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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.07.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-07-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186207188
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620718
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620718
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-07
- Tag1862-07-18
- Monat1862-07
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.07.1862
- Autor
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lrg. wr. ant. linrr Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts Md des Raths der Stadt Leipzig. M ISS. Freitag den. 18. Juli. 18«. St. NNt. wir«. Wien. Reil. lest. d. Wch- -Anst. Frank- 4 43'/,. ^ 68,45 97,00; eichische Eredil . Actien 65 bis . Sept.. rS: loco l Q.- r. 14'/,, loco 25 and vo» hme.) - len. Wird die Ausübung der Photographie durch das Vewerbegesetz berührt? Vergeblich sucht man im Gewerbegesetze vom 15. October 1861 eine auSdrÜcttiche Bestimmung darüber, ob dasselbe, wie auf alle gewerbmäßig betriebenen Beschäftigungen, so auch insonderheit auf die Photographie Anwendung zu leiden habe, und es stellt sich daher die Fraae, ob Derjenige, welcher an irgend einem Orte des Landes als Photograph sich zu etabliren beabsichtigt, davon nach §. 5 der Obrigkeit dieses Ortes Anzeige zu machen verpflichtet und de» in.ß- 3 und 4 in Bezug auf das Lebensalter getroffenen Be schränkungen unterworfen sei, von selbst als eine streitige dar. Da da- Gesetz keine Destmtion enthält, was man unter einem „Ge werbe" oder einer »gewerbmäßig betriebenen Beschäftigung" zu ver stehen habe, so gelangt man zu einer einigermaßen sicheren Beant wortung obiger Frage nur dann, wenn man untersucht, ob die Photoaraphie möglicherweise unter die §. 1 gedachten Beschäftigungen zu rechnen sei, auf welche das Gesetz nicht Anwendung leiden soll. Da kann es sich denn, wenn man die dort aufgenommenen zahl reichen Ausnahmebestimmungen durchgeht, lediglich darum handeln, ob sie der im 7. Absätze dieses Paragraphen gedachten „Ausübung der schönen Künste" beigezählt werden könne. Zu einer bejahenden Beantwortung dieser Frage fühlt man sich aber gedrungen, wenn man die Fortschritte in Betracht zieht, welche sich innerhalb des letzten Decenniums in der Photographie bemerkbar gemacht haben. Folgt man hierbei der Beurtheilung, welche erst kürzlich der säch sische Berichterstatter über die internationale Ausstellung in London in Betreff der dort ausgestellten Producte der Photographie *) ver öffentlicht hat, so kann man kein Bedenken tragen, seinem Aus spruche, daß dieselbe „eine schöne Kunst" sei, beizupflichten. Aller dings ist dieselbe in Sachsen noch nicht auf der Stufe der Ent wickelung wie in Frankreich, wo jede Verbesserung dieser Kunst am schnellsten gerechte Würdigung findet, und es haben sich, wie man aus diesem Berichte entnimmt, nur zwei sächsische Aussteller in den Wettstreit mit dem Auslande eingelassen, Friedrich Man ecke **) in Leipzig, Inhaber eines photographischen Lehrinstituts, welcher unter andern das gelungene lebensgroße Brustbild des Professors Nobbe, Rectors der hiesigen Nicolcnschule, und demnächst Objective von vorzüglicher Güte ausgestellt hat, und in diesem Gebiete z. B. mit Voigtländer u. Sohn in Wien wetteifert, — außerdem aber nur noch F. Brockmann in Dresden, von welchem eine Sammlung von Photographien nach Zeichnungen des Prof. Schurig von Ge mälden der Dresdner Gallerie ausgestellt worden sind. Allein schon die productive Thätigkeit dieser Männer, so wie die bekannten aus gezeichneten Leistungen einer andern großen Anzahl Leipziger und Dresdner Photographen lassen den Gedanken nicht auskommen, daß man es jetzt noch mit einer handwerksmäßigen Beschäftigung zu lhun habe, als welche die Photographie vor ungefähr zehn Jahren sich darftellte. Nach den Ergebnissen der Londoner Ausstellung lassen sich uLmlich die seit dieser Zeit gemachten Fortschritte im Gebiete der Photographie in folgenden Hauptpuncten erkennen: 1) m der allgemeineren Benutzung von feuchtem Collodium, wodurch die Reproduction von Gemälden, so wie die Abbil dung lebender Gegenstände, z. B. in Bewegung befindlicher Thiergruppen, ermöglicht und bequemer gemacht wird, 2) in Benutzung des CollodiumS, welches mit Albumin behan delt worden ist, wodurch der Photographie auf Reisen, behufs Aufnahme von Landschaften u. s. w., viele Vortheile erwachsen, 3) m der verbesserten Erzeugung von Positiv-Bildern, 4) in der neuerdings erfolgten Entdeckung der Phototypie (Lichtdruck) durch Mendel aus Frankfurt a/M., Beamten im schwedischen topographischen Bureau, um photographische Auf- Ei Kerndt ln der Leipziger Zeitung Nr. 15l. ") Daß demselben inzwischen die silberne Au«stellung«medallle zuerkannt worden, haben wir bereit» in Nr. 1S7 berichtet. nahmen jeder Art und Größe, patt auf Papier u. s. w. wie die gewöhnlichen Photographien, so auf Kupfer-, Zink- und andere Metallplatten,'auch auf lithographischen Steinen rc. in der Art zu fixiren, daß unmittelbar durch die photo graphische Aufnahme die betreffende Platte zur Vervielfältigung durch die gewöhnliche Buch-, Kupfer- und Steindruckpresse geeignet gemacht wird, 5) m der neuerdings entdeckten Anwendung der Mikrophoto graphie zur Photometrie — mikroskopische Photographien, namentlich die von Dagon in Paris, sind vielfach ein Handels artikel geworden, insofern sie in Bijouterien, z. B. in Form eines Uhrschlüssels, gefaßt und an Uhrketten und Armbändern getragen werden (in Leipzig in reichster Auswahl bei Cartha- rius und Brandes), 6) in der Entdeckung der Kohlenbilder, welche für Copien werth voller Kupferstiche, Nadirungen u. s. w. von großer Bedeu tung sind und bereits von den Hofbibliotheken in Wien und Kopenhagen in eignen Laboratorien behufs der Reproduction seltener Drucke benutzt werden, so daß die Alterthums-, Kupferstich-, Bücher- und Manuscriptenkunde Außerordent liches zu erwarten hat, 7) in der Darstellung photographischer Chemikalien, z. B. von Bromsalzen, Fluorsalzen, Iodpräparaten, Silberverbindungen, ingleichen von präparirten Papieren für Photographie, wie solche von Schering in Berlin, vr. Schnauß in Jena u. A. gefertigt werden, 8) in der gewonnenen Möglichkeit, die Bilder mit der Collo- diumschicht auf andere Substanzen, z. B. auf Leinewand, Seide, Kattun, Porzellan und Glas durch eine Art Auf klebens zu übertragen. Der Berichterstatter gedenkt noch eines herrlichen Documentes vaterländischer Photographie, welches der k. preuß. NegierungSrath Minutoli in Liegnitz ausgestellt hat, nämlich der Vorbilder für Fabrikanten und Handwerker, photographische Abildungen von 4000 ältern Industriewerken, welche in 24 Abheilungen sieben Bände gr. Folio füllen und im Preise von 800 Thlr. stehen, und fügt vie Bemerkung bei, „wenn in solcher Weise dem Kunstsinne der Industriellen Vorschub geleistet wird, dann darf die Hoffnung nicht sinken, daß Deutschland in artistischer Beziehung früher oder später sich vom tonangebenden Frankreich frei machen und selbst ständige Richtungen bezüglich des in den Gewerben verkörperten Geschmacks verfolgen werde." Nach diesem kurzen Hinweise auf die im Gebiete der Photo graphie gemachten Fortschritte beantwortet sich die Frage, ob diese Beschäftigung als ein Gewerbe im Sinne des Gewerbegesetzes an zusehen oder ob sie den schönen Künsten beizuzählen sei, von selbst; nn letztem Sinne ist diese Frage aber auch neuerdings bei Ent scheidung einer im Zwickauer Kreisdirectionsbezirke entstandenen Differenz von dem k. Ministerium des Innern beantwortet worden und es dürfte nicht allein für die betreffenden Künstler, sondern auch für das ganze gebildete Publicum von Interesse sein, den Inhalt der gedachten, vom 4. März d. I. datirten, an die KreiS- direction zu Zwickau erlassenen, den übrigen Kreisdirectionen ab schriftlich zugefertigten Verordnung kennen zu lernen: „Wenn sich auch der Photograph zu Erzeugung seiner bild lichen Darstellungen zunächst gewisser mechanisch-chemischer HülfS- Mittel und Vorrichtungen bedient, welche ihm die Grundlage und Pie allgemeinen Umrisse der erstem liefem, insofern also diese aller dings nicht Erzeugnisse einer eigenen schöpferischen Thätigkeit des Verfertigers und daher nicht als Kunstproducte im engem Sinne des Wortes anzusehen sind, so beschränkt sich doch die geistige Arbeit deS Photographen keineswegs auf die bloße technische Leitung und Überwachung jenes physikalisch-chemischen ProcesseS. Wie vielmehr schon ein künstlerisch geübter Blick und Geschmack dazu gehört, um den darzustellenden Gegenstand zu dem Apparate durch diesen zu jenem in die richtige, auf späteren künstlerischen Effect berechnete Lage und Stellung zu bringen, so kann auch kein Photo-
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