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Dresdner Nachrichten : 09.10.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-10-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186010090
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18601009
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18601009
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1860
- Monat1860-10
- Tag1860-10-09
- Monat1860-10
- Jahr1860
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 09.10.1860
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Trsch. t«gl Mora. 7 U. Inserate, d.Spaltzeile i Pf., werden b, Ab.7 (G»n«t. blsLU) angenommen t» der Expedition: ZodanneS-Allee und Waisenhauastraße « Unterhaltung und Geschäftsverkehr. M'tredacteur: Ltiendor Drokisch. Dienstler dttt October «dann, dierteljabrli» 2» R«r. de.' unentgeldl Lieferung in'« -au«» Durch die Kal. Post »ierteljährlich 2» Rar Einzeln« Nummer» 1 R,r. UM t »rSvrN, den 9 Oktober. — I. Maj die Königin ist gestern Bormittag halb 1 l Uhr nach Eanasouci gereist. — Am Sonnabend Abend ist Se. Durckl der Erbprinz von Schwarzburg-Gondershausen hier eingetroffen, im .Hotel Royal- abgetreten und am Sonntag Mittag wieder abgereist Ebendase.bst traf in der Nacht zum Sonnlag der k. k. Felbmar- schaltlcutnant und wirkt. Geh. Ralh Graf v Menssorff-Pouilly. welcher sich im Aufträge Sr. Maj des Kaisers von Oesterreich zur Begrüßung d.r Königin von England von Wien nach Kv- bürg begeben hatte, auf »er Rückreise von dort ein. Derselbe war von seiner Gemahiin begleitet und hat am Sonntag Mittag Dres den wieder verlassen — Wie wir soeben in Erfahrung bringen, wurde der öster reichische Truppentransport, welcher am Sonntag hier durchgehen sollte, bereits am Sonnabend bei den betr, Elsrnbahn-Directio- nen wieder abbestellt. — Die „Leipz. Ztg- und da« .Dr. I." enthalten «ine Be kanntmachung de- Gcsammtministerium«. wonach (wie wir früher schon gemeldet) die Stände zum I. November zusammenberufen werden. — Die „volk«wirthschaftliche Gesellschaft für die sächs. Lande hat sich gestern früh constituirt, nachdem etwa 100 Personen von hier und auswärts sich eingcfunden hatten. Durch Akklamation wurden di« Herren geh. Rath 0. Wrinli,, Prof Schubert und Regierungsrath Wicßner zu Vorsitzenden, die Herren v. Emming- haüs. Adv. Miller und v. Rentzsch zu Secretären gewählt. Ge stern Vormittag präsidirte Prof. Schubert. Die Debatte über Gcwerbefreiheit und das sächsische Gewerbegesetz leitete v. Rentzsch mit einem sehr instruktiven Vortrage ein, nach dessen Schluß er beantragt«: „Die Gesellschaft wolle erklären, daß für Sachsen die Freiheit der Arbeit, in Gemeinschaft mit der Freizügigkeit, allein geeignet erscheine, die Bedingungen eines in jeder Beziehung tüch tigen Gewerbebetriebs zu erfüllen, und insoweit als der Gewcrbe- gesetzentwurf von 18b0 auf dem Princip der Gcwerbefreiheit be ruht, wolle di« Versammlung der Regierung die vollste Anerken nung und den wärmsten Dank aussprechen.- An der Debatte bftheiligten sich die Herren l). Tmminghaus, v. Carl Andre, Haas«, Adv Miller, Günther auf Saalhausen. Dir. G A. Müller (der dabei dir interessante Mittdeilung machte, daß sein bekannter Prozeß bezüglich der Schuldnerliste so eben vom k. Oberappella- t oNSgericht vollständig zu seinen Gunsten entschieden worden sei). Adv. Judeich, Adv. Siegel u A. Der Rentzsch'sche Antrag wurde schließlich fast einstimmig angenommen. (C. Ztg) - Oesfentlichr Gerichtsverhandlung beim königl. preuß. Kreisgericht zu Cottbus, den Agent Krück betr. Unsere Leser werden sich erinnern, in welcher nichtswürdigen Weise sich zü Anfang diese« Jahres der Agent Constantin Krück aus Berlin ge» gen ein Mädchen von 5 Jahren, der Tochter geachteter Eltern all- hier, vergangen halte, und wie die vollzogene Frevelthat in der dcehalb gegen ihn abgehaltcnen geheimen Haupivcrhandlung mit 4 Jahren Zuchthaus geahndet wurde. Krück aber erhob Be rufung gegen dieses Elkennlmß, und so geschah es. Laß er in Erwariung de« zweitinstanzlichen Erkenntnisses einstweilen im hie sigen Gcrichtsgefängnisse verblieb. Einst aber erlangte er es. in Begleitung eine« Gefangenwäricrs einen Gcschäftswe- geben zn dürfen, und benutzte diese Gelegenheit, seinem Führer zu entspr n» gen. Murre auw die begangene Nachlässigkeit an letzirrrm durch sofortige Entlassung aus dem Dienste geahndet, so kam er doch dadurch nicht nieder, sondern gelangt« glücklich bis über di« preu- ßische Grenze. In Hoyerswerda jedoch wurde er durch di« sofort erfolgte Nacheile wieder arretirt, «« trat aber nun der Umstand «in, daß er deshalb, weil in seinem Prozeß in Sachsen noch nicht alte Instanzen erschöpft waren, nunmehr nach preußischen Gesetzen gerichtet werden mußte. Dieses ist denn am vorigen Freitage alt den 5 Oct. v»r dem Schwurgerichte zu Cottbus geschehen Für Unkundige werde hier erwähnt, daß diese Art der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit sich von der unsrigen imj Wesentlichen dadurch unterscheidet, daß außer dem rechtsgelehrten Richtercollegium und der Staatsanwaltschaft noch eine dritte Potenz, die der Geschwo renen concurrirt Diese müssen Leut« sein, welche jährlich minde stens 5000 Thlr. reines Einkommen Nachweisen können; daher be stehen sie meist aus reichen Rittergutsbesitzern, Kaufleuten, Fabri kanten u. s w. Finden an einem Kreisgericht die öffentlichen Schwurgerichtsfitzungen statt, so werden die Geschworenen. 28 an der Zahl, einberutrn, und müssen die gewöhnlich einen vollen Mo nat dauernde Sitzung ohne jede weitere Remuneraiion als die Ver gütung der Reisekosten zu erhalten, am Orte des Kreisgericht» sich aufhallen. Sämmtliche haben sich vor Beginn jeder Sitzung im Gerichtssaal einzufinden, nach eröffnet» Sitzung zieht der Präsi dent 12 Namen der Geschworenen aut der Urne, und diese 12 bilden für diesen Tag das Schwurgericht. Den übrigen steht es frci, für diese Sitzung entwider Fürbaß zu wandern oder, dafern es beliebt, derselben als Zuhörer beizuwohnrn. Nach Schluß der Beweisaufnahme und der Schlußvorträge der Staatsanwaltschaft und der Vertheidigung resümirt der Vorsitzende in einer an die Geschworenen gerichteten Rede nochmals den objektiven und sub jektiven Thatbrstand worauf sie sich zum Verbiet, d. i. zum Aus spruch« de« einfach«» .Schuldig' oder „Nichtschuldig- zurückziehen. Sieben Stimmen der Geschworen«» genügen in Preußm, da« „Schuldig- zu verhängen. Ist es von mrh«nn oder »on Allen ausgesprochen worden,, so, heißt es blos: „mit mehr als 7 Stim men". Hab«n die Geschworenen das „Schuldig- ausgesprochen, so stellt der Staaisanwalt den Strafantrag und da« Gericht be-
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