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Dresdner Nachrichten : 08.02.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-02-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186002085
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18600208
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18600208
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1860
- Monat1860-02
- Tag1860-02-08
- Monat1860-02
- Jahr1860
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- Dresdner Nachrichten : 08.02.1860
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aber, Nr. 9 als die Wohnung de- Wechselinhabers ange geben zu haben und ward nun von dem letzteren belehrt, daß dieses HauS die Nummer 8 führe. Auf daS Wort »Quittung- erhob sich ein wahrer Sturm beiten des »Wechselinhabers", er habe schon viel Wechsel in den Händen gehabt und noch keinen bei erfolgter Zahlung quitlirt, er quittire nicht und schon deshalb nicht, weil ihm der Schuldner zwei weimar'sche Zehnthalerscheine mit dem übrigen Gelbe zahlen wolle, er müsse Preuß. Cour, haben. Der Schuldner berief sich vergebens auf die all gemeine deutsche Wechselordnung und bat, sie ihm vör- zulegen, um den Wechselinhaber zu überzeugen, daß er quittiren müsse, wenn gezahlt werde; allein eS war eine solche in dem Geschäft nicht vorhanden, derselbe be merkte auch, daß die weimar'schen Zehnthalerscheine ja so fort hier in Courant umgesetzt werden könnten, allein ver gebens, er mußte sein Geld wieder einstreichen und machte nun die Sache mit dem ursprünglichen Wechselgläubiger ab, der ihm auch den Wechsel quittirt überbrachte. Ein Glück, daß nicht alle Geldgeschäfte mit einer solchen Cou- lanz, wie in dem gegenwärtigen Falle, betrieben werden. — Das Stiftungsfest der Dresdner Liedertafel wird Mittwoch den 15. Febr. und zwar, wie im vorigen Jahre, im großen Saale des Lincke'schen Bades abgehalten wer den. Man ist gespannt auf die dabei zur Aufführung gelangende neue komische Operette, die durch geschickte Zusammenstellung musikalischer und komischer Effecte als liebenswürdigstes Kind des Carnevals erscheinen wird. Wir glaubten den zahlreichen Freunden und Verehrern der Dresdner Liedertafel diese kleine Mittheilung schuldig zu sein. — Das Lesezimmer der Gesellschaft .Flora" ist Frei- tag den 10. Febr. von Abends 6 Uhr an im Brunnen bade an der Annenkirche geöffnet. — Dem musi'kliebenden Publikum können wir die angenehme Mittheilung machen, daß der vortreffliche Ba» «ton, Herr Julius Stockhausen, in den nächsten Tagen in unserer Stadt eintriffen und ein Concert geben wird. — Dem geschästsihätigen Maschinenfabrikanten und Eisengießereibesitzer Herrn Ernst Seidler in Dresden, wel chem vor einigen Monaten ein Patent auf einen kvhlen- sparenden und rauchvermindernden Feueningsapparat für größere Feuerungsanlag.n, welcher in der Jndustriewelt Aufnahme findet, verliehen wurde, ist unteim 31. Januar d. I. ein neues Patent auf eine vereinfachte Construciivn von Dampfmaschinen, welche der Billigkeit und Solidität wegen zu empfehlen »st, ertheilt worden. — Hob. Wenn in der jetzigen Zeit bei irgend einer Sleuererhöhung tausend Klagen erschallen und von Noch und Elend gesprochen wird, wie groß muß da das Elend un serer Vorfahren im siebenjährigen Kriege gewesen sein. Als der König von Preußen, Friedrich der Große, Dres den besetze hatte, verlangte er von der Stadt 500,000 Lhaler Contribulwn; diese Summe aufzubringen, war aber bei der geringen Bevölkerung und der allgemeinen Nahrungslosigk.it und Geldnoth eine Unmöglichkeit. Um daher nur 200,000 Thaler aufzubringen, mußten vom 7. Februar 1758 an die Hausbesitzer 2 Procent vomWerthe ihrer Häuser und jeder Miethsmann 5 Groschen von je dem Tcaler Miethzins binnen 4 Tagen erlegen. Dies waren Gründe zum Klagen und Schreien. — Eine große Summe für den Rath unserer Stadt ergäbe in der Ge- genwart gewiß die im Jahre 1460 vom Churfürsten Fri.dnch II (dem Gütigen) erlassene Verordnung: daß nur de, Bürgermeister und Nach das Recht haben, fremde Getränke (Biere, Weine) zu v.rschänken. — Von der ehemaligen Ne nlichk it unseres Dresdens kann man sich wohl einen kleinen Begriff machen, wenn man bedenkt, daß am 22. Januar 1568 anbefohlen wurde; Jeder solle M seinem H >uh ein? Heimlichkeit (Abtritt) bauen, oder man wolle ihm dar HauS zumachen. — Bei den jetzt stattfindenden Begräbnissen von JnnungSmeistern sieht man selten eine Begleitung von Zunftgenoffen. Mag nun die große Anzahl von Meistern die Schuld tragen, indem sie einander fast nicht kennen, oder mag diese Sitte unsere große Dame, die Mode, verdrängt haben, ein schöner Ge brauch war rS jedenfalls. Welch' ungeheure Leichenzüge könnte man jetzt sehen, wenn die im Jahre 1481 bestätigte Schneiderordnung noch bestände, worin eS unter Anderem auch heißr: »Stirbt ein Meister oder sein Weib, so soll jeder Meister mit seinem Weibe vor das HauS der Lobten kommen, bevor dir Leiche aufgehoben wird, und derselben folgen, bei drei Pfennigen Buße (Strafe); wer erst kommt, wenn man den Lobten schon trägt, zahlt halbe Buße. Diese Verordnung in setzigcr Zeit würde die Kassen wohl sehr füllen. — In der vom 1. bis 3. Febr. dauernden Haupt verhandlung in Pirna sah man 34 Personen, darunter 9 weibliche, auf der Anklagebank, welche zu diesem Zwecke bedeutend hatte vergrößert werden müssen und fast die Hälfte des unteren Lhriles des Gerichtssaales einnahm. Es handelte sich nämlich um Uebcrtretung des Gesetzes vom 4. Der. 1837, die Theilnahme am Lotto betr. Nun sind allerdings zu Bestrafung dieser Uebertretungen zuerst die Polizeibehörden kompetent, befinden sich aber Personen darunter, welche Bank gehalten oder bereits wegen Lotto- colligirens bestraft, mithin rückfällig sind, so tritt nach den gesetzlichen Bestimmungen die Zuständigkeit des Bezirksge richts ein, welche sich dann auf alle Lheilnehmer des Spieles zu erstrecken hat Nach obenerwähntem Gesetze vom 4. Dcc. 1837 sind Lottobankhalter bis zu 6 Mona ten Arbeitshaus und 50 Thlr. Geld, im Rückfalle aber bis zu 3 Jahr Arbeitshaus und 200 Thlr. Geld, Lotto- collecteure und Beförderer bis zu 2 Monaten Gefängniß und 20 Thlr- Geld, im Rückfalle aber bis zu 8 Mona ten Arbeitshaus und 50 Thlr. Geld, Lottospieler endlich bis zu 2 Tagen Gefängniß und 5 Thlr. Geld, im Rück salle bis zu 6 Wochen Gefängniß und 20 Thlr. Geld zu bestrafen. ES handelt sich hier aber auch um daS so genannte blaue Lotto, einer in den Händen von Privat unternehmern befindlichen Abart des kaiserlich»» Lottos. Den Angeklagten siel zur Last, theils Lortobank gehalten, theilS das Cvlligiren und Befördern silbst getrieben und ' begünstigt, theils im Lotto gespielt zu haben. Einer von ihnen, der Uhrmacher Carl Friedrich H. aus Porschdorf, war überdies noch der Unterschlagung und Verpfändung zweier ilm zur Reparatur übergebener Uhren beschuldigt und geständig. Wie nicht anders zu erwarten, nahm ein Theil der Angeklagten seine früheren Geständnisse wieder zurück, ein Theil suchte durch Leugnen besser wegzukom- men und ein dritter Theil legte unumwundene Geständ nisse ab; wider eine Angeklagte, welche anscheinend aus Rache wahrheitswidrige Angaben gemacht, durch die ein Mädchen unschuldig mit in Untersuchung gekommen, be antragte der Staatsanwalt die Einleitung der Untersuch ung wegen falscher Denunciation. In dem bekannt ge machten Erkenntnisse verurtheilte der Gerichtshof den Bankhalter K. zu 5 Monaten Arbeitshaus und 30 Thlr. Geldstrafe, den Collecteur Kl. zu 6 Monaten Arbeitshaus und 20 Thlr. Geldstrafe, die verehelichte St. zu 5 Mo naten 1 Tag Arbeitshaus und den Uhrmacher H. wegen Colligirens und Unterschlagung zu 6 Wochen Gefängniß und 6 Thlr. Geldstrafe, die des Colligirens und Beför- dernö angeklagten 10 Personen nach Unterschied zu 6 Wochen bis 4 Wochen Gefängniß und 10 Thlr. bis 5 Thlr. Geldstrafe, 12 des Spielrns Verdächtige ebenfalls unterschiedlich zu 8 bis 2 Tagen Gefängniß und 5 bis 2 Thlr. Geldstrafe, und sprach 8 Personen, von denen eine von dem Herrn Advocat Schreck verthridigt worden war, klagfrei.
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