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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.04.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-04-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186604087
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660408
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660408
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-04
- Tag1866-04-08
- Monat1866-04
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.04.1866
- Autor
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»um. Prinz. Roß. Hahn. H. g. »an. Hotel i, und nburg. »Prinz. Baum. Lebe'« UchMerIagkblalt Anzeiger. A«tsblatt -es Sövigl. Bezirksgerichts Md des Raths der SM Leipzig. M 98. Sonntag den 8. April. Bekanntmachung. 18k«. Lieb, tr. 38. weißer Bank- tzoblig. mschw. 901/4; Geraer üpziaer mk äo. 641/,; Wien mlehen Bank- 04.50; tnge« t. 712; l-Anl. >.-Anst. 42.-; Lomb. 76.60. he —; m. —; nbahn- Z22.50, 67. neue »ilier- bahn- -Sstill. lleu- Umsatz Ballen. ; Fair -ollcrah 00 Pfd. 34—44 April- Ort.- ^ April- Ctt.— il-Mai Unter Bezugnahme auf die Verordnung deS König!. Ministeriums des Innern vom 1. December 1864, welche wir hierunter haben beidrucken lassen, fordern wir hiermit alle hiesigen Einwohner, welche Nachtigallen halten, auf, die darauf gelegte Iahressteuer ohne Verzug an die in der ersten Etage des Rathhauses befindliche Hundesteuereinnahme zu bezahlen. In die angedrohte Strafe des dreifachen Betrags der Steuer verfallen Diejenigen, welche bis zum R Mai d. I. nicht die Steuer abgeführt haben. — Leipzig, den 31. März 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Lamprecht. Beror-nurrg, die Besteuerung der Nachtigallen betreffend, vom 1. December 1864. Auf Antrag der Ständeversammlung wird hierdurch Folgendes verordnet: Wer eine Nachtigall gefangen hält, Hat dafür vom 1. Mai 1865 an eine jährliche, der Armencafse seines Wohnorts zufließende Abgabe von vier Thalern und zwar in der Regel am 1. Mai jeden Jahres zu entrichten. Die Sprosser, d. h. die großen sogenannten ungarischen oder polnischen Nachtigallen (Nachtschläger) sind jedoch dieser Abgabe nicht unterworfen. lieber die erfolgte Abentrichtung der gedachten Iahressteuer ist in den Städten eine von dem Stadtrathe auszufertigende, auf dem vlatten Lande eine, von dem Armencafseneinnehmer des betreffenden Ortes, unter Beidrückung des Gemeindesiegels auszustellende Quittung zu ertheilen, die in jedem Falle auf den Namen des Steuererlegers zu lauten hat. Geht innerhalb des vom 1. Mai bis zum nächsten 30. April laufenden Steuerjahres eine auf daS letztere bereits versteuerte rcktigall in den bleibenden Besitz einer anderen Person über, so kann sich die Letztere von der außerdem selbst für die betreffende Nachtigall zu leistenden Entrichtung der Steuer auf das bis zum nächsten 30. April noch laufende Steuerjahr nur durch den Vorweis der auf das letztere lautenden, von dem betreffenden Stadtrathe, beziehendlich dem Armencafseneinnehmer, auf ihren Namen über tragenen Quittung über die Seiten des vorigen Besitzers der Nachtigall auf daS laufende Steuerjahr bereits bewirkte Zahlung der Steuer befreien. Die volle Steuer ist auch von Demjenigen zu entrichten, welcher eine erst während des laufenden Steuerjahres eingefangene Mtigall hält. Hinterziehungen der Nachtigallensteuer sind mit dem ebenfalls der OrtSarmencaffe zufließenden dreifachen Betrage derselben zu ahnden. Seiten der m dieser Angelegenheit competenten Armenpolizeibehörden ist dabei, insoweit es sich nicht um Contraventtonen und lkren Bestrafung handelt, allenthalben kostenfrei zu expediren. Hiernach haben sich Alle, die es angeht, gebührend zu achten. Insonderheit haben die Stadträthe, so wie die Gerichtsämter und iGmiemdevorstände dafür, daß dem Vorstehenden genau nachgegangen werde, gehörige Sorge zu tragen. Dresden, den 1. December 1864. Ministerium des Innern. Frhr. v. Beust. Lehmann Bekanntmachung. Herr Kaufmann Friedrich Voigt beabsichtigt in seinem Grundstücke Nr. 24 am Floßplatze eine Färberei einzurichten. Wir lindern Jedermann auf, etwanige Einwendungen hiergegen bei uns innerhalb einer für alle nicht auf Privatrechtstiteln beruhenden IEinsprüche präclusiven Frist von vier Wochen, vom Tage der Insertion dieser Bekanntmachung an gerechnet, anzubringen. Leipzig, am 5. April 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. G. Mechler. Bekanntmachung. Die Unterzeichnete Direktion findet sich veranlaßt, mit Gegenwärtigem öffentlich darauf aufmerksam zu machen, daß die unter ihrer mg stehenden Caffen der Landeslotterie und Lotterie-Darlchnscasse in Folge höherer Anordnung Anweisung erhalten haben, von Ilm bestehenden Unverzinslichen Werthzeichen der in- und ausländischen, wenn auch hier mit Auswechslungsstellen versehenen Privat- skanken und Institute, fortan, wie solches ohnehin für alle Königl. Caffen vorgeschriebett ist, nur die Noten der Leipziger Bank, der Sächsische« Bank zn Dresden und der Oberlausltzer Provinzialständifchen Bank Zahlung anrunehmen; als weshalb Diejenigen, welche mit den Lotterie-Caffen zu verkehren und Zahlungen an dieselben zu leisten ben, sich für die Folge zu Vermeidung von Weiterungen hiernach einrichten wollen. Leipzig, den 6. April 1866. Königliche Lotterie-Direetion, zugleich in Verwaltung der Lotterie-Darlehnseaffe. Ludwig Müller. Leipziger Lunstoerei«. Sonntag, 8. April. Zur Ergänzung und Fortsetzung der Ausstellungen, welche biblische Compositionen lebender deut- Künstler vor Augen führten, sind diesmal Werke gleichen In- l in Original-Stichen und Holzschnitten unsrer lltmeister au- dem 15. und 16. Jahrhundert — Martin ^chongauer, Israel von Meckenen, Albrecht Dürer, -ans Holbein, LucaS Cranach u. A. — ausgelegt. Neben den aus DürerS sog. kleiner Passion auSgewLhlten ^lithographischen Copien (von Burchard in Berlin), welche die Originale auf daS trefflichste wiedergeben, bieten die mitausgestellten photographischen Nachbildungen des berühmten Holzschnitzwerkes von Hans Brüggemann — Altarschrein der Domkirche zu Schles wig — Gelegenheit zu interessanter Vergleichung. Letztere Arbeit, vollendet im I. 1521 und kürzlich von F. Brandt in Flensburg durch Photographie neu veröffentlicht, nimmt vermöge der lebens voll-drastischen Composttion und dem außerordentlichen Schönheils drang der plastischen Formgebung, welchen eS zeigt, eine hervor ragende Stelle unter den gleichzeitigen Werken ähnlichen Charakter- ein. — Von Oelbildern sind ausgestellt: Christus bei Maria und
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