Dresdner Nachrichten : 02.09.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-09-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186309023
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18630902
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18630902
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1863
- Monat1863-09
- Tag1863-09-02
- Monat1863-09
- Jahr1863
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- Dresdner Nachrichten : 02.09.1863
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Srsch tl werditt bi« Mittag« 1» M, Erpedtttoa- Mavtenstraße 'w-di/^ l. >1-^ ):.n i Ubonmment vitrtrliihrl. r» N«. btt unrntgtiblich»» ki»s««ngt»'« Hau«. Durch die L. Post vterttl» jährlich »r Ngr- Einzeln» Nu», mern 1 Rgr. Hageökatt für Unterhaltung und Geschäftsverkehr. Mitredacteur: Theodor Drobisch. ir«. S4» Mittwoch, den 2. September 1863. Dresden, den 2 September. —^ Nach einer, noch gestern Abend gegen 6 Uhr, bei der Redaktion des „Dresdner Journals" von Frankfurt a. M. ein- gegangenen zweiten telegraphischen Meldung, ist jetzt bestimmt, daß Se. Maj. der König, Donnerstag Vormit tag — wahrscheinlich gegen Eilf Uhr, — doch wird die Stunde noch bestimmt werden — in Dresden eintrifft. Se. Maj kommt über Chemnitz, wo Hochdieselben übernachten werden. ' — Das von vr. Julius Pabst zunächst für die hiesige Hofbühne verfaßte Vorspiel „An Körner's Grabe" ist auch anderwärts am selben Tage zur Aufführung gekommen und hat überall großen Beifall gefunden. In München wurde es, ob gleich es schon auf dem Repeitoir angekündigt war, bis zum Geburtstage Körner's (23. September) verschoben, weil die Schauspieler das Stück in 4 Tagen nicht lernen konnten. Desto größer war aber der Erfolg in Nürnberg, die Aufführung war eine vorzügliche, und der Enthusiasmus steigerte sich zur Begeisterung, als man erfuhr, daß der Dichter zufällig anwesend war. Er wurde stürmisch gerufen. Der „Nürnb. Anz." schreibt darüber: „Ein Vorspiel von vr. I. Pabst, das den Dichter jüngling und seinen Heldentod verherrlicht in einer Weise, die ebensosehr ihre Berechtigung hat, als sie ihre Wirkung nicht verfehlt, ist in Anlage und Ausführung der Dichtung, sowohl was Poesie als Schönheit der Sprache betrifft, wahrhaft edel, und die Darstellung war eine so gediegene, daß ihr wiederholt der begeisterte Beifall aller Anwesenden wurde, und Darsteller und Dichter die ehrendsten Zeichen der Anerkennung erhielten durch Applaus und Hervorruf." Auch im Friedrich-Wilhelm städter Theater in Berlin ist das Vorspiel mit großem Erfolg in Scene gegangen, ebenso in Prag. — Bon den Beschlüssen des deutschen Juristentags, welcher sich in voriger Woche in Mainz versammelte, sind für das grö ßere Publikum besonders die folgenden von hervorragendem Interesse. Zunächst wurde über die Frage verhandelt, ob der Richter das verfassungsmäßige Zustandekommen des Gesetzes zu prüfen habe. Nach einer lebhaften Diskussion, bei welcher sich namentlich die preußischen Juristen Hiersemenzel und Gneist für die Bejahung der Frage aussprachen, wurde theils einstimmig, theils mit Mehrheit folgender Beschluß gefaßt: „Es steht an sich dem Richter in jedem einzelnen gegebenen Falle das Recht zu, die verfassungsmäßige Gültigkeit der angerufenen Gesetze, insbesondere die Frage, ob dis erforderliche Zuziehung verfas sungsmäßiger Stände stattgefunden Habs, zu prüfen; es ist je doch di« Schaffung eins« endgültig hierüber erkennenden unab- hängigen obersten Gerichtshofes anzubahnen; Streitigkeiten über einseitig von der Staatsregierung ausgehende Veränderungen der Verfassung, der Wahlgesetze u. s w. wären einem zu schaf- senden unabhängigen Bundes- oder Reichsgerichte demnächst zu übertragen." — Bei der Berathung über die Todesstrafe wurde in der betreffenden Abteilung ein Antrag von Fries: „Die TobeHrafr ist als mit den Grundsätzen einer richtigen Straf- gesetzgebung unvereinbar abzuschaffen", mit 41 gegen 40 Stimmen abgelehnt und dagegen ausgesprochen, daß eine allmälige völlige Abschaffung der Todesstrafe eine gebieterische Forderung der fortschreitenden Civilisation, für jetzt aber auf zwei Verbrechen zu beschränken sei, nämlich auf den mit überlegtem Vorsatz aus geführten Mord und auf den hochverräterischen Angriff auf die körperliche Sicherheit der Person des Staatsoberhauptes, und daß auch in diesen Fällen die Todesstrafe nicht absolut anzudrohen, sondern dem erkennenden Gerichtshöfe freizulassen sei, lebenslängliche oder selbst zeitliche Freiheitsstrafe zu ver hängen. In der Plenarsitzung wurde indessen dieser von dem österreichischen Sectionschef im Justizministerium vr von Hys vom österreichischen Standpunkt vertheidigte Beschluß der Ab- theilung von dem Advocaten Mühlfeld aus Wien bekämpft, der namentlich bemerkte, daß der deutsche Juristentag nicht über die Frage zu entscheiden habe, ob Oesterreich mit seinen zum Theil wenig civilisirten Ländern, sondern ob Deutschland reif sei, die Todesstrafe aufgeben zu können; und cs wurde hierauf der von Mühlfeld gestellte Antrag: „Der deutsche Juristentag erklärt, daß die Todesstrafe, abgesehen von Krieg und Meuterei zur See, in ein künftiges allgemeines deutsches Strafgesetzbuch nicht aufzunehmen sei" — mit großer Majorität angenommen, so daß der Beschluß der Abtheilung wieder aufgehoben ist. — Urber die Frage der Freigebung der Advokatur wurde folgende Er- klärung beschlossen: 1) die Freigebung der Advokatur ist keine Frage des Gewerberechts, sondern eine Frage der Justizver fassung; 2) die Anwaltschaft ist von der Advocatur nicht zu trennen; 3) die Advocatur und Anwaltschaft ist für jeden ge setzlich Geprüften freizugeben; 4) das Notariat ist von der An waltschaft zu trennen." — Die allgemeine Einführung des deut schen Handelsgesetzbuches und der Wechselrechts-Zusätze in allen deutschen Staaten wurde für höchst wünschenswerih erklärt. — Die sechste Versammlung des volkswirthschaftlichen Kongresses wird vom 14 bis 17 nächsten Monats in Dresden flattfinden. Dir auf dem Congreffe zur Verhandlung gestellten Gegenstände sind: 1) Zollvereinskrisis, 2) Freizügigkeit. 3) Bank gesetzgebung, 4) Patentgesetzgebung. Der Zutritt zum Congreß steht Jedermann frei gegen Zahlung von 3 Thalern für eine, Eintrittskarte. Dieselbe ist am 13 und 14. nächsten Monats im Parterre des Altstädter RathhauseS in Brest en zu nehmen. s-Ptrsonen, welche auf. dem Congreß zu erscheinen verhindert find, erhalten gegen Einsendung von 3 Thlrn. an das Local-Comits in Dresden oder an den Schatzmeister der ständigen Deputation des Congreffe», Finanzrath Hopf in Gotha, rin Exemplar de» * Berichtes n,bst den vorhandenen Denk- und Druckschriften. — Vorgestern ertrank ein Goldfchlägerlehrling aus Fried- richstadt in der Nähe des Schusterhauses beim Baden in der Elbe. Sein Leichnam wurde gestern aufgefunden. — Das Augustusbad bei Radeberg ist dieser Tage ver kauft worden und geht mit dem 15 Sept. in den Besitz des Herrn Siegel in Dresden, früheren Besitzer des jetzigen Schi!» lerfchlößchens, über.
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