellung der Stände, „Biele, deren Vorfahren in Stand und Würden, so lange sie Leibeskräfte gehabt, sich nicht gescheut zu Fuß zu gehen, die schönsten fürstlichen Care- then, auch öfters fünf, sechs und mehr Diener in kostbarer Liberey beylaufend halten; ja kein Schneider und Schuster will mit den Seiuigen mchr zur Hochzeit oder Kindtaufen erscheinen, er werde denn' mit Cärethen gehölet und abgeführt. Zu Leipzig ist annoch im Meuschengedenken doch keine Carethe bräuchlich gewesen, itzo werden daselbst gar viele gebraucht, ist auch wegen der vielen Cärethen und muthwilligeu Pferde bei dem Gottesdienste und Messen auf den Gasten fast nicht fortzukommen." Das Letztere ist wohl nicht wörtlich zu verstehen,. denn die „vielen" Cärethen wer den wohl noch zu zählen gewesen sein; wohl aber mag der unsinnige Putz, welchen man an den Cärethen verschwendete, zu gerechtem Tadel Anlaß gegeben haben, denn eS wird versichert, diese Kutschen seien „dermaßen reichlich vergüldet und beschlagen, also kostbar auS- ftaffiret, mit Mahl-, Bild- und Schnitzwerk dergestalt zugerichtet" gewesen, daß der Werth derselben öfters an viele Hundert bis Tausend Gülden steige. In der verbesserten Ordnung der Stadt Leipzig von 1680 untersagt der Rath „alles Carethenfahren in der Stadt herum und zu Hochzeiten, Leichen, auch zur Kirche, eS wäre denn, daß Eines Alters, Schwachheit oder allzu bösen Wetter- halber fortzukomme» auf der Straße sich nicht trauet." Dieses Verbot scheint — wie alle dergleichen Beschränkungen des Verkehrs durch papierne Edicte — nicht lange in thatsächlicher Geltung ge blieben zu sein, denn 1703 führte der Rath — „um dem überflüssig und sonderlich zur Meßzeit beschwerlichen Brauch der Cärethen einigermaßen zu steuern, aber auch zu Nutz und Bequemlichkeit Einheimischer und Fremder"— durch Bekanntmachung vom26.Sept. „nachdem Exempel vieler Handels- und anderer vornehmen Städte" die Sänften ein, stellte öffentliche Sänftenträger an und machte die deshalb nöthige Verfügung bekannt. — Es giebt kaum ein bessere- Mittel, den Fortschritt de- gesammten BerkehrSlebens über-
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