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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.09.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-09-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186209221
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620922
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620922
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-09
- Tag1862-09-22
- Monat1862-09
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.09.1862
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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts Md des Raths der Stadt Leipzig. M 285. Montag den 22. September. 1882. >W«M Verhandlungen der Stadtverordneten am 17. September 1862. (Auf Grund de- Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Fortsetzung). Hierauf brachte Herr Hey folgenden Antrag ein: „Ich weiß, daß in den Sitzungen des Ausschusses zum Polizeiamte nicht nur ein Assessor des Polizeiamts, sondern auch ein Stellvertreter des UniversitätSrichters zur Abstim mung gelaffen werden. Dies widerstreitet der Organisation und statutarischen Einrichtung des Ausschusses und macht daher die Abstimmungen desselben in solchen Stellvertreter fällen ungültig. „Ich bitte den Verfassungs-Ausschuß mit der näheren Prüfung dieser Angelegenheit zu beauftragen und darnach die entsprechende Remonstration an den Rath zu bringen." Vorsteher vr Joseph empfahl, diesen Antrag dem Verfaffungs- auSschuffe zu überweisen. Auf Anfrage Herrn Hackels theilte Herr Seifferth mit, daß bei der neuesten Commiffarswahl kein PolizeiamtSaffeffor mit abgestimmt, wohl aber Herr Universitätssecretair vr. Böttger für Herrn Hofrath Morgenstern dabei fungirt und' abgestimmt habe. Der Vorsteher fügte hinzu, daß von Stellvertretungen, wie sie hierbei zugelaffen worden, das Localstatut nichts enthalte und Herr vr. Heyn er bemerkte, daß die Betheiligung fremder Autoritäten, noch dazu, wenn diese gewissermaßen Procura zu ihrer Vertretung an Dritte gäben, in solchen rein städtischen Fragen sehr bedenklich und schon deshalb eine Prüfung der einschlagenden Verhältnisse dringend wünschenswert!) sei. Nachdem Vorsteher vr. Joseph erläuternd weiter als Tat sache mitgetheilt hatte, daß nur ein Assessor des Polizeiamts und zwar nur in von ihm selbst bearbeiteten Sachen zur Ausübung eines Stimmrechtes zugelaffen werde, erwähnte Herr Adv. An schütz, daß schon früher derartige Stellvertretungen vielfach vor gekommen seien. Herr Hempel gab zu erwägen, daß bei der letzten Abstimmung über jene Wahl ein den statutarischen Bestim mungen entgegenstehendes Verfahren um so weniger habe Platz greifen können, als Herr Bürgermeister Koch den Verhandlungen und dem Wahlacte selbst beigewohnt habe und man zu ihm ver trauen könne, daß er eine Illegalität nicht eintreten lasten werde. Darauf brachte Vorsteher vr. Joseph dir einschlagenden tztz. 87 u. 88 des Localstatuts zum Vortrag, welche also lauten: §- 87. „DaS Polizei-Collegium besteht aus einem Polizeidirector und dessen Stellvertreter (tz. 31. 3. des Statuts) aus dem Königlichen KreiSamtmann, dem Universitätsrichter, so wie aus Sechs Stadtverordneten, von denen stets Zwei abwech selnd jeder Sitzung beizuwohuen haben. §- 88. „Den Vorsitz und die Leitung der Geschäfte führt der Poli zeidirector; dem Oberbürgermeister ist jedoch da- Recht Vor behalten, den Sitzungen des Polizeiamtes, so oft er es für gut findet, beizuwohnen, und es hat derselbe solchenfalls das Stimmrecht nebst dem Vorsitz in Anspruch zu nehmen." In Folge dieser Mittheilung stellte Herr Häckel nunmehr den bestimmten Antrag, die Angelegenheit nicht erst an den VersaffungSauSschuß i verweisen, sondern beim Stadtrath ohne Weiteres die Sisti- rung der jüngsten Wahl eines PolizeicommiffariuS zu be antragen. Dieser Antrag wurde auch unterstützt. Der Vorsteher mahnte jedoch ab, in dieser Angelegenheit ohne specielle Unterlagen und ohne allseitige Keuntnißnahme von den emschlaaenden Verhältnissen einen entscheidenden Beschluß zu fassen. Darauf zog Herr Häckel »ach kurzer Debatte seine» Antrag vor läufig zurück, behielt sich indessen spatere Einbringu»g eventuell vor. Der Hey'sche Antrag wurde an den verfassungSausschuß ver wiesen. Bei der vorstehend mitgetheilten Verhandlung war die Frage in Anregung gekommen, ob ein Redner, welcher bereit- zweimal über die zur Verhandlung vorliegende Sache gesprochen, über einen zu derselben eingebrachten neuen Unter-Antrag nochmal- da- Wort ergreifen könne. Herr Adv. Anschütz hiült dies für thunlich, da fern sich der Sprecher streng an jenen Unter-Antrag halte. Der Vorsitzende bemerkte dagegen, daß nach seiner Ansicht die Bestim mung der Geschäftsordnung, welch« nur zweimal über eine Vor lage das Wort gestatte, ausschließlich im Interesse der Abkürzung der Verhandlungen getroffen, und er daher nicht der Meinung sei, daß ohne vorher besonders ertheilte Genehmigung der Ver sammlung ein Redner, selbst über einen neu eingebrachten, doch mit der Hauptsache in Verbindung stehenden Unter-Antrag zum dritten Male das Wort ergreifen dürfe; die Bestimmung der Geschäftsord nung beziehe sich auf die Debatte im Allgemeinen, zur Debatte ge höre aber auch jeder Unterantrag. Bei einer anderen Beurtheilung önne es sonst dahin kommen, daß, wenn in einer Debatte 5 Unter- anträge gestellt würden, ein Redner trotz der Absicht der Geschäfts ordnung 12 Mal sprechen könnte. Er werde daher dieser Ansicht gemäß handeln, wenn die Versammlung nicht widerspreche. Herr Julius Müller, seiner Zeit der Commission für Aufstellung der Geschäftsordnung angehörig, bestätigte die Richtig keit der vom Vorsteher gegebenen Erläuterung der Geschäftsordnung aus den ihm bekannten Absichten jener Commission bei Feststellung der Regel nur zweimaligen Sprechens. Demnächst stellte Herr vr. Hey »er den Antrag: den Rath um schleunige Mittheilung über deu dermaligen Stand des wegen Errichtung eine- ständigen Vieh- und Schlachtviehmarktes gestellten Antrag-, beziehentlich u» rasche Erledigung diese- Antrags zu ersuchen. Dieser Antrag ward unterstützt und schließlich a»geno«me«, nachdem die Herren Vorsteher vr. Joseph, Rehn und Hey einige Mittheilungen gemacht hatten, aus denen hervorgivg, daß Seiten de« Raths in der angeregten Angelegenheit allerdings vor bereitende Schritte gethan worden sind. (Fortsetzung folgt.) Universität. —M. Heute den 22. d. wird im Collegium Auridieum 9 Uhr vormittag« die übliche Gedächtnißrede auf Professor vr. w«ä. E. G. Bose von dem stuck. msä. A. I. W. Kaufmann I. abgehalten werden. Die EiuladungSschrift dazu ist von Professor vr. Erede (Observation«» nounullae äs Lovtus «tu iotsr gra- viäitatsm). Verschiedenes. Ei» schwarzes Kreuz. Au« dev Privatbrief «ne- auf der Westküste von Afrika lebenden Gentleman bringt die „Time-" eine längere Skizze de- verrufenen Königreichs D-Homey. Wir entlehnen derselben folgende Notizen: „Der Köm- von Dahomey heißt Baddahuug. Er ist nicht der Wütherich, den die englischen Blatter au« ihm machen. Er ist von vollkommen schwarzer Farbe und sieht hübsch au«. In der That haben wenig Schwarze hübschere Züge. Menschenopfer werden von den Afrikaner» wie einst von den Juden als religiöse Pflicht angesehen. Die zu« Opfertod Erlesenen sterben freudig. Zum Opfer gewählt zu werden ist eine Ehre. Die Haupt- und Residenzstadt des Reiche-beißt Adomey. Sie liegt 1.30 englische Meilen Himer unserer neuen Eolonie L-goS. Lago« steht auf einer Insel. Lbomey ist vo» einer Ringmauer umgeben, ab« keine Festung. D-Homeh wnrde nie von civäistrte» Völkern genannt, bevor der König de« H-fenort Whydah, d«
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