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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.03.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-03-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186603255
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660325
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660325
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-03
- Tag1866-03-25
- Monat1866-03
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.03.1866
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—— —- NMger M 84. Dauer der Pflasterarbeiten für Fuhrwerk gesperrt. Leipzig am 24. März 1866. Anzeiger. Amtsblatt des Sönigl. Bezirksgerichts mrd des Raths der Stadt Leipzig. Sonntag de« 25. März. Bekanntmachung. Der Tract der Lessingstraste zwischen der PoniatowSkybrücke und Frankfurter Straße wird vom 26. ds. Mon. an auf die er der Pflasterarbeiten für Fubrwerk aesverrt. Der Nath der Stadt Leivria. vr. Koch. hleißner. Zur Statistik der Atrafrechtspsiege bei dem König!. Bezirksgericht zu Leipzig und den ein- bezirkten König!. GerichtSämtern im Zjahre 186S (insoweit eine Mitwirkung der König!. Staatsanwaltschaft stattgefunden). Bezirksgericht Leipzig. DaS Strafverfahren wurde im Laufe deS Jahres 1865 erledigt durch Rücknahme des Strafantrags bei 11, durch Einstellung der Untersuchung bei 20, durch Abolition, Tod rc. bei 12, durch Ver weisung der Untersuchung an den Einzelrichter bei 286 und durch Enderkenntniß bei 150 Angeschuldigten. Unerledigt blieb das Strafverfahren bei 50 Angeschuldigten. In gerichtlicher Haft befanden sich überhaupt 193 Personen. Unter suchungen wurden erledigt 40 auS den Vorjahren, 358 aus dem Jahre 1865, unerledigt blieben 3 aus den Vorjahren, 41 aus dem Jahre 1865, Hauptverhandlungen fanden 120 statt und zwar 27 nach vorangegangener Voruntersuchung, 93 durch unmittelbare Vorführung ; von den zur Hauptverhandlung verwiesenen Ange- schuldigten wurden vertheidigt 110, von den Verteidigungen waren 80 nothwendige, 30 nicht nothwendige; von den durch rechtskräftige- Erkenntniß erledigten Untersuchungen dauerten bis zum ersten Erkenntnisse 104 bis mit 3 Monate, 22 über 3 Mo- natt bis mit 1 Jahr, 3 über 1 Jahr. Zahl der Untersuchungen überhaupt 442, Zahl der in Untersuchung befangen gewesenen Personen 529. Verhandlungstermine fanden 90 statt. Von den Anaeschuldigten wurden 3 straffrei, 2 unbeschränkt klagfrei, 21 be schränkt klagfrei, demnach überhaupt 26 freigesprochen, 142 wurden verurtheilt und zwar 34 zu Zuchthaus-, 84 zu Arbeitshaus-, 23 zu Gefängniß-, 1 zu Geldstrafe. Unter den Verurtheilten befanden sich 52 männliche und 15 weibliche bereits früher criminell bestrafte Personen und 23, geaen welche Artikel 300 deS Straf gesetzbuchs*) in Anwendung gebracht wurde. Die Zahl der Unter suchungen des JahreS 1864 ist dieselbe des JcchreS 1865, die Zahl der in diesem Jahre in Untersuchung befangen gewesenen Personen übersteigt die deS vorigen JahreS um 13, rm Jahre 1865 gehörigen GerichtSämter betreffs I. GerichtSamt für die Stadt Leipzig. DaS Strafverfahren wurde im Laufe deS JahreS 1865 erledigt *) Zum besseren Verständnis» lassen wir den vielfach erwähnten Ar tikel 300 des Strafgesetzbuches in seinem Wortlaute folgen: Art. 300. Strafverwandlung wegen des Rückfalls. Macht ein wegen Raubes, Diebstahtt, Erpressung oder Betrugs be reits zweimal und darunter wenigstens einmal mit Arbeit«- oder Zucht haus Bestrafter nach wenigstens theilweise erfolgter Vollstreckung der früher verwirkten Strafen fich anderweit eine- Diebstahls, einer Erpressung oder eine- Betrugs schuldig, so ist wegen des neuen Verbrechens, dafern es außerdem nach den Bestimmungen diese-CapittlS und den allgemeinen Vorschriften über den RüHall mit Gefängniß oder mit Arbeitshaus zu bestrafen sein würde, auf die nächsthöhere Strafart in gleicher Dauer, jedoch jedenfalls, selbst wenn diese höhere Strafart in Arbeitshaus be steht, nicht unter einem Jahre zu erkennen. Hat Jemand, nachdem er wegen Diebstahls, Erpressung oder DetrugS bereits wenigsten- zweimal Gefängnißstrafe erlitten, fich anderweit eine- dieser Verbrechen schuldig gemacht, so ist, wenn westen dieses neuen Ver brechens nach den Bestimmungen dieses Capitrls und den allgemeinen Borschristen über den Rückfall wiederum auf Gefängniß -« erkennen sein würde, statt dessen wider ihn auf Arbeitshaus bis zu sechs Monaten zu erkennen, wenn ab« »ach denselben Bestimmungen u»b VBeschrifte« ohne hin aus Arbeitshaus oder auf Zuchthaus zu erkennen iß, die Strafe »ach Art. 14 rmb 1» (de- Steafgose-buchB — Schärfung der Zuchthaus- und dez ArbettShauSstrafe best. — zu scharfe». durch Rücknahme des Strafantrags bei 67, durch Einstellung der Untersuchung bei 21, durch Abolition, Einstellung wegen Todes oder aus anderen Ursachen bei 16, durch rechtskräftige Straf verfügung bei 1, durch rechtskräftiges Erkenntniß bei 760 Ange- schuldlgten. Unerledigt blieb das Strafverfahren bei 123 Ange- schuldigten. In Haft befanden sich 522 Personen. Erledigt wurden 92 Untersuchungen aus den Vorjahren, 660 aus dem Jahre 1865, unerledigt waren am Schluffe des Jahres 1865 107 Untersuchungen aus dem Jahre 1865, 1 aus den Vorjahren. Von den Angeschuldigten wurden 37 straffrei, 56 unbeschränkt klagfrei und 179 beschränkt klagfrei, überhaupt 272 freigesprochen. 667 Personen wurden verurtheckt und zwar 2 zu Zuchthaus-, 76 zu Arbeitshaus-, 534 zu Gefängniß-, 30 zu Geldstrafe und 25 zu Verweis. Unter den Verurthemen befanden sich 142 männ liche und 79 weibliche bereits früher criminell Bestrafte und 58 Per sonen, gegen welche Artikel 300 des Strafgesetzbuchs angewendet wurde. Gesammtzahl der überhaupt in Untersuchung befangen gewesenen Personen 988, Gesammtzahl der Untersuchungen 860 gegen 984 Personen und 859 Untersuchungen im Jahre 1864. II. Gerichtsamt Leipzig I. Liebertwolkwitz, Mölkau, Neureudnitz, Neüsckönefeld, N'euseller- hausen, das Oberholz, Reudnitz, Schöneseld, Sellerhausen, Stötteritz, Stünz, Voumarsdorf, die VolkmarSdorfer Straßen- häufer, Zuckelhausen und Zweinaundorf.) DaS Strafverfahren wurde im Laufe deS JahreS 1865 erledigt durch Rücknahme deS Strafantrags bei 9, durch Einstellung der Untersuchung bei 6^ Abolition, Einstellung wegen Todes oder aus andern Ursachen ber 5 und rechtskräftiges Erkenntniß bei 106 An geschuldigten, unerledigt blieb dasselbe bei 69 Angeschuldigten. In Haft befanden sich 38 Personen. Erledigt wurden 46 Unter- uchungen aus den Vorjahren, 67 aus dem Jahre 1865; unerledigt »lieben 48 Untersuchungen aus dem Jahre 1865. Von den An geschuldigten wurden 3 straffrei, 4 unbeschränkt klagsrei, 21 beschränkt rlagfrei, überhaupt 28 fremesprochen. Verurtheilt wurden 91 Per sonen, und zwar 2 zu Arbeitshaus-, 72 zu Gefängniß-, 11 zu Geldstrafe, 6 zu Verweis. Unter den Verurtheilten befanden sich 19 männliche und 7 weibliche, bereits früher criminell bestrafte Personen und 1, gegen welche Artikel 300 deS Strafgesetzbuchs in Anwendung gekommen. * Gesammtzahl der überhaupt in Untersuchung befangen gewesenen Personen 195, Gesammtzahl der Untersuchungen 161, gegen 231 Personen und 196 Untersuchungen im Jahre 1864. HI. GerichtSamt Leipzig II. (Zu solchem gehören die Ortschaften Auenhayn, Barneck, Böhlch, Breitenfeld, Burgaue, Burghausen, Connewitz, Cospuden, Cröbern, Crostewitz, Dölitz, Dösen, Ehrenberg, Ehrenberger Forst revier, Eutritzsch, Gautzsch, Göbschelwitz, GohlrS, Groß-Wrederitzsch, Großzschocher, Gundorf, Hänichen, Klem-Wiederitzsch, Kleinzschocher, Lauer, Leutzsch, Liudenau, Lindenthal, LöSnig, Lützschena, Mark- kleebera, Meusdorf, Möckern, Neuscherbitz, Oetzsch, Plagwitz, Podel witz, ProWeyda, QuaSnitz, Raschwitz, Schleußig, Schönau, See- Hause», Stahmeln, der Thonberg, die Thonbergstraßenhäuser, Wachau, Wahren und Windorf.) DaS Strafverfahren wurde im Laufe deS Jahre? 1865 erledigt durch Rücknahme deS Strafantrag- bei 31, Einstellung der Unter suchung bei 23, Abolition, Einstellung wegen Tode- oder aus andern Ursachen bei 7, rechtskräftige Strafverfügung bei 1, und rechtskräftige- Erkenntniß bei 204 Angeschuldigten, unerledigt blieb ist- Pi
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