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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.03.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-03-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186603054
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660305
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660305
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-03
- Tag1866-03-05
- Monat1866-03
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.03.1866
- Autor
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Amtsblatt des Kömgl. Bezirksgerichts vod des Raths der Stadt Leipzig. W 64. r!» Montag hm 5. März. IM. - ^ . Ut,I> -s) Bekanntmachung, den Waffergeldtarif betreffend. Um mehrfach erhobene Zweifel über Abtheilung I de- Waffergeldtarif- vom 6. Juli 1865 zu erledigen, machen wir folgende zum gewöhnlichen Hausbedarf wird nach den Tarifsätzen I a—t von der L-tadtwasterkunst nur dann abgeae wenn alle Raume des angemeldeten Grundstücks oder wenigstens einer für sich allein abgeschlossenen Abtheilung desselben nach diesen Tarifsätzen veranlagt und der danach sich berechnende WafferzmS vom Wassernehmer bezahlt wird. Diese Veranlagung und Bezahlung hat demnach auch dann stattzufinden, wenn nur ein einzelner Raum eines angemeldeten Grundstücks oder einer selbständigen Abtherlung desselben, z. B. eine Küche, ein Badezimmer u. s. w. mit einem Wasser abflüsse versehen wird. Ist aber ein einzelner mit Wasserabfluß versehener Raum für alle Bewohner eines Hauses zum gemeinsamen Gebrauche zugänglich, z. B. eine gemeinsame Waschküche, so wird derselbe als Ständer nach dem Tarif sätze I s veranlagt. Der Rath -er Stadt Leipzig. Leipzig, den 3. März 1866. vr. Koch. Schlerßner. Bekanntmachung. Zum Behuf der gegen das Ende jedes akademischen Halbjahres ru haltenden Revision der Universitätsbibliothek werden die Herren Studirenden, welche Bücher entliehen haben, aufgefordert, diese an den ersten drei Tagen der bevorstehenden Woche, am 5., 6. und 7. März, alle übrigen Herren Entleiher dagegen an den ersten drei Tagen der darauf folgenden Woche, am 12., 13. und 14. März gegen Zurücknahme der Empfangsbescheinigungen abzuliefern. Leipzig, am 3. März 1866. Die Verwaltung -er Universitätsbibliothek. Bekanntmachung. Die zum Ziegeleibetrieb benutzten Baulichkeiten der vormaligen M'-tischen Ziegelei an der Lindenauer Chaussee, nämlich 2 Brennöfen, 4 Trockenscheunen und 1 Sumpfhaus sollen auf -en Abbruch an den Meistbietenden versteigert werden. Die Versteigerung erfolgt Dienstag -en 6. Marz d. I. von Vormittags 11 Uhr an auf dem Rathhause und wird dem Rache die Auswahl unter den Bietern so wie jede sonstige Entschließung Vorbehalten. Die Versteigerungsbedingungen können an Rachsstelle eingesehen werden. Leipzig, den 21. Februar 1866. DeS RatheS -er Sta-t Leipzig Oekonomie-Deputation. Die Mieth steiler. Nachdem der Vorschlag des RatheS betreffs der Bürgerrechts gebühren im Allgemeinen so großen Anklang gefunden hat und man bald wenn nicht den) gänzlichen Wegfall, so doch emer be deutenden Herabsetzung gedachter Abgaben entgegen zu sehen hat, tritt die Frage um so naher an uns heran, wie der dadurch, so wie durch Aufhebung einiger anderer Bezüge entstandene Ausfall in den städtischen Einnahmen zu decken sei. Der Rath schlägt zu diesem Zwecke die Wiedereinführung des früher so gehaßten grünen Buches, wenn auch unter Modificatiouen, vor; ja er schemt die Miethsteuer zur Bedingung der Aufhebung der Bürgerrechts gelder zu macken. In früheren Zeiten hat nun zwar das Colle gium der Staotverordneten sich energisch gegen die Beibehaltung oder Wiedereinführung des grünen Buches ausgesprochen und es bis zu einer Entscheidung durch die Regierungsbehörde kommen lassen, wobei der Rath Unrecht erhielt, allein die Glieder des Collegiums wechseln und mit diesen die Ansichten — haben wir dock vor kurzem gesehen, daß das neue Collegium viele Dinge einstimmig verwilligte, die vor zwei Monaten einstimmig abgelehnt wurden — daher sei es uns vergönnt, nochmals diese wichtige " * - *' ^ nd was an unS liegt dazu beizu- in Leipzig nicht wieder emgeführt n, daß diese- Steuersystem auch iu zig manchen Freund hat", war doch sogar Faucher eigens von Berlin hierher berufen worden, um uns zu beweisen, daß die Miethsteuer die rationellste aller Steuern sei! Von den Verteidigern dieses System- wird bei uns haupt sächlich Folgendes vorgebracht: 1) Der Betrag des MiethziuseS ist der beste VermöaenSmeffer; oder mit anderen Worten: Je mebr Jemand Einkommen bat, desto besser wird er wohnen, daher eine MiethzinS- sieuer Mgleich die richtigste Einkommensteuer ist. 2) Jede- Steuersystem hat Mängel, deshalb empstehft eß- verschiedene Systeme anzuwenven, damit die in vorhandenen Mängel sich möglichst auSgleichen. wird eine weitere Erhöhung de- Zu schlags zur Grund« und Gewerbesteuer nicht gesto 3) Die StaatSre schlags zur Grund« und Gewerbesteuer nicht g darunter der pünctliche Eingang der fiscalischen Steuern leiden müßte. 4) Es wird den Steuerzahlenden selbst leichter gemacht, wenn ihnen die erforderlichen Steuern in verschiedenen Be trägen und Formen abgefordert werden. Wir haben dagegen Folgendes einzuwenden: aä 1. Es ist durchaus nicht zutreffend, daß die Wohnung eine- Menschen sich stets nach fernem Vermögen oder Einkommen richte, es giebt vielmehr bei der Auswahl der Wohnung ganz andere Factoren, welche entscheidend wirken, als da sind: Neigung, Größe der Familie, Geschäftsbetrieb, Wohnungsmangel u. a. m. Gieot es etwa nicht reiche Geizhälse, die im Verhältmß zu ihrem Vermögen wahrhaft dürftig wohnen? — Wir kennen mehrere GarconS, die einen Gehalt von 600, 800, 1000 bis 1200 Thlr. beziehen und zur Aftermiethe recht schön für 80 bi- 100 Thlr. wohnen, daher also steuerfrei sein würden, während der arme Schneider, Schuhmacher rc., bei dem'sie wohnen, ein Logis von Thlr. versteuern muß. Auf den Emwand, vaß 160 biS 300 die versteuern muß. Auf den Emwand Aftermiether ja doch schließlich auch die Miethsteuer tragen müssen, kommen wir später zurück Ein kleiner Gewerbtreibender mag mit zwei Stuben und Zu behör in einem Logis für 96 Thlr. wohl so lange Raum genug haben, als er keine Kinder hat, aber die Kinder bleiben nicht aus und e- muß ein größeres LogiS gemiethet werden, ohne daß des halb der Verdienst größer geworden ist. Vorher war er von der iethsteuer frei, jetzt, wo er durch Ernährung von Kindern weit hr belastet ist als früher, jetzt wird er beteuert. Da wird e Miethsteuer auch eine richtige Be il — Wer unter unS wüßte nicht, 'schäftS man wohl nicht sagen, daß die steuerung de- Ermor daß so häufig im Interesse eine- jungen entstehenden Ges beim Ermietben der Wohnungen auf die Geschäftslage vre ^ Rücksicht genommen werden muß? — Auch schon bestehende chäste scheu.Ich häufig aen-thigl, ihren Kunden zu Liebe ein naher gelegenes Local -u wählen. — Kein Buchbinder z. B. kann,
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