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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.08.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-08-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186208029
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620802
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620802
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-08
- Tag1862-08-02
- Monat1862-08
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.08.1862
- Autor
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 214» Sonnabend den 2. August 1862. Bekanntmachung. Der am 28. April dieses Jahres hier verstorbene Herr Advocat Johann Michael Jäger, Ritter des König!. Sächs. AlbrechtSordenS, hat 1) der hiesigen Nieolaifchule ein Legat von 2506 Thlr. mit der Bestimmung, daß die Zinsen, über welche für jetzt anderweit verfügt ist, später an hülfsbedürftige, durch Fleiß und Sparsamkeit ausgezeichnete Schüler als Unterstützung in den UniverfitätSjahren jedesmal auf 3 Jahre auSgezahlt werden sollen, so wie 2) ein Vermächtniß von 1060 Thlr. zur Begründung einer von uns zu verwaltenden Stiftung für arme unbe scholtene Witwen hier verstorbener Ädvoeaten testamentarisch auSgesetzt. Indem wir dies zur öffentlichen Kenntntß bringen, rufen wir dem Verewigten im Namen der Stadt unfern aufrichtigen Dank für diese menschenfreundlichen Stiftungen hiermit nach. Leipzig am 26. Juli 1862. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Schleitzner. Bekanntmachung, die Anmeldung neuer Schüler in die vereinigte Raths- und Wendler'fche Freifchule, fo wie in die Schule des ArbeitShaufeS für Freiwillige betreffend. Diejenigen Aeltem, Pflegeältern und Vormünder, welche für nächste Ostern um Aufnahme ihrer Kinder oder Pflege befohlenen in die vereinigte Raths- und Wendler'fche Freifchule oder in die Schule des ArbeitShaufeS für Freiwillige bei uns anzusuchen gesonnen find, haben ihre Gesuche von jetzt an bis spätestens den AV. September d. I. aus dem Rathhause in der Schulgelder-Einnahme persönlich anzubringen und die ihnen vorzulegenden Fragen vollständig und der Wahrheit gemäß zu beantworten, auch die Zeugnisse über das Alter des anzumeldenden Kindes, so wie darüber, daß demselben die Schutzpocken mit Erfolg eingeimpft worden, gleichzeitig mitzubringen. Noch wird aber bemerkt, daß nur die Kinder ausgenommen werden, welche nächste Ostern das achte Lebensjahr nicht überschritten haben, und daß daher jede diesem Erfordernisse nicht entsprechende Anmeldung unberücksichtigt bleiben muß. Nach erfolgter Prüfung wird die Bekanntmachung der beschlossenen Aufnahmen in der bisherigen Maße erfolgen. Leipzig den 21. Juli 1862. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Schleißner. Bekanntmachung. DeS SchleußenbaueS wegen wird die Bahnhofsstraße von der Wintergartcnstraße an bis zur Poststraße von Sonnabend den A. August d. I. an auf den jedesmal im Baue begriffenen Strecken für Fuhrwerk gesperrt. Leipzig am 1. August 1862. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Schleipner. Verhandlungen -er Stadtverordneten am 23. Juli 1862. (Auf Grund de- Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Fortsetzung und Schluß.) »Ist aber diese Nothwendigkeit erkannt und der ernste Wille vorhanden, derselben abzuhelfen, dann tritt die weitere Frage in den Vordergrund: auf welche Weife die Wasserleitung, ob aus öffentlichen oder privaten Mitteln, oder aus beiden gemeinsam am zweckmäßigsten ausgeführt werden soll? „Jn dieser Beziehung bemerken wir zunächst, daß die neuere Zeit dem Grundsätze vorwiegende Geltung beilegt, daß eine Ge meinde der Spekulation in industriellen Unternehmungen sich ent halten, uud diese vielmehr der Privatindustrie überlassen solle. Dieser Satz, an sich gewiß richtig, hat auch Anwendung auf Herstellung von Wasserleitungen finden sollen, und ist 'demgemäß die bestimmte Ansicht selbst von unserer Gemeindevertretung klar genug ange deutet worden (ok. Communicat »ä Conto 16 des Budgets vom 27. Juli 1860), daß man zwar für Leipzig eine Wasserleitung haben, deren Anlegung und Verwaltung aber Privaten überlassen wissen wolle. Diese Andeutung reicht aber aus, um die nähere Beleuchtung de- Für und Wider der gedachten Ansichten noth- wendig z» machen. „Zuvörderst möchten sich einige Zweifel dagegen kaum unter drücken lassen, daß öffentliche, dem allgemeinen Besten gewidmete Anlagen, wie also eine Wasserleitung, überhaupt als solche Unter nehmungen bezeichnet werden dürften, welche für eine Gemeinde verwaltung nicht geeignet, der Privatindustrie und deren Specu- lation zu überlassen seien. Denn wenn letztere selbstredend den möglichst größten Nutzen aus ihren Unternehmungen zu ziehen suchen muß, so scheint es mit dem Begriffe einer gemeinnützigen Anlage kaum vereinbar, daß diese zur Erzielung eines möglichst hohen Gewinnes auSgebeutet werden dürfe. Und wenn dem ein gehalten wird, daß auch da, wo solche gemeinnützige Anstalten in der Hand der Gemeindeverwaltung liegen, die daraus zu ziehen den Nutzungen, wenn eine höhere als die übliche Verzinsung und Amortisationstantieme daraus gewonnen werden kann, nicht auf dieses nothwendige Maß beschränkt zu werden pflegen, vielmehr auch hier auf eine höhere Rente hingearbeitet wird, so darf, selbst dieses zugegeben, dann doch nicht außer Bettacht bleiben, daß der höhere Gewinn dem allgemeinen Besten wieder zu gute kommt und nicht einem Einzelnen oder Wenigen anheimfäut. „Schwerer indessen als dieser rein grundsätzliche, ja man möchte fast sagen als dieser rein theoretische Gesichtspunkt dürften die das öffentliche Verwaltungsinteresse berührenden Rücksichten bei der Ent scheidung dieser Frage wiegen. Diese Rücksichten sind allgemein avminrstrativer und speciell finanzieller Natur. „Den ersteren, den allgemein administrativen Rücksichten dürften
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