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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.04.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-04-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186604018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660401
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660401
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-04
- Tag1866-04-01
- Monat1866-04
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.04.1866
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»MW .r*' 'M?VV Anzeiger. A«tsblatt des Sitmgl. vezirk-scricht- Md de- Naths der SM Lettzzig. M 91. Sonntag den 1. April. Bekanntmachung. 186ß. Unter Bezugnahme auf die Verordnung deS Königk. Ministeriums des Innern vom 1. December 1864, welche wir hierunter haben beidrucken lassen, fordern wir hiermit alle hiesigen Einwohner, welche Nachtigallen halten, auf, die darauf gelegte IahreSsteuer ohne Verzug an die in der ersten Etage des Rathhauses befindliche Hundesteuereinnahme zu bezahlen. In die angedrohte Strafe des dreifachen Bettags der Steuer verfallen Diejenigen, welche bis zum R Mai d. I. nicht die Steuer abgeführt haben. — Leipzig, den 31. März 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. vamprecht. Verordnung, die Besteuerung der Nachtigallen betreffend, vom 1. December 1864 Auf Antrag der Ständeversammlung wird hierdurch Folgendes verordnet: Wer eine Nachtigall gefangen hält, hat dafür vom 1. Mai 1865 an eine jährliche, der Armencasse seines Wohnorts zufließende He von vier Thalern und zwar in der Regel am 1. Mai jeden Jahres zu entrichten. Die Sprosser, d. h. die großen sogenannten ungarische« oder polnischen Nachtigallen (Nachtschläger) sind jedoch dieser Abgabe nicht unterworfen. Ueber die erfolgte Abenttichtung der gedachten IahreSsteuer ist in den Städten eine von dem Stadttathe auszufertigende, auf dem platten Lande eine, von dem Armencaffeneinnehmer des betreffenden Ortel, unter Beidrückung des Gemeindesiegels auszustellende Quittung zu ertheilen, die in jedem Falle auf den Namen des Steuererlegers zu lauten hat. Geht innerhalb deS vom 1. Mai bis zum nächsten 30. April lausenden Steuerjahres eine auf das letztere bereits versteuerte Nachtigall in den bleibenden Besitz einer anderen Person über, so kann sich die Letztere von der außerdem selbst für die betreffende Nachtigall zu leistenden Entrichtung der Steuer auf das bis zum nächsten 30. April noch laufende Steuerjahr nur durch den Vorweis der auf daS letztere lautenden, von dem betreffenden Stadttathe, beziehendlich dem Armencaffeneinnehmer, auf ihren Namen über tragenen Quittung über die Seiten des vorigen Besitzers der Nachtigall auf daS laufende Steuerjahr bereits bewirkte Zahlung der Steuer befreien. Die volle Steuer ist auch von Demjenigen zu entrichten, welcher eine erst während de- laufenden Steuerjahres eingefangene Nachtigall hält. Hinterziehungen der Nachtigallensteuer sind mit dem ebenfalls der OrtSarmencaffe zufließenden dreifachen Bettage derselben zu ahnden. Seiten der m dieser Angelegenheit competenten Armenpolizeibehörden ist daber, insoweit eS sich nicht um Contraventwnen und deren Bestrafung handelt, allenthalben kostenfrei zu expedireir. Hiernach haben sich Alle, die es anaeht, gebührend zu achten. Insonderheit haben die Stadttäthe, so wie die Gerichtsämter und Gememdevorstände dafür, daß dem Vorstehenden genau nachgegangen werde, gehörige Sorge zu tragen. Dresden, den 1. December 1864. Ministerium des Innern. ^ . . Frhr. v. Beust. Lehmann. Bekanntmachung. Nach Schluß der Erörterungen über das Feuer vom 23.-24. dies. Mon. haben wir zunächst zu wiederholen, daß, nach den Aussagen sämmtlicher Augenzeugen und Sachverständigen, die Rettung dev verunglückten Familie leider außer aller menschlichen Möglichkeit lag. Sowohl die Beschaffenheit des abgebrannten Gebäudes, daS im Innern deS ersten und deS zweiten Stocks (Dach geschosse-) überaus leicht, zum Dyerl nur mit Bretern ausgebaut war, als auch die darin ausgehängten mit Firniß oder Oel ge tränkten Tapeten, gaben dem Feuer so zündbaren Nahrungsstoff, daß dasselbe sich nach der Aussage derer, die eS zuerst sahen, ins besondere des Herrn Bäckermeisters Hentsckel, mit Blitzesschnelle über das erste und zweite Stock verbreitete und den in denselben befindlichen Heerd des Feuer- in wenigen Minuten geradem unnahbar machte. Auf die Beschuldigung aber, daß zu Dämpfung des Feuer- die städtischen Feuerwachen nicht schnell genug herbeigekommen seien, ist Folgende- zu erwievern: Das Feuer wrttve bei der 5. Feuerwache (5. Bürgerschule), welche von der Brandstätte ungefähr zehn Minuten entfernt ist, erst viek oder fünf Minuten vor drei Viertel elf Uhr zur Anzeige gebracht. Es ist zwar möglich, daß bereits einige Zeit vorher Einer oder der Andere auS dem Publicum geäußert: man solle ftffort nach der Feuerwache schicken; allein eS ist nicht nach- zswttsen worden, dass in Folge dessen IbNiand auch wirklich daselbst Meldung gemacht habe. Die dem entgegettstehenden Behauptungen be» sich als unrichtig dargesteut. Die erste Anzeige ist durch den vom Nachtwächter hierzu beauftragten Vergoldergehülfen Herrn to Bierig, welcher über Zeit und sonstige Umstände specielle, mit den Aussagen aller anderen darüber abgehörten Zeugen überein- nneude Angaben gemacht hat, nicht früher als zu vorgedachter Zeit bei der 5. Wache persönlich erfolgt. Nachdem hierauf der «Mandant dieser Wache daS Feuer an die Centtalstation (Rathswache) telegraphirt, ist er m Begleitung Herrn Bierias nach Ver lauf von etwa vier Minuten, also etwa »/4II Uhr mit den Mannschaften und mit den berert siebenten vollständigen Geratben, d. h. mit Spritze, Requisitenwagen (einschließlich Leitern, Schläuchen u. s. w.) und gefülltem Wasserfaß, nach der Brandstätte geeilt und nach Verlauf von ungefähr anderwetten fünf Minuten, also etwa 10 Minuten vor 11 Uhr, daselbst eingetroffen. Hier hat er sofort die Spritze an daS Feuer beordert und Dieselbe mit dem mitgebrachten Wasser so wie unter Hinzunahme deS benachbarten Brunnen- in Arbeit treten lassen. Sodann ist er ungesäumt- Nach dem Wasserposten im Gosenthale geeckt, um von diesem au- die Spritzen weiter mit Wasser zu versorgen; da dieser Waffervosten jedoch von Schmutz verdeckt gewesen und er denselben trotz Suchen- nicht sofort hat finden können, so hat er sich nunmehr nvch dem entfernteren Wasserposten an der Brücke in der Mahlmann-straße m Eilschritt begeben. Diesen hat er auch sofort? gefunden , geöffnet und zur Speisung seiner Spritze, welche in- zwifche» bereits thätlg »ttr, verwendet. Schläuche find beim Einlafsen deS Wassers nicht geplatzt. Immttels, und zwar etwa Uhr, sind weitere städtische Spritzen mit Beschleunigung eingetroffen. Die Spritze der Thonbergstraßenhäuser ist nach der eigenen Angabe der Führer derselben erst nachdem berntS mehrere städtische Spritzen zugegen und beziehendlich in Thätigkett waren, angelangt. Eme Säumniß der letzttttK'usgt v-hse sicher Nicht vor. Im Uebngen haben auch die Thürmer, ihrer Überemstimmenden Aussage nach, »/4II Uhr und selbst noch 10 Minuten vor 11 Uhr keinen Feuerschein, vielmehr erst acht oder fünf Minuten vor 11 Uhr da- Feuer bemerkt, worauf sie auch sofdrt telegraphische Meldung gemacht haben. Daß der Wafferpoften am Gosenthale wegen Schmutze- nicht sofort aufznfinden war, haben wir, obfchon dteß auf Löschung
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