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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.04.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-04-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186604074
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660407
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660407
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-04
- Tag1866-04-07
- Monat1866-04
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.04.1866
- Autor
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Amtsblatt des Königl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M Sonnabend dm 7. April. 1866» Bekanntmachung. W Wächter im Johanrristhale sind von uns Friedrich Köcher und Eduard Ackermann angestellt und heute in Pflicht genommen worden. — Leipzig, den 4. April 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Cerutti. Bekanntmachung. Die Unterzeichnete Direction findet sich veranlaßt, mit Gegenwärtigem öffentlich darauf aufmerksam zu machen, daß die unter ihrer Leitung stehenden Cassen der Landeslotterie und Lotterie-DarlehnScaffe in Folge höherer Anordnung Anweisung erhalten haben, von den bestehenden unverzinslichen Werthzeichen der in- und ausländischen, wenn auch hier mit Auswechslungsstellen versehenen Privat- Banken und Instituten, fortan, wie solches ohnehin für alle Königl. Cassen vorgeschrieben ist, nur die Noten. der Leipziger Dank, der Sächsischen Bank zu Dresden und der Öbertansitzer Provinzialsiäudifchen Bank in Zahlung anrunehmen; als weshalb Diejenigen, welche mit den Lotterie-Caffen zu verkehren und Zahlungen an dieselben zu leisten haben, sich für die Folge zu Vermeidung von Weiterungen hiernach einrichten wollen. Leipzig, den 6. April 1866. Königliche Lotterie-Direction, zugleich in Verwaltung der Lotterie-Darlehnscaffe. Ludwig Müller. Umsatz bei -er Sparcajse und dem Leihhause im Monat März 1866. Es wurden bei der Sparkasse 24,065 Thlr. 23 Ngr. 1 Pf. eingezahlt und 55,300 - 5 - 5 - zurückgezogen, überhaupt aber 2595 Bücher expedirt, worunter 159 neue und 189 erloschene. Das Leihhaus hat 41,534 Thlr. auf 12,010 Pfänder ausgeliehen und 39,702 Thlr. auf 11,695 emgelöste Pfänder zurückempfangen. Nachdem er in Folge seines ungebührlichen Betragens auS dem Gewölbe hinausgemaßregelt worden war, versuchte er auf offener Straße mit einer dritten, völlig unbeteiligten Person, welcher er Geschäfts - Ueberficht -er Varlehns-Anstatt für Gewerbtreibende. Saldo der vollen Darlehns- und Restiheil- zahlungen am 30. Juni 1865, am Schluffe des neunten Rechnungsjahres . . . . ^ 50410. 25. —. Im ersten Quartale des zehnten Rechnungs jahres vom 1. Juli brS zum 30. Septbr. wurden ausgeliehen in 348 Posten. . . - zweiten Quartale vom 1. Oktober bis Ende December in 409 Posten - dritten Quartale vom 1. Januar bis Ende März 1866 in 360 Posten Dagegen betrugen die Rückzahlungen: Tom 1. Juli bis 30. September 1865 . . . - 1. Oktober bis 31. December .... - 1.,Januar bis 31. März 1866 . . . 34060. 41890. 31625. 35395. 34459. 36636. durch Festhalten an Barrieren, Laternenpfählen rc. so wie durch Einstemmen seiner Füße Widerstand zu leisten. Als es schließlich gelungen war, ihn in oaS Gefängniß unterzubringen, zertrümmerte er die Fenster und suchte sodann auf Anregung seiner herzugeeiltcn Mutter, der geschiedenen Friederike Henriette Buchmann, mit Hülfe eines ihm von dieser durch das Fenster gerechten faustgroßen Kieselstemes die Thüre zu sprengen; allein diese widerstand seinen Anstrengungen. Endlich aus dem Gefängniß entlassen, forderte ihn, der an den Händen gebunden war, auf dem Transport von Lindenau nach Leipzig seine Mutter nochmals auf, sich doch ge bunden führen zu taffen, eine Aufforderung, der Buchmann in dessen keine Folge leistete. In der heute deshalb unter dem Vorsitze des Herrn Gerichts raths Albani und bei Vertretung der Anklage und der Vertei digung durch die Herren Staatsanwalt Hoffmann und Advocat Oehme abgehaltenen Hauptverhandlung bemühte sich der Angeklagte sich mit seinem trunkenen Zustande zu entschuldigen, gab aber in der 10. —. 5. —. Oeffenllich e Gerichts fitz»«-. ig, 6. April. In einem zu Lindenau gelegenen Ver- " ' welchem gleichzeitig Spirituosen verschc " ' ^ kaufSgewölbe, in welchem gleichzeitig Spirituosen verschänkt werden, befanden sich am Abend des 17. Januar d. Ä. etwa sechs bis acht Gäste, unter ihnen der als Excedent bekannte Handarbeiter Karl Gustav Buchmann von dort. Als dieser durch den reichlichen Genuß von SchnapS bereits stark angetrunken nach weiterer Verabreichung von Branntwein verlangte, der Wirth aber mü Rücksicht auf den Geisteszustand BuchmannS sich dessen wei gerte, sprang letzterer auf und ging mit gezücktem Tasche auf den Wirth, der sich hinter den Ladentisch geflüchtet hatte der wiederholten Drohung, ihn erstechen zu wollen, loS. von durch die Anwesenden ««gehalten, verging er sich in höchst lanständiger Weise, insbesondere gegen die gleichzeitig im Locale wesende Ehefrau de- WirtheS. unan an wesentlichen zu einem Geftändmß herbei. Das königl. gericht verurtheilte demgemäß Ersteren wegen Nöthigung, öffent licher Verletzung der Sittlichkeit, Bedrohung, Widersetzung, so wie böswilliger Beschädigung fremden Eigenthums zu einer achtmona- rveitShauSstrafe, Letztere dagegen wegen Anstiftung zu Wi- chkeit und Mitwirkung zur Befreiung eines Gefangenen zu leuntägigen Gefängnißstrafe. Insoweit Buchmannen über dies noch eine Beleidigung einer Privatperson beigemeffen worden war, erfolgte eine Freisprechung. Verschiedenes. Leipzig, 5. April. In dem Ausschußbericht der hiesigen Handelskammer wegen Revision deS Zolltarifs ist die Bemerkung mit enthalten, daß innerhalb deS Zollvereins kerne Fabriken von Phosphor beständen. Dies ist unrichtig, denn eS giebt in Augs burg und in Altenbura bei München allerdings Fabriken dieses ' Artikels. — Auch die Behauptung, daß Lakritzensaft einen „ viel fachen gewerblichen Verbrauch" habe, erscheint neu und würde eS von Interesse sein, zu erfahren, worauf sich diese Behauptung stützt. So viel wir wissen, wird Lakritzensaft nur in der Pharmacie oder als Leckerei für Kinder verwendet und erachten wir es nicht
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