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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.07.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-07-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186207245
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620724
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620724
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-07
- Tag1862-07-24
- Monat1862-07
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.07.1862
- Autor
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts md des Raths der Stadt Leipzig. D 205. Donnerstag den 24 Juli. 1862. Bekanntmachung. In Gemäßheit 8-4 der die Baugewerken-Prüfungen betreffenden Verordnung vom 14. Januar 1842 und mit Hinweis auf die in §. 25 der Ausführungs-Verordnung zum Gewerbegeseh vom 15. Oktober 1861 enthaltenen Abänderungen jener erstgedachten Verordnung werden Diejenigen, welche im Laufe des nächsten Winters der Prüfung vor der hiesigen Commission fich zu unterziehen beabsichtigen, hiermit aufgefordert, ihre Anmeldung dazu, mit genauer Wohnortsangabe, längstens bis zum 80. September dieses Jahres bei dem Vorsitzenden der gedachten Prüfungskommission, Stadlrath Herold Hierselbst, mündlich oder schriftlich zu bewirken, auch über ihre Vorbildung und seitherige Thätigkeit glaubhafte Zeugnisse beizufügen. Leipzig, den 19. Juli 1862. Königliche Kreis-Direktion. . von BurgSdorsf. Bekanntmachung. Die Fleischbank Nr. S8 in den Fleischhallen der Georgenhalle nebst zugehöriger Kellerabtheilung soll vom Ersten künftigen Monats ab anderweit an den Meistbietenden vermiethet werden. Miethlustige haben sich Donnerstag den 81. Juli d. I. Bormittags LL Uhr an RathSftelle einzu- sinden, ihre Gebote zu ihun und darauf weiterer Beschlußfassung des RatheS, welchem die Auswahl unter den Licitanten, sowie jede sonstige Entschließung Vorbehalten bleibt, sich zu gewärtigen. Die LicitationS- und Miethbedingungen liegen an Rathsstelle zur Einsicht aus. Leipzig, den 22. Juli 1862. DeS Raths der Stadt Leipzig Finanz-Deputation. »ulen, Ein fchulökonomischer Plan für Leipzig. Au« einem von Wr. N. 8. im Lehrervrrein gehaltenen Vortrage. I. Au den Uebelstand«, die dem Leipziger Volksschulwesen noch anhaft«, gehört unbestritten die Verschiedenheit der Lehr- und Lesebücher a» den 8 öffentlichen Leipziger Volksschulen, Schi die im Allgemeinen - - - ^ . - " besondere B« einander sich schiedenheit der Schulbücher sich ergeben nzüßte. Gleichheit der in den Volksschulen einer Stadt eingeführten Bücher ist aber wünscheuSwerth: L) wegen der häufig vorkommenden Versetzungen einzelner Schüler aus der einen in die andere Schule, wobei im entgegen gesetzten Falle den Aeltern unnöthige Ausgaben für Bücher er wachs« ; 2) wegen der unuöthig« Störung, welche die Bildung eines Kinde- erleidet, wenn es zufolge einer Versetzung mit fremden Büchern zu thun bekommt; 3) weg« des moralischen Einflusses, den auf Aeltern und Kinder der Umstand auSüben muß, zu wißen, daß an jeder der öffentlichen Volksschulen dieselben literarischen Bildungsmittel an- geweudet werden; 4) weg« der Vervollkommnung einzelner Schulbücher, die sich würde, wenn bei einer gemeinschaftlichen Prüfung derselben eines verwaltet haben, nicht weniger befähigt sein, zu Abf in ihre Classe einschlagenden Schulbuches mindestens sehr schätzen-- werthe Beiträge zu liefern. Nur aus aufrichtiger, von Liebe zur Sache durchdrungener Vereinigung dieser Kräfte kann ein möglichst vollkommenes Schulbuch hervorgehen; nur durch eine solche Vereinigung kann eine segensreiche Einheit und Gleichheit in den Schulbüchern der Leipziger Volksschulen hergestellt werden. über dm sie muß das ammevwirkenS der hier H. An diese Idee schließt sich innig eine andere und zwar durch aus nicht eine ganz neue; denn sie ist wohl schon vor 20 Jahren in einem Städtchen Thüringen-, in Langensalza, einmal auS- geführl worden. Es liegt nämlich auf der Hand, daß eine Buch handlung, welche Schulbücher verlegen würde, von denen jedes an allen öffentlichen Volksschulen Leipzigs eingeführt wäre, sich eines bedeutenden Mengeabsatzes zu erfreuen hätte, demzufolge aber auch die Schulbücher wohlfeiler würde liefern können als es leider zum Theil bis jetzt geschehen konnte. Wäre nun diese Buchhandlung im Besitz der Leipziger Lehrerschaft, so würde ihr Ertrag einer allgemeinen Leipziger Lehrer-Witwen- und Waisen-Casse zufließen. Daß bei solcher Einrichtung die Verfasser der verlegten Bücher nach wie vor ihr Honorar genießen würden, versteht sich von selbst. Sollte aber der eine oder der andere der betreffenden Herr« dabei ein paar Thaler jährlich an Honorar Verlust er leiden, so kann dies einen wahrhaften Ehrenmann nicht abhalten ein Werk zu fördern, dessen allge meiner Nutzen so gewaltig den Privatnachtheil über wiegen würde. Die hier ausgesprochenen Ideen haben lebhaftesten Beifall ge funden und werden ihrer Verwirklichung über kurz oder lang sicher entgegengeführt werd«, ohne Widerspruch freilich nicht. Was wäre auch die Entwickelung des Bester« ohne allen Kampf- Ein i.- matte- Schauspiel! ES kämpft sich aber gut für Ideen, die in » - e b smaug nutzt I Oeffentlichkeit eine Stütze sind«. Darum auch wird da- so Ergebnch eures gemernsam« fterwlllrg«!^ i-r «in L-ttach. kräf.- ,?m. l ^ Och.n.l.chk-,. und^r empfohlen. Das Jubiläum -er „Glocke". Nach dem für die Festwoche entworfene» Programm der Glocken- gesellschaft war der Montag »u einer einfach« gesellig« Zusammen kunft aus der Festwiese bestimmt. Eine solche fand ergeben ^ » . .. .» die einzeln« Bortheile der einzelnen gleichartigen Bücher in einem einzig« möglichst vereinigt würden; 5) weg« des bei Gleichheit der Schulbücher den betreffenden Lehrern lerchtthuulicheu gegenseitigen Austausches der Beobachtungen » Gebrauch derselben. wünschenSwerthe Gleichheit der gedachten Schul- ünzelr ch aber durch einen Einzeln« ohne Zwang nicht fand denn auch »WWW
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