> t ^ i Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts Md des Raths der Stadt Leipzig. W 242. Sonnabend dm 30. August. —— 1862. Bekanntmachung. Das Königliche Ministerium des Jnnem hat den Plan zu Berichtigung -er Parthe in und bei Leipzig von der Ditterseld-Leipziger Verbindungsbahn bis zur Einmündung der Parthe in die Pleiße bei der Psaffendorfer Brücke nach dm Bestimmungen in §. 2. des Gesetzes, über die Berichtigung von Wafferläufen rc., vom 15. August 1855 und §. 17. der dazu erlassenen Ausführungsverordnung festgestellt. " ^ 30. Juli In Gemäßheit der deshalb vom genannten Königlichen Ministerium unterm ÄTHa dieses Jahres an den Unterzeichneten erlassenen Hohen Verordnung wird solches hierdurch bekannt gemacht. — Zugleich fordere ich gemäß §§. 16., IS. und 26. des angezogenen Gesetzes alle diejenigen, welche durch Ausführung des vorstehend erwähnten Planes a) die Beeinträchtigung oder Entziehung eines WafferbenutzungSrechteS, oder b) solche Nachtheile, welche im angezogenen Gesetze als Gegenstände einer Entschädigung nicht besonders bezeichnet find, zu erleiden und deshalb Anspruch aus Entschädigung zu haben vermeinen, hierdurch auf, diese Ansprüche zu Vermeidung der nachstehend gedachten RechtSnachtheile binnen drei Wochen und längstens bis zu dem AS. September L8VA Mittags LA Uhr bei dem Unterzeichneten anzumelden. Auch können die Ansprüche behufs deren Anmeldung an EommisfionSftelle, dem Locale der Wafferbauinspection deS RathS der Stadt Leipzig, — (wo ich den 23. September dieses Jahres zugegen sein werde) — vom 1. September dieses Jahres bis zum angegebenen Termine Wochentags Vormittag- 8 bi- 12 Uhr in eine dort au-ltegmde Liste eingezeichnet werden. Ebenda ist der festgeftellte Plan und die erwähnte Hohe Verordnung einzusehen. Ansprüche der obgedachten Art, welche innerhalb der anberaumten Frist nicht angemeldet werden, find bei AuSmittelung der wegen Ausführung der Berichtigung zu gewährenden Entschädigungen im Verwaltungswege nicht zu beachten, sondern können nur im Rechtswege gegen die Genossenschaft auSgesührt werden. Dresden, am 26. August 1862. Der Königliche Commifsar: Künzel, Reg.-Rach. Bekanntmachung. DaS von Paul PeterS Sohn von Sokolowitsch in Serbien im Jahre 1809 errichtete Stipendium soll nach ein getretener Vacanz dermalen anderweit vergeben werden. Der Stiftung gemäß ist dasselbe zunächst für Studirende aus der Familie des Stifters, nachfolgend für Servier, sodann für solche, die ihre Verwandtschaft mit der Familie Carl Gottfried SorgeS E. E. Hochweisen RathS allhier WeinvifirerS darzuthun im Stande sind, bestimmt; daher werden diejenigen Studirenden, welchen hiernach ein besonderer Anspruch aus das Stipendium zusteht, hierdurch aufgefordert, ihre dieSfallfigen AnmelvungSschreiben sammt den erforderlichen Nachweisen binnen vier Wochen und spätestens -en SO. September L8SA in der UniverfitätS-Canzlei einzüreichen. In Ermangelung vorzugsweise berechtigter Bewerber wird in Gemäßheit der Stiftung das Stipendium einem anderen bedürftigen Studirenden deutscher Nation verliehen werden. Leipzig, den 27. August 1862. Der Reetor der Universität daselbst. vr. W. Hank el. Bekanntmachung. DaS von dem vormaligen Lehrer an der hiesigen Thomasschule öl. Johann David Weigel in seinem am 2. März 1837 publicirten Testamente errichtete Stipendium soll demnächst verliehen werden; daher werden die nach der Stiftung zu dem Genüsse dieses Stipendii vorzugsweise berechtigten Studirenden, nämlich zuvörderst die Nachkommen der leiblichen Geschwister des Testators, sodann Studirende der Theologie auS dessen Geburtsorte Zschocken, ferner Söhne von Lehrem an der hiesigen ThomaSschule, endlich frühere Thomasschüler, welche Theologie studiren und um daS Stipendium sich zu bewerben gesonnen sind, hierdurch aufgefordert, ihre dieSfallstgen Gesuche binnen vier Wochen und längstens den SV. September L8SA in der Universums-Canzlei einzureichen und ihre Ansprüche durch glaubhafte Zeugnisse zu bescheinigen. Leipzig, den 27. August 1862. Der akademische Senat daselbst. Vr. W. Hankel, d. Z. Rector. Bekanntmachung. DaS Dach des auf dem Waageplatze stehenden eisernen Schuppens soll mit Oelsarbenanstrich versehm werden. Diejenigen, welche diese Arbeit zu übernehmen gesonnen sind, können die näheren Bedingungen auf dem RathSbauantte einsehen und haben ihre Preisangaben bis S. September d. I. daselbst abzugeben. Leipzig, den 27. August 1862. Des Raths Bau»Deputation.