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Dresdner Nachrichten : 17.01.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-01-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186001170
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18600117
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18600117
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1860
- Monat1860-01
- Tag1860-01-17
- Monat1860-01
- Jahr1860
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 17.01.1860
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Tageblatt Ersch. tagt. Mora. 7 ä Spaltzeile 5 Pf, werden (Tonnt. btS 2 U ) angenommen in der Expedition: JohanneS-Allee u. Waisenhausstr. 6. "».AN Unterhaltung und Geschäftsverkehr. »ar. bet Mkedacteur: Theodor Drastisch. Durch die Kal. Post vierteljährlich Si Ngr. Einzelne Nummern I Ngr ^ 17. Dienstag, den 17. Januar 18«v. Dresden, den 17. Januar. '. — Se. Maj. der König hat dem Leutnant Winkler vom 3. Jäger-Bat. die wegen überkommener Dienstun tüchtigkeit erbetene Entlassung aus der Armee bewilligt. — Der ersten Aufführung der Meyerbeer'schen Oper: .Die Wallfahrt nach Ploermel- im k. Hoftheater wohn ten auch Ihre königl. Majestäten und die tönigl. Familie bei. Se. Majestät geruhten den Komponisten, der nach jedem Acte gerufen wurde, nach dem zweiten Acte zu sich bescheiden zu lassen und demselben das allerhöchste Wohl gefallen in den schmeichelhaftesten Ausdrücken zu erkennen zu geben. ,, , — Herr Director Wirsing in Leipzig hat in Aner kennung seiner Verdienste um daS dortige Stadttheater von Sr. Maj. dem König einen Ärillantring nebst einem sehr huldvollen Schreiben erhalten. — Durch Beförderung des Heren Predigers Dauer ist eine Katechetenstelle am hiesigen Ehrlich'schen Gestift erledigt. — Eine so eben erschienene allerhöchste Verordnung, die Rinderpest betreffend, enthält die ausführlichen Maß regeln zu Verhütung der Verbreitung dieses furchtbaren Nebels und setzt fest: Wer den getroffenen allgemeinen oder besonderen Anordnungen zuwiderhandelt, oder einer solchen Zuwiderhandlung Beihilfe oder Vorschub leistet, verfällt in Gefängnißstrafe bis zu achtzehn Monaten und ist zum Ersätze allen Schadens verpflichtet, welcher durch die ihm zur Last fallende Weiterverbeitung der Seuche entstanden. — Oeffentliche Gerichtsverhandlungen: Ein reuiger Sünder auf der öffentlichen Anklagebank ist wie eine Oase in der Wüste. Denn in der Regel erblickt man nur solche Subjekte daselbst, deren Herz im Bö- sen verhärtet ist ünd die adf alle nur erdenkliche Weise daS Geschehene zu beschönigen, wo nicht eö ganz abzu leugnen versuchen. Ein Beispiel vom Gegentheil befand sich am vorigen Sonnabend vor dem öffentlichen Gericht. Eö war dies die'Handarbeitersehefrau Joh. Ehr. Kmvch geb. Fröde aus Königstein) 24 Jahre alt und seit einigen Jahren erst verhtirathet. Sie batte sich vorher in-Dres den in verschiedenen Dienstverhältnissen befunden! und es wurde aus den bttr. Zeugnissen dargethan, daß sie M in jener Zeit untadclhaft aufgesührt, aüch von daher sich sonst nichts zu Schulden gebracht hatte. Wie von Herrn Staatsanwalt Held bemerkt wurde, so war sie aber wäh rend ihrer Ehe in ziemlich bedrängte Verhältnisse gera- then, und «S war lediglich der Kampf für ihre Existenz, welcher sie gegen Ende drS vorigen Jahres auf die Ver irrungen führte, welche Gegenstand der jetzigen Hauptver handlung wurden. Sie räumte unumwunden und unter den Anzeichen der bittersten Reue alles ihr Beigemessrne «in. Anfang November v. I. befand sie sich in der höch sten Noth. Ihr war bekannt, daß der in demselben Hause (Schäferstraße 24) wohnende Eisenbahnarbeiter Kasold bei Mitteln war und sein Geld in der unverschlossenen Kom» mode liegen hatte. Mit Hilfe ihres eigenen Stubenschlüs- sels öffnete sie daher am 8. November dessen Lorhauö- thüre, verletzte dabei aber daS Schloß, oder brach, wenn wir recht verstanden haben, den Schlüsselbart ab, welcher Umstand auch zu ihrer sofortigen Entdeckung führte. Sie nahm von dem in der Kommode befindlichen Gilde bloS die benöthtgtrn 4 Thlr. (vielleicht zu Bezahlung de- Hauszinses bestimmt). Da aber die Polizei sogleich von dem Geschehenen in Kenntniß gesetzt worden war und nicht lange nach der That bei ihr Haussuchung hielt, so fand sich das oorpus ävlioli noch unangegriffen vor. Jetzt aber wurde weiter geforscht, und siehe da, es kam zum Vorschein, daß sie auch die Diebin mehrerer anderer in demselben Hause früher entwendeter Gegenstände war, und zwar einer Partie Wäsche, die einer gewissen Krau Zschoche gehörte und auf 4 Thlr. taxirt wurde, und zweier Paar Strümpfe im Werthe von 17 Ngr. Fasold bekam seine 4 Lhlr, wieder, und er machte ein überglückliches Gesicht, Frau Zschoche aber bloS einen kleinen Lheil, das Urbrige muß sie sich vom Leihhause holen. Die letztge nannten Strümpfe hatte ihr dir Besitzerin, welche nach der Entwendung gleich an die rechte Schmiede gegangen war und sich selbst geholfen hatte, sofort wieder wegge- nommen. Herr Staatsanwalt Held empfahl die be- dauernswerthe reuige Sünderin in höchst humaner Weise der richterlichen Milde, und der Gerichtshof belegte sie mit der leichtesten Strafe, die sie treffen konnte, nämlich mit 4 Monaten und 2 Wochen Arbeitshaus. — Im .Dresdner Anzeiger- vom vorigen Sonntag hat sich unter den Privatbesprechungen rin Anonymus er laubt, Unser Blatt der Unmoral zu zeihen, weil wir neu lich, rin. Lrac tätchen abdruckten, das man zerstreut mit -änderen ähnlichen Erzeugnissen dieser Art im Dampfwa gen dritter Kläffe aüfgefunden und, wie man uns jetzt aus Leipzig berichtet, daselbst alten Weibern und Kindermäd-
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