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Dresdner Nachrichten : 16.09.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-09-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186009161
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18600916
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18600916
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1860
- Monat1860-09
- Tag1860-09-16
- Monat1860-09
- Jahr1860
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 16.09.1860
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Ersch. tt-l. «»r« 7 U. Inserat«, d^W»«lt,eUr S Pf., werben ».Ab. 7 bisLN) angenemmen in der Expedition: Johannes-Alle« und Aaisenhaulstras« s. Unterhaltung und Geschäftsverkehr. Mitredacteur: Theodor Arabisch. Monn, vierteljährlich 2« N-r. »et unentgeldl. Lieferung in « Haus. Durch die Kal. Post vtertetjährltch 2» Ngr. Einzelne Stummem 1 Rgr. Sonntag, den 16. September MkSI Dresden, den 16. September. > — Sestern Nachmittag geruhten II. kk. HH. die Frau Kronprinzessin und die Frau Prinzessin Georg, dem zoologi schen Garten einen Besuch zu widmen, um daselbst die in den letzten Tagen neu angekommenen ausländischen Thiere in Augen- § schein zu nehmen. — Vorgestern ist I. K. H. die Prinzessin Mariane der Niederlande hier «ingetroffen und im.Hotel Royal" abgetreten — Oeffentliche Gerichtsverhandlungen: Am vor- . gestrigen Einspruchstage wurde zuvörderst über einen zwischen den Herren Kaufleuten Alexander Seyffarth und Johann Va- - leatin Fuchs ausgebrockenen Privatstreit verhandelt. Der Letz tere hatte am 1. Ofterfeiertage während der Musik in der ka- . tholischrn Hofkirche, wie es in den Acten heißt, „getrudelt", . imd dies mochte dem nahe stehenden Herrn Seyffarth unan genehm «erden. Daher stellte er an ihn in sehr lauten Wor ten — Herr Seyffarth hört etwas schwer —. so daß es all« - Umstehenden hörten und es gewissermaßen Aussehen erregte, die Forderung, das .Äetrudle" doch zu unterlassen, das sei hier nicht schicklich; was solle denn werden, wenn das All« so ma chen wollte«, und wenn er das nicht lassen könne, so möge er sich lieber entfernen rc. Herr Fuchs nahm das anfangs : schweigend hin, es mochte ihn aber die Zurechtweisung inner lich wurmen, so daß er nach Beendigung der Messe gegen i Herrn Seyffarth die geflügelten Worte sprach: „Sie sind ein > alban« Mensch, mit Ihnen scheint es hinter der Stirn nicht i recht richtig zu sein." Herr Seyffarth hatte nun wegen dieser Beleidigung Klage vor Gericht erhoben, worauf Herr Fuchs eine Redenunciation eingab, in welcher er auseinandersetzte, wie er durch seines Gegners überlaute, in ungeziemenden Worten gehaltene Erinnerung zurrst beleidigt worden sei, und Eompen- sation beantragte, indem nach Art. 243 des Strafgesetzbuchs dir sofortige Erwiderung einer Beleidigung straflos sei,, wenn st« die vürausgtgangrne Beleidigung nicht erheblich übersteigt. Das Gericht hatte nun zwar auch in Herrn Seyffarth- Wor ten «ine solche gefunden, nicht aber die Compensation ausge sprochen, weil zwischen ihr und derjenigen, welcher sich nachher Herr Fuchs bedient, eine Zeit von ca. einer halben Stunde vergangen, die Beleidigung daher nicht eine »sofort" erwiderte war, und gegen jeden der Herren auf eine Strafe von 5 Thlrn. >;«ebst Bezahlung der Kosten erkannt. Herr Fuchs hatte sich ^dahei beruhigt, sein Gegner aber Einspruch erhoben und Frei- < sprechung -beantragt, da in seinen durch Herrn Fuchs' Verhal- , ten! prpvortpten, Worten keine Beleidigung liege. Da- Gericht dntschfth nun dahin, daß «ine Beleidigung Seiten Herrn Seyf- fatth» allerdings vorhanden sei, da aber diejenige seine- Geg- lnertz, derselbe nicht unerheblich überstrigr, so setzte es die aus- gesprochene Strafe von 5 Thlrn. bezüglich de- Herrn Denun- cianten auf 1 Thlr. herab, verurtheilt« ihn aber auch gleich zeitig in die von ihm verursachten Kosten Le- Einspruchs. Damit wird ihm nun freilich wenig gedient sein, denn die Sache kommt ihm jetzt noch höher zu stehen, und er hat da bei auch noch die Oeffentlichkeit in den Kauf, welch« sie jetzt erlangen mußte. — Der zweite Einspruch war von dem we gen Wilddieberei bereits einmal mit 8 Tagen Gesängwß be straften Händler E. L. Salzmann aühier erhoben. Am 28. Juni dieses Jahres früh 3 Uhr Hallen di« GtadtgenSd'armen Borrmann und Kretzschmar patrouillirt. In der Nähe de- weiten Annenkirchhofes angekommen, sieht der Erster«, während sein College etwa- zurückgeblieben ist, im Chauffeegraben da selbst aus der Ferne einen Man« kauern, der sich bei seiner Annäherung eiligst in die Felder entfernt. Herr Borrmann faßt ihn nach diesem verdächtigen Manöver scharf ins Auge und bemerkt, daß er unter seinem langen Schlafrocke etwa« zu ver bergen- sucht. Er verfolgt ihn daher und erkennt weiter, wie Jener während der Flucht einen Gegenstand von sich weg in» hohe Korn schleudert. Nachdem er ihn angerufen und einge holt, findet derselbe Gelegenheit, sich noch eine« anderen Gegen standes seitwärts zu entledigen. Auf Vorhalten will Salz- mann das nicht Wort haben. ES wird nun d!e Ankunft de- anderen Gensd'armen erwartet, welcher auf geschehen« Mit theilung in dem frisch niedergedrückten Korne ein scharf mit Schrot geladenes Gewehr mit aufgesetztem Zündhütchen, an der anderen Stelle aber «in messtngene» Pulverhorn findet; auch ziehen die Gensd'armen bei sofortiger Durchsuchung eine Partie Kälberhaare aus de- Ausreißers Tasche, finden später in fei ner Behausung auch noch eine anderweite Quantität Pulver. Sein Schlafrock war übrigens noch ganz naß gewesen von dem Lager un Morgenthau. Lei nunmehr erfolgter Untersu chung hatte nun Salzmann sich mit Beharrlichkeit aufs Läugnen gelegt und behauptet, er sei blot spazieren gegangen, weil ihm Worgtnpromenadtn in Folge ärztlicher Verordnung ge boten seien; das Gewehr sammt Pulverhorn gehe ihm nicht« an, auch habe er nicht im Straßengraben gelegen und sein Rock kei nerlei verdächtige Feuchtigkeit gehabt. Heber den Besitz der Käl- berhaare — aus solchen bestand auch der später herausgezogene Pfropf — und des Pulver« im Hause gab er sehr untriftige Erklärungen. Die Fvlgr war, daß er mit 2 Tagen Gefängniß wegen versuchten Wisddiebstahls belegt wurde. Da« Gefühl sei ner Unschuld belebte ihn aber so sehr, daß er gegen diese« Er- kenntniß Einspruch erhob. Herr Staatsanwalt Held beharrte aber mit großer Bestimmtheit aus seiner Anklage und das Urtel fand Bestätigung. — Der dritte Einspruch rührte von einem der frechsten jugendlichen Diebe her, dem seit dem Jahre 1859 wegen
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