Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts mid 'l.'^ .'U .'i ^ ü.-')»'" »5. I ' r » ^ , », './I7 / ^ ^ ti » . 1 1 t / ^ ^ ^ ^ ^ ^ />«» .-,r ^.«. !>-^ -''jss.: kis i ^ j - '^ H ^ ^ ^ i ' » ^ . Z ' . ^, .. l ^ ^ ^ der Stadt Leipzig. ... -. W 213. Freitag den 1. ^ ^ u / . -> 18«2. vom Erimerung an Abführung der Grundsteuern. Der am ll. August d. I. fällige dritte Termin der Grundsteuer ist nach der zu dem Finanzgesetze 25. September 1861 erlassenen Ausführungs-Verordnung von demselben Tage mit zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit zu entrichten. Die hiesigen Steuerpflichtigen werden daher aufgefordert, ihre Eteuerbeiträge, ingleichen die städtischen Gefalle von diesem Tage an und spätestens binnen 14 Tagen nach demselben bei der Stadt-Steuer-Einnahme allhier pünctlich zu bezahlen, indem nach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, erecutivische Zwangsmaßregeln gegen die Restanten eintreten müssen. sechzig, den 31. Juli 1862. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Taube. Bekanntmachung. ' Der höchste und niedrigste bei un- angezeigte Verkaufspreis des SkoggeubrodeS vom 1. August 1862 an bis auf Weiteres ist: ... >. Da- Pfand Brod erster Qualität: höchster Preis 12 Pfennige bei der Landbrodbäckerin Nr. 87. verw. Poni-anz niedrigster Preis s Pfennige bei den Bäckermeistern Heifinger, Nicolaistraße Nr. 21, I Kühne, Zeitzer Straße Nr. 1, Sohrengel, Windmühlenstraße Nr. 50, > Schnurbnfch, Stermvartenstrahk Nr. 28. H. Da- Pfund Brod zweiter Qualität: höchster Preis Li Pfennige bei det Landbtodbäckerin Nr. 87. verw. Poni-au; niedrigster Preis 8 Pfennige bei den Bäckermeistern ArraS, Halle'sche Straße Nr. 4, Peifinger, Nicolaistraße Nr. 21, Fritzfche, Gerberstraße Nr. 20, Scherpe, große Fleischergasse Nr. 1. Gebert, Frankfurter Straße Nr. 6, ' Schnurbusch, Sternwartenstraße, Nr. 28. Leipzig, den 31. Juli 1862. . ^ ' Der Rath der Stadt Leipzig. ^ i , ^ . j - . Berger. Ritscher. Bekanntmachung. Füt den Neubau der Turnhalle werden ungefähr 266 Scheffel Weißkalk gebraucht. Wir fordern diejenigen, welche diese Lieferung zu übernehmen gesonnen sind, hierdurch auf, die Bedingungen auf dem Bauamte einzusehen und ihre Forderungen bis zuw S. August I. daselbst versiegelt abzugeben. Leipzig, den 31. Juli 1862. '!:s' DeS VkathS Bau-Deputation. — Verhandlungen der Stadtverordneten am 23. Juli 1862. , (Auf Grund de- Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.- . (Fortsetzung). 4. Ein weitere- Gutachten de- Bau-AuSschusseS betraf einen in früherer Sitzung von Herrn vr. Heyn er gestellten Antrag. Dieser Antrag bezweckte eine Erörterung darüber, ob der Stadlrach den an die Zustimmung zur zeitweilig Forlerhebung des Damm- und Brückengeldes geknüpft Bedingungen entsprochen habe. Zeitzer, Hospital-, Dresdner, Tauchaer, Halle'schen, Frartffürter «nd Münzchor gestattet, in jedem anderen Stadteingange aber bei Strafe verboten sein soll. Der Ban »Ausschuß sprach sich einstickmig dahin au-, daß diese Bestimmung des Tarifs der vom Collegium gestellten Be dingung widerspreche. Denn wenn daS Collegium die neuen Ein gänge nicht unt Hebestellen belastet wissen wollte, so liege darin nothwendig da- Verlangen ausgesprochen, daß dort die Passage frei sein solle. Da- Verbot derselben an jenen Stellen sei daher rechtswidrig und ungiltig. Auch die als selbstverständlich von der Versammlung ausge sprochene Voraussetzung, daß die Passanten in den Thoren sofort und ohne Aufenthalt abgefertigt würden, erachtete der Ausschuß durch die Art, wie der Fi-euS die Erhebung besorgt, für nicht ein- aehalten. Man habe anfänglich verlangt, unt Unrecht, daß die Passanten von ihrem Fuhrwerk Weggehen »nd die Abgabe über- vringeu sollten, während es wie sonst allnwärtS die Pflicht der Beamten sei, sich das Geld 'abzuholen. Der Rath selbst habe caffe bestimmter Loeale zur Aushülse in die Thore zu senden. ^Ferner war die Voraussetzung ausgesprochen worden, daß die ssanten sofort expedirl werdött müßten und lbgabe länger^ al- die sofortige Expedirung chten. DerTaris wolle aber jeden Pflichtigen strafen, der die Abgabe bezahlt zu haben in der Stadt nicht nach-