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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.09.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-09-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186209207
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620920
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620920
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-09
- Tag1862-09-20
- Monat1862-09
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.09.1862
- Autor
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»MW»«»»»» AmtitlE des »IM. Bczjslsikrichts «Id des Raid« da SM Leipzig. W 2KZ. Tonnadeud den 20. September. —s-s- . > i si >u . tt! ' k I 10 >' Bekanntmachung. Die Unterzeichnete JmmatriculationS - Commission macht hierdurch bekannt, daß die im nächsten Semester zu haltenden Vorlesungen am VO Oktober L8SI beginnen werden. Gedruckte Verzeichnisse über die im gedachten Halbjahre zu haltenden Vorlesungen find in des Expedition de- UniverfitäjS- gerichtS und in der UniversitätSbuchhandlung (Dresdner Straße Nr. 3, Edtsmann) zu erlangen. Leipzig, am 29. Juli 1862. Die Immatrikulation- - EomMiffioy -gsplbst. ' v. BurgSdorsf, t>r. W. Hankel, Epu»rp Morgenstern, König!. Regier.-Bevollmächtigter. d. Z. Rector. Univ.-Richter. Bekanntmachung. ^ Die zu Michaelis jetzigen JahreS fälligen Landrentenbrieszinsen so wie die Kapitalien der zu Ostern laufenden JahreS auSgeloosten Landrentenbriefe werden vom AO gegenwärtigen Monat- an bei der Caffe der Unterzeichneten Behörde — im Schlosse Pleißenburg — in den Vormittagsstunden von 8 bis 12 Uhr ausgezahlt. Leipzig, den 18. September 1862. Hönigl. Bezirk- - Steuer - Ginnabme daselbst. Bekanntmachung. Die Fleischbank Nr. SO in den Fleifchhallen der Georgenhalle nebst zugehöriger Kellcrabtheilung soll vom LS. December d. I. ab anderweit an den Meistbietenden vernnethet werden. Miethlustige haben sich Dienstag den BL. Oktober d. I. Vormittags LA Uhr an Rachssteüc einzu finden, ihre Gebote zu thun und darauf weiterer Beschlußfassung des RatheS, welchem die Auswahl unter den Licitanten so wie jede sonstige Entschließung Vorbehalten bleibt, sich zu gewärtigen. Die LicitationS- und Miethbedingungen liegen an RathSstelle zur Einsicht auS. Leipzig, den 17. September 1862. Des Rath- der Stadt Leipzig Finanzdeputation. Verhandlungen der Stadtverordneten ' am 17. September 1862. <L«f Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Die Sitzung wurde in üblicher Weise mit dem Vortrage aus der RegistraNde eröffnet. Dabei wurden zwei RathSzuschristen, die Nachverwilligung zur Auffüllung der Waldstraße und die Besei tigung der äußeren Baumreihen an derselben, sowie die vom Stadtrath wegen Aufstellung von Bebauungsplänen über die Um gebung der Stadt beabsichtigten Schritte betreffend, an den Aus schuß zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen verwiesen, auch^die Eimennung der Herren Hüttig, Gast und -lag. Keil zu confirmirten Lehrern der 111. Bürgerschule angezeigt. Sodann zeigte der Vorsteher vr. Ioseph an, daß der Rath den von Herrn vr. Heyn er wegen Besetzung städtischer Predigerstellen in der Sitzung am 3. September gestellten Antrag, welcher dem Kirchen- auSschusse zur Berichterstattung überwiesen worden und sonach jetzt noch eine innere Angelegenheit des Collegiums sei, zum Gegen stände einer Zuschrift gemacht habe, welche also lautet: „Laut des im Tageblatte vom 11. d. MtS. Nr. 254 veröffent lichten Protokolls über Ihre Sitzung vom 3. d. MtS. hat gelegentlich der Wahl des Herrn bkox. Suppe zum OberdiaconuS an der Neukirche Herr vr. Heyner folgenden, von Ihrem geehrten Collegium an den Ausschuß für Kirchen und Schulen überwiesenen Antrag gestalt: „In Betracht, daß der Rath nicht einmal einen so be scheidenen Wunsch wie der auf das Ausschreiben der Wühl vorhergehender Probepredigten — welches ' selbst von den Kirchenpatronen der Landgemeinde nicht versagt zu werden pflegt — gerichtete, erfüllt hat, die Stadtverordneten aber sich in der ferner nicht zu ertragenden Lage befinden, gegen ihLe wollend» welche ohne Erprobung dem Rathe erklären, daß sie eine Abstimmung lieber ablehne, um die Wahl durch Hinzutritt ihrer formellen Zustimmung nicht noch moralisch zu befestigen.* und in dessen mündlicher Begründung ganz besonders betont: „daß ein Antrag der Herren Stadtverordneten auf Ein führung von Concurrenz-Probepredigten bis jetzt tatsächlich ohne Erfolg geblieben sei." „Dieser Antrag eben so wie dessen mündliche Begründung schließt m sich, daß der Rath den vorerwähnten Antrag überhaupt und insbesondere bei der Wiederbefetzung des OberdiaconatS ' an der Neukirche unbeachtet gelassen häbe. Dem gegenüber sind wir zu folgender Darlegung, durch welche wir den Herren Stadt verordneten die hierauf bezüglichen actenkundlgen Vorgänge der neuesten Zeit in Erinnerung zu bringen uns erlauben, genöthigt." „Am 7. Mai d. I. gelangte mittelst Schreiben- vom 1. des selben Monat- folgender Antrag der Herren Stadtverordneten an unS: „in Zukunft vor jeder Predigerwahl öffentliches Ausschreiben zur Bewerbung um da- erledigte Amt und Einladung an Mehrere der Bewerber zur Abhaltung einer Probepredigt ergehen zu. lassen." „Darauf antworteten wir unterm 17. desselben Monats durch folgende Mittheilung: An die Herren Stadtverordneten. verordneten mit, Her, wir, vorbehältlich unserer Entschließung im einzelnen Falle, demselben in der Regel stattzuaeben und demgemäß bei eintretenden BacanM geistlicher Aemter Gastpredigten zu ver anlassen beschlossen haben. Obigen Vorbehalt erachteten wir um deswillen für unerläs " ^^ ragende Männer rufung gehandelt zu um Ihne daß wir weck davon entfernt Um Ihnen aber zugleich den Beweis SS die in Ihrem Antrag liegende Betheiliaung der Kirchengemeinde bei dem wichtigen Acte derWahl eine- Geistlichen, sei es pnncipiell, sei es auf prMschät Umwegen, überhaupt wieder in Wae zu stellen, fügen wir hinzu, daß nnr ebenst wie Sie von der ueber.
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