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Dresdner Nachrichten : 17.04.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-04-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186004173
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18600417
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18600417
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1860
- Monat1860-04
- Tag1860-04-17
- Monat1860-04
- Jahr1860
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 17.04.1860
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Tageblatt für WKkNLKV Unterhaltung und Geschäftsverkehr. (Tonnt, bt-» U.^ angenommen Durch^dtetk^l. Post vierteljährlich angenommen tn der lhpedittou: Johannes u. WaisenhauSstr. ü. 108. Dienstag, den 17. April Mch iinzelne Stummem 1 Rgr WU Dresden, den 17. April. — I, Maj. die Königin ist gestern Vormittag halb 10 Uhr nach Sanssouci gereist. — S. k. k. H. der Großherzog Ferdinand von AoS- cana und S. k. k. H., der Erzherzog Carl, Prinz von LoScana, sind vorgestern Nachmittag halb 5 Uhr, I. k. k. H., die verw. Frau Großherzogin von Loscana und I. k. H. die Prinzessin Amalie, vorgestern Abend halb 9 Uhr von Schlack,nwrrth Her eingetroffen. — S. Durchl. der Erbprinz Heinrich XIV. zu Reuß-Schleiz und Frau Ge mahlin, gev. Herzogin zu Württemberg, Hob, find gestern früh halb 1 Uhr von Gera hier eingetroffen und im .Hotel Bellevue" abgetreten. — Oeffentliche Gerichtsverhandlungen: Bei den vier am vergangenen Freitage abgehaltenen Ein spruch-Verhandlungen erschien zuerst der in der Hauptver- handlung vom 21. März d. I. wegen Lederdiebstahlö be reits zu 1 Jahr und 3 Monaten Zuchthaus vrrurtheilte Lohnfuhrmann Schwrrg aus Kreischa abermals vor Ge richt. Sr hatte zu Anfang d. I. in ganz ähnlicher Weise wie damals einen Sack mit Futtermehl irgendwo gestoh len, denselben auf seinen nahestehenden Wagen geworfen und damit ReißauS genommen. Der Bestohlene hatte aber seine Spur durch das Labyrinth mehrerer Straßen, durch die er, seiner Richtung ganz entgegen, gefahren, ver folgt und mit Hilfe unserer wackeren Polizei den Dieb- stahl entdeckt. Er wurde deshalb vom GerichtSamt mit 1 Monat Arbeitshaus belegt und dieses Urtel jetzt natür licher Weise bestätigt, da ihn laut ausdrücklichster Gesetzes bestimmung als rückfälligen Verbrecher eine geringere Strafe gar nicht treffen konnte. — Durch de« zweiten Einspruch hörte man von einer maßlosen Brutalität, welche am 5. Febr. d. I. von ein paar HandwerkSburschen an dem Begüterten Rosenkranz auf dem Wege von Wachau nach Radeberg auSgrübt worden war. Derselbe war an jenem Lage mit seinem Schlitten des Weges gekommen, und die Handwerksburschen, von denen der eine C. G. Ballmann hieß, hatten mit größter Unverschämtheit und ohne um Erlaubniß zu fragen, hinten auf dessen Schlitten Platz genommen. Natürlich hatte diese Frechheit den Ro senkranz verdrossen und er ihnen geheißen, sich zu entfer nen. Doch alles Ermahnen blieb fruchtlos. Da steigt R. endlich aus dem Schlitten und gebraucht gegen die frechen Eindringliche erlaubte Selbsthilfe. Doch jene wi- drrsetzen sich sofort auf's Hartnäckigste. ES entsteht «in förmliches Balgen zwischen den feindlichen Parteien, bei welchem der eine jener Wegelagerer — Ballmann — Ro senkränzen mit einem Pfahle über's Ohr haut, auch Messer gezogen werden, beide dann mit Feldsteinen nach dem An- gegriffenen zu werfen lange Zeit fsrtfahren,, dabei auch mancherlei Drohungen, z. B. »ich schlag dich gleich tobt? auöstoßen. Das Nahen herbeieilender Leute verscheucht endlich die Verbrecher, aber während der andere Haud- werksbursche glücklich entwischt, wird Ballmanu auf der Flucht gefangen und ins Grfängniß abgeführkDaS Ge richt zu Radeberg verurtheilte ihn zu 9 Monaten Gefäng« niß, bei welchem Erkrnntniß es auch in zweiter Instanz verblieb. — Aus der dritten Einspruchsverhandlung war zu ersehen, wie sich ein paar Weiber in Nickern, Krau Schiebet und Frau Domsch, am 24. Jan. d. I. vor der HauSthür der Letztgenannten gezankt hatten, wobei diese die Schiebe!» em „H....mensch" geschimpft und behauptet hatte, »sie sei schlechter wie Gaffendreck'. Auf erhobene Klage war Fr. Domsch zu 1 Thlr. Geldbuße/ und zu Erstattung der Kosten verurtheilt worden, hatte sich auch diesem Urtel unterworfen. Allein ihr Ehegatte erhob recht zeitig Einspruch, und wies durch Zeugen nach, daß Fr. Schiebel seine Frau zuerst eine »schlechte Liese' genannt, mithin nach Artikel 24S, wornach vorauögegangrnr Be leidigungen, dafern die sofortige Erwiederung sie nicht er- heblich übersteigen, einen Antrag auf Bestrafung der letzte ren nicht zulässig machen. Herr Adv. Fränzel war nebst Fr. Domsch, die sich übriges ganz passiv verhielt, als de ren Vertheidiger erschienen, und legte in einem sehr ge lungenen Bortrage dar, daß nach den ortsgerichtlich de- fcheinigten Antecedenzien der Klägerin die von seiner Clien tin sofort erwiederten Beleidigungen die vorangegangrnen allerdings »nicht erheblich' überstiegen, welcher Ansicht denn auch das Bezirksgericht beitrat, denn eS sprach die Kr. Domsch straffrei und belegte deren Gegnerin mit Erstat tung der unnöthig verursachten Kosten. — In der vier ten Einspruchsverhandlung verlautete etwas von der quirScirten sächs. Rumfabrik. In Nr. 49 des diesjährigen »Dresdn. Journ." war eine Auslassung des Herrn P. Noack zu lesen, in welcher er unter Anderem dem zum technischen Direktor ernannten Herrn Barth den Borwurf machte, er habe in wenig Lagen bei Herrn Gastwirth Siegel in St. Görlitz auf seine Koste» eine Rechnung von 13 Thlr. anlaufrn lassen. Da Herr Barth sich durch aus nicht bewußt war, «in« Schuld in solcher Höh« dort
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