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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.03.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-03-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186603210
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660321
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660321
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-03
- Tag1866-03-21
- Monat1866-03
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.03.1866
- Autor
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 80. Mittwoch den 21. März. 1866. Aeber Lie Leipziger Wasserkünste «n- Wasserleilungen. Die Schwierigkeit, die Rathsacten und Urkunden im RathS- archive, ja selbst manchmal auch die gedruckten Urkunden in den im Buchhandel vergriffenen Werken oder kleinen Flugschriften nachzusehen, hat ganz falsche Nachrichten auch über die Geschichte der Leipziger Wasserkunst, die doch allgemein für richtig gehalten werden, veranlaßt. Darum tbeilen wir hier einige urkundlich und durch RathSacten begründete sichere Nachrichten darüber mit.- „Urkundlich," sagt auch der Verfasser eines Aufsatzes S. 400 im Tageblatte v. I. 1866, „besann man in Leipzig gegen das Jahr 1541 Einrichtungen zu treffen, um die Stadt mit Master zu versorgen. Mil einem Kostenaufwande von 3600 Thalern ließ der Rath Wafferquellen vom Thonberge durch, die Röhrfahrt nach Leipzig leiten." Die- ist aber falsch und nur aus Dolz, Geschichte Leipzigs, S. 185, nicht aus Urkunden entlehnt. Die erste Urkunde darüber ist nämlich schon vom „Sonntag Cantate (---- 9. Mai) nach Christi Gebart Fünfzehnhundert und Im ersten Jahre". (Abgedruckt m SeeburgS Nachträgen zur Geschichte Leipzigs, 2. Nachtr. S. 5. Leipz. 1836. In Commission bei Ludw. Schreck.) Nach dieser Urkunde bekennt der Leipziger Bürger Wilhelm Erahn, „daß der Rath zu Leipzig ihm auf seine Güter der alten Funkenburg bei Stötteritz „Tausend Reinifse gülden Hauptsumme mit Funfzigk gülden — furgestrackt" — „ihm sust auch Funffzig gülden vnd einen Rothen Zeelder (Zelter) über bezahlt vnd gegeben»". Dann bekennt er (Erahn): „daß ich hu darumo widerumo Zwehteill des Wasser- und QwehlS auS meinem Borne, der Mund Marien born, auff meinen Güttern Funckenburgk (bei der später» Quaudtfchen TabakSmühle bei Stötteritz) genannt, beh dem Hehligen Creutze ge legen, genannt ist —'geeignet vnd habe zustehen lasten, Also daß sie zwshtheil desselben qwelhS — fasten vnd in röhren vber vnd durch meine Güttere daselbst, bis in die Stadt, vnd an welche stelle vnd ortter, sie daS, zu gemeinen oder sunderlichen nutz der Stadt vnd Burger haben wollen vnd notturftig sein, fuhren vnd leiten mögen." Der dritte Theil des Quells solle den Gütern unverändert bleiben. Große in seiner Geschichte von Leipzig II. S. 201 sagt, daß dieser Plan, daS Master der Quellen in die Stadt zu leiten, erst 1556—60 auSgesührt sei und citirt dabei nur Seeburg- Nachträge zur Geschichte von Leipzig S. 5; allein eS geht vielmehr aus den von Seeburg S. 5 mitgetheilten über die Leitung v. 1.1556 ge führten Rechnungen hervor, daß schon eine alte Röhrleitung (altes Rohrwaster von Stoderitz) vorhanden war, damit der andern ob benannten ,(daS gefnrdte Nawe-Wasser zugehen möge". Die zweite Urkunde ist vom „Sonnabend nach Pfingsten 1521, d. i. den 25. Mai 1521". Danach verkaufen die Nonnen von St. Georg „den Bürgermeistern und ganzer gemeinde der Stadt „Leiptzk und allen hren Nachkommen aus ihrem Mölgraben und „Wafserfluß der Plehsten uff eyn freh offen gerynne waffer zu „ ehner Wasserkunst der Stadt zuguthe in Gestalt form und maste „wie daffeloiae itzund gebawet und das Wasser dorein und durch wehet und fleuffet zusampt dem Rawn, grundt und boden, doch „ — weiter nicht, dann de- orttS, doruff itzo daS gerynne lehdt und „daS Hau- der Wasserkunst stehet*). Also daß sinanf dem Rathe „und der gemeinde solch waffer frey und ohne beschwerung „einicherley Unkosten- — ganz freh — fliesten lasten soll." „Vber das alle- noch eyn Rawm oss eyn Achttheyl Feldes aber art lande- ungefehrlich betreffende von unserm Acker vor dem PeterSthore am Hehligen Creutz-Wege gelegen wie dann da- vorrehnt zu einer Wiudmölen auch gemeiner Stadt zu guthe an bcschwerde zusteheu lasten. Solche- alle- — recht und redlich verkaufst und vieloemeldetem Radte und gemeinde vor Vier *) E- stand also schon der alte (oder röche) Wafferthurm der Nonnen pnd der neuere (oder schwgrze) der Stadt wurde jetzt gebaut. hundert gülden Reynisch an Montze fürstlicher Landißwerung gegeben" rc. Außerdem wurde beredet, daß der Rath das Waffer, welches auS dem Mühlgraben nach Erasmus ClauSbecker, sonst Gansoige genannt, und Thomas Kirsten Teiche oder Helder in großem Gerinne mehr als nöthig sei, durch Röhren hineuizuleiten sei, damit nicht so viel Waffer für die Mühle verloren gehe. Auch m der Stadt solle das Waffer durch Röhren geleitet werden. Dies geschah durch „den Closter Hof und guter", und so wurden durch die alte (oder rothe) Wasserkunst, so wie durch die neue (oder „schwarze") nun außer den Gärten der Nonnen auch die Burg straße, die PeterSstraße bis zum Sporergäßchen, der Thomas kirchhof und das ThomaSgäßchen mit Wasser versorgt. Nach SeeburgS Nachträge rc. (I. e. S. 8) wurde diese Wasser leitung erst 1539 vollendet, die Baumeister derselben waren Wolf und Georg Gebrüder Hahnefelder von „Mönchen", welche deshalb vom Rathe ein Zeugniß ck.ä. Donnerstag nach Ursulae 1539 aus gestellt erhielten (d. h. d. 23. Oct. 1539). Eine dritte Urkunde v. I. 1556 Dienstag nach Trinitatis (d. h. den 2. Juni 1556), wonach der Rath der Stadt Leipzigk bekennt, daß „etliche seiner Rathsfreunde und Bürger „ehn stattlich Rörwasser von der Funckenburg und Stodentzer „Berge und Thangrube Ihnen ihren Häusern und danach in „Feuernöthen dieser Stadt zum Besten herein zu führen auf sich „genommen". Deshalb verträgt sich der Rath mit Wolf BreuserS Erben: „Ecker vnd Gutter zum Fvrwerg bey der Tyangruben „gehörig mit graben vnd andern zu beruren vnd zu durchfahren", worin diese willigen und zusagen, „daß von obbemeltem gefaßten Waffer vorgedachte unserer Bürger gewerkschastt, ohngeferlich so viel Wassers, als derselben gewerken einer In theilung bckombt, abführen sollen. Das auch do künftiger Zeit die notturft erfordern würde, das man mehr waffer suchen und bauen muste Vnd durch solch geben und graben, den Breusirischen Erben In Ihren gut- tern schaden geschege, Derselbe durch die gewergschaft nach wirden gebürlich erstattet und vergolten werden soll." Dagegen erhält die Witwe Regine Wolffen BreuserS nachgelassene Frau ,,zweh kleine Bier" auf ihr Haus in der PeterSstraße. Auch die Mrterben geben zu, „daß sie aller vnd jeder Quelle vnd Waffer, umb das berurt Forwerg vnd Thangruben gar vnd ganz verziehen vnd begeben haben, Vnd einen Erbarn Rath vnd gemein Gewerkschaft der Bürger, an diesem waffer vnd allen Quellen, nimmermehr an sprechen, verhindern noch turbiren. Sondern dieselben geruiglich Innehaben genießen vnd gebrauchen lassen, Uns auch daran keiner gerechtigkeit anmaßen sollen noch wollen". Nur ein gefaßter Brunnen für die Viehweiden wurde von dieser Benutzung aller Quellen ausgenommen. AuS der geschriebenen Berechnung der Einnahmen und Aus gaben (geführt von Christoph Otto) für diese Wasserleitu»g, welche (nach Seebura) noch im Raths-Archive vorhanden ist, ergiebt sich aber: 1) In Beziehung auf die Einnahmen, daß 3 Bürgermeister als Privat-Mitunternehmer an der Spitze, ein jeder Bürger gleich viel, nämlich 100 Gulden gaben, und da so 31 Waffer- theilungen stattfanden, Summa Summarum 3052 Gulden und 18 Groschen dazu einkamen. Diese Röhren und die damit ver bundenen Tröge wurden dadurch Eigenthum von nur 31 Bürgern, welche sie bezahlten. 2) In Beziehung auf die Straßen und Plätze, wo die Brunnen und Röhrtröge in und vor den Häusern angelegt wurden, finden wir in SeeburgS Auszügen aus den Rechnungen erwähnt den ThomaSkirchhof, die „ ganze Burgstraße von vr. Krammen an bi- zum Collegio" (Petrino): wenigstens ein Hau- im Gewand- gäßchen, ein HauS in der Reichsstraße und ein HauS im Glock- gäßlein. Nach einer alten mir vorliegenden handschriftlichen Karte vom Jahre 1775, in welcher die besonoeren Röhren mit besonderen Farben bezeichnet sind, hat jedoch auch jetzt das ganze ThomaS gäßchen und die PeterSstraße vom Markte bis zum Sporergäßchen zu dieser Röhrenleaung gehört und eS sind mit Ausschluß der Tröge m und vor den Klostergebäuden St. Thomae 31.
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