Anzeiger. Amtsblatt des Köuigl. Bczirlsgcrichts Md des Raths der Stadt Leipzig. M 1S4. Tonntag den 13. Juli. 1862. Bekanntmachung, die Gerichtsferien betreffend. Die Gerichtsserien beginnen in Gemäßheit der Verordnung deS Königlichen Ministern der Justiz vom 10. Marz 1850 * am dl. Juli und dauern bis zum LL. August. Während dieser Zeit ruht sowohl bei dem Bezirksgerichte als bei dessen gerichtsamtlichen Abtheilungen der Betrieb aller ihrer Beschaffenheit nach nicht dringlichen Sachen in Bezug sowohl aus die Leitung des ProceßverfahrenS und die Abhaltung der Termine, als auch aus die Absaffung der Entscheidungen und es können daher auch mündliche Anbringen in nicht dringlichen Angelegenheiten, sie mögen streitige oder freiwillige Gerichtsbarkeit betreffen, nicht angenommen werden. Leipzig, am 12. Juli 1862. Däs Direktorium des Königlichen Bezirksgerichtes. vr. LuciuS. ... . ——.—.. —. .... .. - -- . . — Bekanntmachung. DaS 7. und 8. Stuck deS diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend Nr. 42. Verordnung, die Älaffung der unter Nr. 43 und 44 nachbenannten Gesetze betreffend, vom 26. April 1862; - 43. Gesetz, die MilitairgenchtSverfaffung betreffend, vom 23. April 1862; - 44. Militairstrafproceßordnung für das Königreich Sachsen; - 4b. Verordnung zu Ausführung deS Gesetzes, die MckitairgenchlSversaffung betreffend und der Militair- strasproceßordnung, vom 2. Juni 1862; - 46. Verordnung, die Publication einer Tarordnung zur Militairstrafproceßordnung betreffend, vom 2. Juni 1862; - 47. Decret wegen Bestätigung der Statuten deS Vorschußvereins zu Marienberg, vom 26. April 1862; . - 48. Verordnung, den ReligionSeid betreffend, vom 18. Mai 1862; . - 46. Decret wegen Bestätigung deS Regulativs für die Sparkasse zu Zethau, vom 24. Mai 1862; - 56. Decret wegen Bestätigung der Statuten HeS Vorschußvereins zu Bautzen, vom 2. Juni 1862; - 51. Decret wegen - Bestätigung der Statuten des Vereins Sächsischer Spinnereibeamten, vom 7. Juni 1862 ; - 52. Bekanntmachung, die den Vorschußverrin zu Marienberg und Roßwein bewilligte Stempelbesreinna betreffend, vom 12. Juni 1862 ; - 53. Verordnung, die Kohleneisenbahn nach dem Brückenbergschacht bei Zwickau betreffend, vom 13. Juni 1862; - 54. Bekanntmachung, die Blindenvorschule zu HubertuSburg betreffend, vom 14. Juni 1862; - 55. Decret wegen Bestätigung der Statuten des Vorschuß - und DiScontovereinS zu Döbeln, vom 17. Juni 1862; - 56. Landtagsabschied für die außerordentliche Ständeversammlung deS Jahres 1862, vom 28. Juni 1862, find bei uns emgegangen und werden bis z«m L. August d. I. auf hiesigem RathhauSsaale zur Kenntnihnahme öffentlich aushangen. . Leipzig, am 11. Juli 1862. Der Ruth der Stadt Leipzig. Dr. Koch. Thorbeck. Bekanntmachung. Das Parterrelogis in dem Communhausc Tchulgasse Nr. RT sott vom 1. Oktober d. I. ab gegen kmvitrtkljährllcht Kündigung an den Meistbietenden vermittln werden. Miethlustige habt» sich Donnerstag den IV. Juli d.J. Vormittags IT Ubr anRalhsstelle rinznsinden, ihn Gebote zu thun und darauf weiterer Beschlußfassung des RatheS, dem die Auswahl unter den Bcitanien, so wie sede sonstige Entschließung Vorbehalten bleibt, sich zu gewärtigen. Die - Lkcitation» - und Miethbedingungm, so wie da» Inventar d«S zu vnmirthendrn Logis lönnen schon vor dem remim'em Rachsftelle rdlgstfttzNi tvnd<tk.ch - ^ .*?"'! . i . . Leipzig, den 12. Juli I8SS. ' DSS Natbs der Stadt Leipzig Ainanz-Deputation. Bekanntmachung. " ^ Die zu dem Neubau des Waisenhauses rrsorderlichen Glaserarbeitrn sollen aus dem Wege der Submission vergeben wrrden. Aus dem Bauamt sind die Zeichnungen und das Verzeichnis nebst Bedingungen einzusehen, und die Preisangaben dis zum Ick. Juli «. v. versiegelt ebendaselbst abzugeben. Leipzig den 3. Juli I8V2. ' ii: '*5. k DeS RatbS Bau - Deputation. Verhandlungen der Stadtverordneten am 9. Juli 1862. (Ruf Grund de» Protokolls bearbeitet und verösitntlrcht.) > würden. Der Rath schreibt deshalb'. Unter den Eingängen zur Registrande befand sich auch ein^.I „Den Antrag m Betress der seit dem Jahre 1839 zur Lr- «vtwort des Raths auf ' ..... . . ... . ° da- Damm- und Brücken, Stadtrach cheilt mit, daß diese unterlagen zur Zeit d« Regierung»-1 Bicepräsidenten vr. Haase für da» Cvmite zu gedachtem Denkmale behörde vorlägen, nach deren Wiedereingang aber übersendet werden l mitgrtheill nnd hieraus M die adschristlich drigrhende Ertlämng