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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 31.07.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-07-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186207315
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620731
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620731
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-07
- Tag1862-07-31
- Monat1862-07
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 31.07.1862
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40L6 GotWHLllser ist, darüber brauche« wir uns wohl nicht ausführlich u verbreiten ; dir Rücksicht auf die Gesundheit der Geistlichen emer- eits, auf die der Kirchenbesucher andererseits spricht sehr entschieden ür diese Einrichtung. Bedürfte e- in dieser Beziehung noch einer Bemerkung, so haben wir nur hinruznfügen, daß doch gewiß die Kränklichen, Schwächlichen, so wie altere Personen durch die wäh rend deS Winters in den Kirchen herrschende Kälte an deren Besuche mehr oder weniger verhindert, ja oftmals gänzlich davon abgehalten werden, wenn die Kirchen nicht geheizt sind. Man hat früher von einer solchen Heizung abgesehen, weck, die Technik nicht so weit vorgeschritten war, daß sie so große Räume genügend er wärmen konnte; wenigstens hätte dies nur mit einem ganz enormen Kostenaufwande geschehen können. Nachdem man nun aber neuer dings dahin gelangt ist, jene Aufgabe ohne unverhältnißmäßige Kosten zu lösen, und nachdem in vielen anderen Städten die be treffenden Einrichtungen ins Leben getreten sind, so kann auch unsere Stadt, wie wir meinen, ln dieser Beziehung nicht Zurück bleiben. Dies um so weniger, da andere öffentliche Gebäude, die weltlichen Zwecken dienen, bereits mit Heizung versehen sind, wie z. B. das Museum, das Schauspielhaus. — Bon diesen Er wägungen ausgehend, beauftragten wir längst unser Bauamt, bie nöthigen Vorerörterungen über den bezeichneten Gegenstand anzu stellen ; dasselbe hat auch fonwährend die Sache im Auge behalten und Erfahrungen darüber gesammelt. Da hierbei namentlich die Städte Dresden und Berlin, wo in verschiedenen Kirchen die Heizung bereits eingeführt ist, in Frage kamen, so ist in unserem Aufträge Herr Baudirector Dost nach jenen beiden Städten gereist und hat an Ort und Stelle die nöthigen Beobachtungen angestellt und die behufigen Nachrichten eingezogen. Den darüber erstatteten Bericht fügen wir bei. Nach reiflicher Erwägung haben wir uns, aus den im Berichte selbst angeführten Gründen, für die Wahl des Wasserheizungssystems entschieden. Hiernach wird die fragliche Herstellung in der Nicolaikirche 5852 Thlr., in der Thomaskirche 6330 Thlr. kosten, wogegen sich der jährliche Aufwand in der er- steren auf 457 Thlr. 18 Ngr., in der letzteren auf 496 Thlr. 15 Ngr. berechnet. Wir haben beschlossen, die erwähnten Summen aus dem Vermögen der betreffenden Kirchen zu dem bezeichneten Zwecke zu verwenven, und erbitten uns zu diesem Beschlüsse Ihre verfassungs mäßige Zustimmung." Dieses Project wurde innerhalb des Ausschußes von einer Seite bekämpft als eme Bevorzugung deS PublicumS, ivelcheS gerade die Hauptkirchen zu besuchen pflegt. Ferner wurde der gesundheitliche Grund mcht anerkannt; diese Rücksicht führe zur Verweichlichung, und man könne eben so gut sagen, daß das Heizen der Gesund heit schade, insofern das Heraustreten aus der warmen Kirche in die kalte Luft nachtheiliger sei, als wenn die Kirche nicht gewesen. Es sei auch illusorisch, daß die Mcolaikirche die Kosten selbst decke; geschehe dies auch zunächst, so werden doch die Ein nahmen dieser Kirche so vermindert, daß bei anderen Bedürfnissen dann die Stadtcasse immer wieder zuschießen müsse. Endlich wurde geltend gemacht, daß bei der großen Unzuverlässigkeit, welche man hier bei Anschlägen kennen gelernt habe, die geforderten Summen gar nicht ausreichen würden. Dem wurde andererseits eingehalten, daß notorisch in unserer Stadt die Zahl der Kirchenbesucher groß sei, daß sich unter letz teren überwiegend kränkliche, alte Leute und Kinder befänden, welche von der Kälte in den Kirchen allerdings vielfach Schaden an der Gesundheit litten und daß, wenn man aus Rücksicht auf daS Publicum Theater unh Museum heize, man um so mehr ver pflichtet sei, Gleiches bei den Kirchen zu thun. Der Ausschuß erklärte sich schließlich mit vier Stimmen * für Heizung der beiden Hauptkirchen — mit vier dagegen. Ferner mit vier Stimmen für Anwendung der Wasserheizung, mit vier dagegen. Weiter mit vier Stimmen dafür, zu beantragen, daß, für den Fall der Annabme obiger Puncte, der Stadt rath Concurrenz ausschreibe und die Pläne der Versammlung zur Zustimmung beziehentlich zur Verwilligung der Kosten miltheile; vier Stimmen waren auch hier dagegen gewesen. Der im Princip ablehnenden Entschließung der vier Ausschuß mitglieder war nachträglich ein bei der Berathung im Ausschuß nicht anwesendes Mitglied desselben beigetreten. Herr St.-V. Hey bezeichnete als die wahre Wärme der Kirchen gute Prediger; diese Wärme möge man erstreben, diese brächte Sülle der Zuhörerschaft; man möge nur sehen, wie gehoben und erbaut diese sei wenn ein Prediger wie Prof. Brückner predige. Zur Entgegnung bemerkte Herr Fecht, daß die Heizung gegen die Krrchenbesucher zur Pflicht werde, wenn man Theater und Mu- o bedeutend, piel. als man an- seum heize. Die Kosten wären nicht nehme. Dresden gebe' davon das Beis Auch Herr Advocat Winter erklärte sich für die Kircheuheizung. Er fand es Leipzig nicht angemessen, hier zu sparen, während dre kleine reformirte Gemeinde längst mit gutem Beispiel vorange- gangrn sei. Dem Allen pflichtete Herr Geh.-Nath Poppe bei, auf die Nachthetle hinweisend, welche der Gesundheit der Geistlichen und Kirchenbesucher durch die Kälte in ben Kirchen erwachsen. Die Kosten würden, ivie schon bemerkt, nicht in die Waagschale fallen. Zu gewissen Festen, und gerade in der Noch kalten Zeit, müßten die Kinder in den Kirchen dem Gottesdienste beiwohnen; es sei fast allerwärtS die Kirchenheizung in Anwendung gebracht, Leipzigs Stellung erfordere es, nicht zurück zu bleiben. » Herr vr. Müller bezeichnete die Heizung der, Kirchen als eine Nothwendigkeit vom ärztlichen Standpuncte; Herr Vr. Kollmann stimmte dem allenthalben bei, namentlich dw Nachtheile hervor hebend, welche durch die kalte Luft der Kirchen den Predigern erwüchsen. Mit 32 Stimmen erklärte sich darauf die Versammlung für den Beschluß des Raths, die Thomas- und Nicolarkirche heizbar zu machen. * Die Anwendung der Wasserheizung und der Antrag auf Con- currenzauSschreibung wurden einstimmig angenommen. (Fortsetzung folgt.) Das Leipziger Handelsgericht in seiner gegen wärtigen Gestalt. Die neue Organisation des hiesigen Handelsgerichtes und die theilweise Umgestaltung seines Verfahrens haben schon vielfach segensreich gewirkt. Eine statistische Uebersicht seiner Thätigkeil liegt uns nur für die Zeit bis zum 22. Mai vor (vergl. Nr. 13 des Deutschen HandelSbl.). Nach einem ungefähren Durchschnitt kann man aber wohl annehmen, daß von den zur Verhandlung konuyenden Handelssachen (mit Ausschluß der Wechselsachen) ca. 75"/o sofort im ersten Termine, und zwar ca. 50»/y durch Vergleich, 25v/y aber durch Erkenntniß erledigt worden. Vergleicht man damit die fast sprichwörtlich gewordenen langjährigen Processe in anderen Sachen, so hat man gewiß alle Ursache sich über ein solches Resultat zu freuen. Wir verdanken aber dasselbe nichts Anderem, als der eigenthümlichen Art derVorladuug und dem mündlichen Verfahren, ohne welches die Zuzie hung von Richtern aus dem Handelsstande — man wird den Ausdruck mit dem Interesse für die Sache entschuldigen — ein leeres Schauspiel bleiben wird. Was soll auch ein praktischer Kaufmann in einem Termine, in welchem der Beklagte nicht selbst erscheint, sein Sachwalter aber mit der einfache» Erklärung, daß er die Klage seiner Zeit schriftlich beantworten werde, jede weitere Verhandlung abschneidet? Oder ist eS mehr als eine Illusion, wenn man glaubt, daß die Richter aus dem HandelSstande bei einer geheimen Berathung über eine Rechtssache, die ihnen noch völlig sremd ist, nach Anhörung eines langen Referates des gelehrten Richters aus dickleibigen Acten ein klares Bild von der Sache gewinnen und einen gedeihlichen Einfluß auf die Entscheidung aus- übcn werden? Niemand kann sehnlicher wünschen als wir, daß wir uns darin irren möchten. Das mündliche Verfahren, sagten wir, sei der Hauptvorzug des hiesigen Handelsgerichts. Dasselbe findet leider nur in sehr beschränktem Maße statt. Ist das streitige Verhältniß einigermaßen verwickelt, ist ein Beweis durch Zeugen oder Sachverständige nöthig, so fällt die Sache — wenn nicht etwa Angesichts dieses Schicksals ein Vergleich zustandekömmt — dem langsamen schriftlichen Ver fahren anheim, und dann — unsere Kaufleute wissen was es heißt, einen klagbar gemachten Posten durch drei, vier Jahresabschlüsse hindurch zu schleppen und schließlich vielleicht mit dem Posten selbst auch noch einen ansehnlichen Kostenbettag abzuschreiben. Schon daS mündliche Verfahren im ersten Termine ist zu wenig geordnet, so daß es für schwierige Sachen nicht ausreicht. Ein werterer noth- wendiger Schritt besteht darin, daß auch das Beweismaterial so viel immer thunlich den Richtern in Person und nicht erst durch Vermittelung von todten Acten und Referaten vor Augen geführt werden sollte. Die Parteien müssen sich unt ihren eigenen Sinnen überzeugen könne», daß die Richter ihren Vorträgen gehörige Auf merksamkeit geschenkt und ein deutliches Bild von der Sache erlangt haben, ehe sie an die Entscheidung gehen. Erst dann wird auch da- rechte Vertrauen zur Rechtspflege sich einstellen, das, nach dem Ausspruch des edlen Feuerbach, für einen gedeihlichen Zustand fast so wesentlich ist wie die Gerechtigkeit selbst. Aufhören werden die maßlosen Appellationen; man sehe doch zu, wie viele von den sofort ertheilten Entscheidungen des Handelsgericht- wohl an- gefochte» werden, und dann vergleiche man das Verhältniß beim schriftlichen Processe, wo man die Wanderung durch zwei, drei, vier Instanzen nahezu für obligatorisch halte« könnte. Einen Krebsschaden unseres jetzigen „ordentlichen" Verfahrens dürfen wir dabei reicht unerwähnt lassen ; wir meinen bie Art und . Weise der Rechtsverfolgung und RechtSvertheidigung, wie sie in einem — die Hand aufs Herz! — wahrhaft erschreckenden Maße überhand genommen hat. Wir nennen vor Allem jene- Hin arbeiten auf die Abweisung der Klage „in der angebrachten Maße", welche- fast in jedem Processe wrederkehrt und da- dadurch bedingte
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