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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.02.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-02-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186602079
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660207
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660207
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-02
- Tag1866-02-07
- Monat1866-02
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.02.1866
- Autor
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Anzeiger. Amtsblatt des Kömgl. Bezirksgerichts Md des Raths der Stadt Leipzig. M AH. Mittwoch den 7. Februar. 1866. Bekanntmachung. ES ist von uns neuerdings wiederholt in Erwägung gezogen worden, inwieweit das Publicum durch obrigkeitliche Maßregeln vor den Gefahren der Trichinenkrankheit geschützt werden könnte. In völliger Uebereinftimmung mit den sowohl hier als anderwärts neuerdings gewonnenen wissenschaftlichen Andauungen sind wir hierbei zu dem Beschluß gekommen, daß von zwangsweiser Einführung einer mikroskopischen Untersuchung des Schweinefleische- zunächst abzusehen sei. Denn eine solche Untersuchung des gesummten hier zur Consumtion gelangenden Schweinefleisches könnte nur durch einen äußerst verwickelten Polizei-Apparat und nur mit den bedenklichsten Störungen des Handels und Verkehrslebens ermög licht werden, ohne daß dieselbe doch diesen Nachtheilen gegenüber den Vortheil einer völligen Garantie gegen die Trichinenkrankhnt darbieten würde; auch glauben wir, daß eine obrigkeitlich berzustellende, höchst wahrscheinlich aber keine volle Sicherheit gewährende Untersuchung des Fleisches das Publicum in seiner eigenen Vorsicht nur nachlässig machen und daher mehr schaden als nützen würde. Dagegen liegt der sicherste Schutz in der Hand des Publicums selbst, und zwar vadurch, daß der Genuß rohen Schweine fleisches überhaupt gänzlich vermieden und Schweinefleisch nur in völlig durchräuchertern, durchkochtem oder durchbratenem Zustande genossen wird. Eine Erhitzung des Fleisches bis auf mindestens 70" R. tödtet erfahrungs- maßig die etwa vorhandenen Trichinen und gewährt mithin einen sichreren Schutz als jede andere Maßregel. Wir richten daher die dringende Aufforderung an das Publicum, diese Vorsichtsmaßregeln streng zu beobachten. Es liegt außerdem im Interesse Derer, die Schweine zum Verkauf schlachten, daß sie auf eigene Veranlassung das geschlachtete Fleisch untersuchen lassen und wir hoffen, daß diese Vorsichtsmaßregel nicht Unterlasten wird. Wir unsererseits sichern bis auf weiteres denjenigen eine Belohnung von 10 bis 20 Thlr. zu, welcher nachweislich in einem hier ausgeschlachteten, aber nicht zum Verkauf oder Verbrauch gelangten Schweine Trichinen auf findet und werden ebenso bis auf weiteres den obrigkeitlich festzustellenden Werth eines hier ausgeschlachteten trichinenhaltigen Schweines, insoweit dasselbe vor irgend welchem Verbrauch anher abgeliefert wird, zu ersetzen bereit sein. Im übrigen machen wir aufmerksam auf die criminalrechtlichen Folgen, die denjenigen treffen, welcher durch den wissentlichen Verkauf trichinenhaltigen Fleisches zum Verbrauch das Leben und die Gesundheit Anderer gefährdet. Leipzig, am 1. Februar 1866. Der Rath -er Stadt Leipzig. Der Stadtbezirksarzt. vr. E. Stephani. vr. H. Gonnenkalo. Bekanntmachung. ' Am 10. April d. I. sind die einjährigen Zinsen von 500 Thalern Legat deS Herrn Stadtältesten Hentze von unS an arme blinde Leute in hiesiger Stadt zu verthnlen, und eS werden schriftliche Bewerbungen um diese Spende, denen die nöthigen Zeugnisse beizufügen sind, bis zum 31. März d. I. bei der Rathsstube angenommen. Leipzig, am 5. Februar 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Schleißner. Bekanntmachung. Der hiesige Bürger und Kaufmann Herr Anton Leopold Schmidt ist heute von uns als Agent der Schlesischen Feuer- Versicherungs-Gesellschaft in Breslau für den Bezirk der Stadt Leipzig bis auf Widerruf bestätigt und vorschriftsmäßig in Pflicht genommen worden. — Leipzig, am 3. Februar 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. - vr. E. Stephani. G. Mechler. Bekanntmachung. Wegen deS morgen Mittwoch den 7. dieses Monats im hiesigen Schützeuhanse stattflndenden Masken balles der Gesellschaft ,," wird in Betreff deS An- und Abfahrens der Wagen nach und von dem Schützenhause unsere unterm 28. vorigen Monats erlassene Bekanntmachung zur Nachachtung in Erinnerung gebracht und besonders bemerkt, daß fiir Fuhrwerk, welches nicht zum Maskenbälle gehört, die Passage der Wintergartenstraße von Abends S/, Ähr bis S Nhr gesperrt bleibt. UebrigenS ist unseren Polizeimannschaften Anweisung ertheilt worden, darüber zu wachen, daß unseren Anordnungen pünctlich Folge gelastet werde. — Leipzig, den 6. Februar 1866. Das Polizei - Amt der Stadt Leipzig. . Metzler. Trinckler, S. Nachtrag zur heutigen Tagesordnung der Stadtverordnetensitzung. , Bericht des Bau- und Oekonomie-Ausschusses über die Errichtung einer Badeanstalt. Bekanntmachung. " Der Bericht der hiesiaen Armenanstalt für daS VerwaltungSjahr 1864/5 ist jetzt in Druck erschienen und wird den särmntlichen HH. Hausbesitzern zur gefälligen Mittheilung an die Hausbewohner zugestellt werden. Auf Verlangen sind auch Exemplare auf unserem Bureau rm Gewandhause zu haben. Leipzig, den 3. Februar 1866. Das Armendireetori««. Verhandlungen -er Stadtverordneten am 26. Januar d. I. (Auf Grund de- Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.) Die vom Rath beschlossene Bestellung de- Herrn Stadtrath Rose zum Administrator der Beckerschen Stiftung ward angezeiat; die vom Leipziger Sparverein übersendeten Geschäftsberichte über sein letzte- VerwaltungSjahr gelangten zur Verthmung. Eine weitere RathSzuschrift betraf die beantragte Belastung des Conto'S deS Polizeiamts mit einem Miethzinse für die von dem selben benutzten Locale. Der Rath schreibt hierüber: Der Versuch, den Staat zu einem solchen Miethzinse beiruzieben, ist bereits im October 1864 von unS gemacht worden. Nach Ab schätzung der Polizeilocalitäten, welche, mäßig gehalten, einen Mieth- rinS von jährlich 2500 Thlr. ergab, ersuchten wir die Königliche KreiSdirectton um ihre Verwendung für die Genehmigung der Aus*
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