Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.02.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-02-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186602262
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660226
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660226
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-02
- Tag1866-02-26
- Monat1866-02
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.02.1866
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
ankfurt. tvitz, und lviere. rt a/M., Wrnberg. don. l Magdr- mburg. t. Nürnb. Schwan, öln. dt, und mbaum. mb. Hof. n. rni. Nusste. n, Hotel Mägde- mm. onne. um. mi. mr. des nd Palmb. ln. >. Thü- Magde- sonne. ^a. arg. garni. Nagde- den. Cred.- 10.80; Lomb. 80.70. neue tlier. er—. etie« ester ekt.) volle: sdling neue >Pfd. . loco o ).M. -Mai xpt.- a Anzeiger. Amtsblatt des Königl. Bezirksgerichts Md des Raths der SM Leipzig. W 57, Montag den 26. Februar. 1866. Bekanntmachung. Die zum Ziegeleibetrieb benutzten Baulichkeiten der vormaligen städtischen Ziegelei an der Lindenauer Chaussee, nämlich 2 Brennöfen, 4 Trockenscheunen und L Sumpfhaus sollen auf den Abbruch an den Meistbietenden versteigert werden. Die Versteigerung erfolgt Dienstag den 6. Marz d. I. von Vormittags 11 Uhr an auf dem Nachhause und wird dem Rache dre Auswahl unter den Bietern so wie jede sonstige Entschließung Vorbehalten. Die Versteigerungsbedingungen können an Rathsstelle eingesehen werden. Leipzig, den 21. Februar 1866. Des Rathes der Stadt Leipzig Oekonomie-Deputation. Verhandlungen der Stadtverordnete« am 7. Februar d. I. (Auf Grund deS Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Fortsetzung.) Hierauf berichtete Herr vr. Heine fiir den Ausschuß zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen über 6. die Anlegung eines großen Schleußenzuas zur Abführung unreiner Wasser rc. durch das Rosenthal nach der Elster. Der Rach schreibt hierüber: Unter dem 3. November v. I. haben Sie den doppelten An trag an uns gestellt, den directen Abfluß der Excremente in die durch die Stadt führenden fließenden Gewässer thunlichst zu ver bieten, und ferner ein großes Bassin anzulegen, in welches alle Schleußen unterhalb der Stadt ihren Unrath abführen, ohne sich in die Flüsse zu ergießen. Die im ersten Theile dieses Ihres Antrages berührte Angelegenheit hat schon mehrfach unv auch in neuerer Zers unsere Aufmerksamkeit auf sich gezogen und insbeson dere haben wir uns auch mtt der in Ihrer Mottvirung erwähnten Frage beschäftigt, ob nicht gegen das Einführen von Excrementen in die Schleußen unter allen Umständen, auch rücksichtlich jetzt schon bestehender derartiger Anlagen einzuschreiten sei. Bei der großen Wichtigkeit, welche die Sache für die gesummten Gesund- yeitsverhältniffe unserer Stadt darbietet, hielten wir unS für ver pflichtet, sowohl in bau- als in sanitätspolizeilicher Hinsicht Gut achten von den dazu berufenen Sachverständigen einzufordern. Diese Gutachten (von denen sich das bauamtliche zugleich über Ihren zweiten oben erwähnten Antrag näher ausspricht, während das bezlrksärztliche diesen Punct nur nebenbei berührt) theilen wir Ihnen beifolgend in Abschrift mit. Nach dem Inhalte derselben wwd es zunächst keiner weiteren Rechtfertigung bedürfen, wenn wir beschlossen haben, die Zuführung fester BestandtheÜe aus den Aborten in die Schleußen, wo dieselbe zur Zeit noch stattfindet, ferner nicht zu gestatten. Um übrigens in dieser Beziehung mtt jutem Beispiele voranzugehen, haben wir gleichzeitig eine Unter- uchung der Privetanlagen in allen der Stadtgemeinde gehörigen Aebäuden angeordnet, um für den Fall, daß bei einzelnen der selben in der fraglichen Beziehung Mißftände vorhanden sind, hier mit den geeigneten Maßregeln zu deren Beseitigung Vorgehen zu können. Inzwischen wird ein anderer, mit der ganzen An gelegenheit zusammenhängender Umstand näher erörtert werden, die Frage nämlich, ob nicht auch wegen der Ueberfallflüssigkeiten der Privetgruben und deren Abführung in die Schleußen ähnliche Vorkehrungen wie wegen der festen Beftandtheile zu treffen sein möchten. Wir werden hierüber noch specielle Gutachten von Sach verständigen einholen und sodann die ganze Angelegenheit in ihrem Zusammenhänge zu einem entsprechenden Abschlüsse zu bringen Was Ihren zweiten Antrag, ein Sammelbassin betreffend, an langt, so wollen Sie aus den beiden erwähnten Gutachten die entgegenstehendeu Bedenken entnehmen. Insbesondere verweisen wir, auf die bauamtlichen Erklärungen gestützt, auf den Ungeheuern Umfang, den ein solches Sammelbecken haben müßte, wenn eS für . das möglicherweise bis auf 7 Millionen Kubikfuß anwachsende tägliche Ausfiußquantum hinreichenden Raum gewähren soll ; ferner auf dre vom Bauamte betonkk Nochwendigkeit eines zweiten, d. h. eines Reserve-Bassin-, und die Schwierigkeit der gehörigen Dich tung. Dazu kommt daS am Schluffe des bezirksärztlichen Gut achtens hervorgehobene, von den ber uns vorherrschenden Wind richtungen entnommene Bedenken. Wir glauben, daß eine noch malige Erwägung aller einschlagenden Verhältnisse Sie selbst dahm führen wird, Ihren diesfallsigen Antrag auf sich beruhen zu lassen. Dies um so mehr, da wir in der Lage sind, Ihnen einen Plan vorzuleaen, durch dessen Ausführung demjenigen, was Sie gleich unS wünschen, entsprochen werden dürfte. Wir meinen das in beidem vorliegenden Gutachten erwähnte und empfohlene Project eines großen SchleußenzugeS erster Classe, welcher den Inhalt der sämnmichen Schleußen der innern Stadt, wie der nördlichen und eines TheileS der östlichen Vorstadt zunächst in die Elster unter halb der Stadt abführen soll, später aber bei etwa dort vorschrei tendem Anbau bis in die Nahle, den am tiefsten liegenden Fluß arm in Leipzigs Umgebung, verlängert werden kann. — Wir stehen nicht an, dieses Prozect als em ebenso nothwendiges als dringliches zu bezeichnen und meinen, daß diese unsere Behauptung sich durch die Darlegungen des BauamteS, wie durch die Natur der Sache vollständig rechtfertigt. Alle Schleußen der innern Stadt, so wie die der nördlichen und zum Thett der östlichen Vor stadt werden auf einem Puncte, vor dem Eingänge m die neue, durch das Herrmann - Lehmannsche Grundstück zu legende Straße, wie m einem gemeinsamen Brennpunkte rusammengezogen; von da läuft die Schleußt — die wegen ihrer Bestimmung als Schleuße erster Classe anrulegen ist — ourch die eben genannte neue Straße, um nach Unterschrettung eines Stückes vom Rosenthale unterhalb des OchsenwehrgrabenS in die Elster auszumünden. Diese Aus mündung wird, wie schon oben angedeutet, nur auf so lange be stehen, als nicht in dortiger Gegend die Bebauung soweit fort geschritten sein wird, daß eine weiter hinaus stattfmdende Mün dung sich rathsam macht, in welchem Falle die Schleuße im Rosen thale oder vielmehr unter demselben weiter bis zur Nahle zu führen sein wird. Die ganze Richtung dieses Canals, so wie der Punct, wo die Anlage eines DuckerS unter der Pleiße nöthig ist, ergiebt sich aus dem Situationsplane, zu dem wir nur noch be merken, daß es sich zur Schonung des Waldes empfiehlt, sie eine Strecke in den Rosenthalweg zu legen. Die großen Vorteile dieser ganzen Anlage leuchten ein und wir stehen nicht an, dieselbe als einen Segen ftir die gesundheitlichen Verhältnisse unserer Stadt zu bezeichnen. Speciell gedenken wir dabei noch des großen Ge winnes, der durch die dadurch ermöglichte Beseitigung des Aus flusses am Rosenthalwehre erzielt wird. Die Beseitigung dieses Uebelstandes erscheint als eine wahre Wohlthat; die Erfahrungen deS vorigen IahreS bei Gelegenheit des Abschlages der Elster haben gezeigt, wie nothwendig die Entfernung dieser Ausmündung ist, denn mit aller Anstrengung und mit allem Kosten'aufwande konnten die üblen Einwirkungen nicht völlig entfernt werden, und auch ohne daS Schreckbild eines so trockenen Sommers, wie der ver gangene war, und einer Cholera- oder sonstigen Epidemie wird die Thunlichkeit, jenem Uebelstande abgeholfen zu sehen, nur mit Freude b«rüßt werden können. Im Einzelnen haben wir nun noch zu erwähnen, daß der ge dachte Schleußenzug, insoweit er die neue Straße im Herrmann- Lehmannscken Grundstücke durchschneidet, zugleich das Schleußen- bedürfniß dieser letzteren befriedigt: daß aber, um auch das der- malige m der Bähuhofstraße und Umgebung liegende Schleußen- svstem jenem großenZuge anzupassen, eine Zuleitung, beziehentlich Umbauung auf die Gesamrntlänge vvn 251 Ellen nothwendig wird,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite