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Dresdner Nachrichten : 14.05.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-05-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186005141
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18600514
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18600514
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1860
- Monat1860-05
- Tag1860-05-14
- Monat1860-05
- Jahr1860
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 14.05.1860
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Unterhaltung und Geschäftsverkehr. .'.'LSAS (Gönnt. bt»L U ) angt»om««n Durch die Kal. Post vierttljährlich «».da-,»-: »»»,«,«. vL' --^—^-^7---" --..7 7 ' ^ — ->M u.) . iuder-rpedition: Johannes-Alle« WWaisenhau«str.S. KL 135 Montag» den 14. Mai Dresden- den 14 Mai. — veffrntliche Gerichtsverhandlung«»! Am vorigen Freitage fand eine Anzahl EinspruchSver- handsutiatn theils wegen Criminalpergrhen, theils wegen Prlvatklagsachin statt, unter welchen letzteren wir heute namentlich diejenige hervorheben, welche ein so zahlreiche», zum Mell sehr gewähltes Publikum herbeig,zogen hatte, daß der Saal — wa» bei Einspruchsverhandlungen selten vorkommt — in allen Räumen überfüllt war. Die An gelegenheit betraf eine von dem hiesigen Stadtrath« gegen den Herrn Oberleutnant LiSkow, Besitzer eines Hauses an der Großenhainer Straße, bei dem Gerichtsamt er hobene Jnjurienklage. Da der Beklagte ein hier seit lan- gen Jahren lrbendrr Bürger und als ein EhrenmanN be kannt ist, Her fragliche Streit auch wohl schon auf ande ren Liegen im Publikum verlautbart sein mochte, so läßt sich bi« Thrtlnahme leicht erklären, welche dasselbe bei die ser Angelegenheit an den Lag stellte Herr Oberleutnant LiSkow hatte sich ln Betreff einer während dessen zeitwei« liger Abwesenheit in Anregung gekommenen Steuerangele- genheit durch den Stadtrath für beschwert erachtet und ap. denselben vor einiger Zeit infolge dessen «in Schreiben gerichtet, in welchem unter Anderem der Passus vorkam, „haß der Stadtrath <S für ein Berbrechei^zu halten scheine, wenn ein Bürger in dem Glauben, er sei nicht lediglich deS StadtrathS wegen da, auf einig, Zeit verreise.' Na mentlich dieser Stellt wegen, wie überhaupt aber wegen der ganzen von Mißachtung gegen den Stadtrath zeugen sollenden Haltung deS fraglichen Schreibens hatte derselbe gegen den Hrn. Oberltnt. L denunrirt und auf dessen Bestrafung wegen Beleidigung angrtragen. Das GerichtS- amt hatte nun auch die in Rede stehenden Aeußerungen alS beleidigend erkannt und den Beklagten in eine Geld- büß« von 10 Lhlr verurtheilt, gegen welches Erkenntniß dieser jedoch Einspruch erhob. Nach Erstattung de- vor schriftsmäßigen Referats führte der Angeklagte, der ohne RechtSbtistand in der Verhandlung erschienen war, seüu Brrtheidigung selbst in einer wohl die Dauer einer StuM in Anspruch nehmenden und von viel Scharfsinn »Md Sprachgewandtheit zeugenden Rede. Wir können es Un zucht versagen, aus der visn unS thrilweis« vorgenomme- nen stenographischen Niederschrift wenigstens Ewiges von dem hervorzuheben, wa- theilö M Sache gehört, theils «in allgemeines Interesse ln Anspruch -zu nehmen geeignet erscheint. Der Redner sagte im Eingang«: »ES kann Ih nen nicht unbekannt sein, welche Scheu im großen Publi kum herrscht, vor rin öffentliche» Gericht zu treten, einmal^ weil in der Regel nur Verbrecher der gemeinsten Art hi« ' abgrurtheilt «erden, dann, weil ein großer Lheil der Men schen nicht Muth genug hat, sein Recht öffentlich zü ver- theidigeu. Biele nehmen die Ehre zum Deckmantel, und meinen, dieselbe werde durch Vortritt vor da» öffentlich« Gericht prostituirt. Gewiß ist «Sr wer dies« .Räum« mit Ehren verlassen will, muß wenig Werg am Rocken haben. Ich kenn« Biele, welch« gern tausend Lhaler zahlte», ,h« sie sich an diese Stelle begäben. Allein der autzeklärte und mit dem Zeitgeist fortgeschrittene Mann, dessen Lhun und Lassen daö Licht der Oeffentlichkeit nicht zu scheuen braucht, wird sich gern eiftkm Urtheile unterwerfen, d«S intellektuelle Befähigung über ihn verhängt. Mein Ver trauen zu Ihrem Gericht ist so groß, daß ich ohne ju ristischen Beistand hier erschienen bin, und welche» Urthril Sie. auch über mich aussprechen mögen, so gebe ich di« Versicherung, daß ich mit der Ueberzrugung diese Räum« verlassen werde, daß mir hier vollkommen mein Recht widerfahren ist" rc. Der Sprecher suchte im Fortgang seiner Rede sodann zu beweisen, daß die von dem geg nerische Lheile gerügte Stelle durchaus kein« Beleidigung involvire, daß ferner, wenn von einer solchen dir Rede sein könne, di« Bestimmungen des von der Compensatio» handelnden Artikels 243 deS Strafgrs tzbuchS in Geltung zu treten hätten, da er durch da» von dem Stadtrath ge gen ihn eingehaltene Verfahren zurrst beleidigt worden fei, und bezog sich darauf, .daß ja selbst S«. Maj. der Kö nig und di« Prinzen des königlichen Hauses der Bürger schaft die Ehre erzeigten, Bürger dieser Stadt zu sein," und daß in dessen Berücksichtigung dann doch nicht zu viel behauptet, viel weniger eine Beleidigung ausgesprochen werde, wenn man sage, »daß dir Bürger nicht d«»Stadt- rathS halben, sondern der Stadtrath der Bürger halben da sei" re. Der Sprecher suchte sodann durch Aufführung verschiedener Lhatfachen zu beweisen, daß dir jenseitig« BerfahrungSwrise gegen di« Bürger nicht selten zu m«u- cherlei Klage Leranlaffung gäbe, wurde lndeß bei solch«, und anderen Auslassungen von dem Herrn NorsitzSudM (TerichtSrath Glöckner) mehrmals unterbrochen, weil tzie« selben in keiner Beziehung zu der vorliegenden Angelegen heit ständen, und er ersucht, s-ine Btttheidigung lediAich auf den Gegenstand selbst zU erstrecken. Der Eindruck, den die Red« des Privatangrklagten auf dir zahlreich« Zu-
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